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    Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots - Älteste Beiträge zuerst (Seite 3749)

    eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
    neuester Beitrag 04.05.24 11:42:32 von
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      schrieb am 19.05.18 22:26:43
      Beitrag Nr. 37.481 ()
      Genworth Financial

      Unter meinen 2017er Jahresfavoriten war u.a. Genworth Financial, eine gestrauchelte US-Versicherungsgesellschaft, die für 5,43$ je Aktie von China Oceanwide übernommen werden soll. Tja, was soll ich sagen, der Deal kam 2017 nicht zustande, obwohl er für das Frühjahr geplant gewesen war. Inzwischen ist 2018 und die beiden Unternehmen haben gerade den vierten (!) Anlauf am Laufen, um von der CFIUS die nötige Genehmigung zu bekommen. Die CFIUS ist für Übernahmen von US-Unternehmen durch Ausländer zuständig und es gibt bisher immer wieder Bedenken bzgl. der Personendaten der US-Versicherten von GNW. Jaja, Datenschutz als Thema in den USA, man könnte fast lachen...

      Der Kurs von GNW notiert meilenweit unterhalb des fest vereinbarten Übernahmepreises (Upside etwa 50%). Die Börse glaubt nicht an den Deal, weil man seitens Trump eher Ablehnung erwartet (siehe Qualcom-Broadcom-Übernahmeversuch). Und bisher drückte GNW auch ein Refinanzierungsproblem (das inzwischen durch eine neue Anleihe gelöst ist) und natürlich das Long-Term-Care-Versicherungsproblem, also die privaten Pflegeverträge. Auch in den USA werden die Menschen immer älter und die medizinische Pflege kostet immer mehr. GNW hat hier erhebliche Rückstellungen gebildet, was die Ergebnisse eine Zeit lang belastet hat. Inzwischen fährt man aber wieder gute Ergebnisse ein, da man auch in drei Ländern ein lukratives Hypothekenbusiness betreibt (USA, Kanada, Australien). Die beiden Töchter in Kanada und in Australien sind übrigens börsennotiert und ihre Marktkapitalisierung deckt GNWs eigene Börsenkapitalisierung mehr als ab.

      Heute gab es nun eine interessante Meldung/Wendung. China und die USA vermelden eine Einigung im Handelsstreit - und China kommt den USA reichlich entgegen. Könnte mir vorstellen, dass die GNW-Übernahme durch China Oceanwide nun (bei der CFIUS) mächtig Auftrieb bekommt....

      Vielleicht wird GNW doch noch zur Rakete - wenn auch für 2017 zu spät. ;) Und auch wenn die Übernahme nicht klappen sollte, ist GNW inzwischen so gut aufgestellt, dass die früheren Bedenken, das Unternehmen könne nicht überleben, vom Tisch sind. Evtl. ist sogar mehr bei GNW zu verdienen auf lange Sicht, wenn die Übernahme scheitert. Kommt sie hingegen, könnte es in ein paar Wochen schon 5,43$ je GNW-Aktie geben. Ach so, aktuell notiert GNW bei 3,35$ - und wer auf den Chart schaut erkennt, dass sich in den letzten Tagen der Wind schon mächtig zu drehen begonnen hat... Aber wie sagte Ben Graham? "Geduld ist die oberste Tugend des Investors". Und
      Geduld war/ist hier echt gefragt...
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      Avatar
      schrieb am 20.05.18 14:17:44
      Beitrag Nr. 37.482 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.793.999 von Pep92 am 19.05.18 05:39:52Vielleicht kannst du dir mal AMBAC FINANCIAL anschauen. Infos dazu im ARIVA thread...mich würd dann auch deine werte Einschätzung dazu interessieren. Natürlich auch die der anderen user hier.

      mfg
      skipper
      Avatar
      schrieb am 20.05.18 14:23:57
      Beitrag Nr. 37.483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.788.854 von Kleiner Chef am 18.05.18 11:22:30Was glaubts du, wie lange ich DR.HÖNLE schon hinterherschaue...unglaublich...aber jetzt bei 80 € noch einzusteigen, finde ich doch ein wenig sportlich. Noch dazu kurz vorm Sommer. Ich ärger mich schon ziemlich über mich...immer dieser Gedanke auf einen Rücksetzer.
      Trotzdem mfg
      skipper
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      Avatar
      schrieb am 20.05.18 19:22:35
      Beitrag Nr. 37.484 ()
      3U Holding

      MainFirst mit Erststudie zu 3U Holding: Outperform, erstes Kursziel 1,50 Euro.
      http://www.3u.net/fileadmin/templates/DOMAINS/3u_net/content…
      Avatar
      schrieb am 20.05.18 21:24:04
      Beitrag Nr. 37.485 ()
      LuS Zahlen und Ausblick => hier liegt das Geld auf der "Straße"
      LuS hat am Freitag Zahlen zum Q1 2018 und den GB 2017 veröffentlicht und diese haben es in sich. Hier der Link zur Ad-Hoc:

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/lang-schwarz-aktienge…

      Meine Analyse der Zahlen und mein Ausblick:

      1) Per Ende 2017 hatte man "versteuerte" sonstige Rückstellungen für Boni und Prüfungs- und Beratungskosten in Höhe von 4.569 Mio gebildet und diese waren noch nie so hoch (s. Bilanz Seite 30); folglich hat man hier bereits per Ende 2017 dicke Reserven gebildet und auch für evtl. "schlechtere Zeiten" bereits ordentlich vorgesorgt.

      2) In Q1-2018 dürfte man m.M.n. weitere "versteuerte" sonstige Rückstellungen in Höhe von ca. 620.000,- Euro gebildet haben; also schön weiter Gewinne "verstecken und vorsorgen". Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit betrug laut Ad-Hoc 4.219 Mio Euro und der max. mögliche Steuersatz bei LuS beträgt 31,23% (s. Bilanz) => folglich hätten normalerweise auf das EDG dann max. 1.317 Mio an Steuern anfallen dürfen, ausgewiesen hat man aber 1.506 Mio => also sind hier ca. um 200.000 Euro höhere Steuern ausgewiesen und da muss man dann schon sonstige Rückstellungen in Höhe von ca. 620.000 Euro gebildet und diese -wie bisher auch- bereits versteuert haben!

      3) Im Jahr 2017 hat man Abschreibungen auf den Handelsbestand vorgenommen und zwar in Höhe von 10.376 Mio.(dies kann man m.M.n. als Anleger zu großen Teilen als stille Reserve betrachten). Dies kann man dem GB 2017 (Seite 17) entnehmen und dort steht folgendes: "das Bewertungsergebnis in Höhe von TEUR -10.376 Mio........Die im Vorjahr als separater Posten ausgewiesenen Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens (Berwertungsergebnis) werden nunmehr analog zu dem Einzelabschluss der Muttergesellschaft in den Materialaufwendungen und damit im Ergebnis der Handelstätigkeit berücksichtigt....."

      4) Die Ausführungen seitens LuS in der Ad-Hoc und vor allen Dingen die sehr ausführliche Beschreibung des Sachverhaltes zum geänderten §8b KStG im GB 2017 sind wirklich sehr sehr aufschlussreich und werden wahrscheinlich weitreichende positive Auswirkungen bei LuS entfalten. Da dieser Sachverhalt seitens LuS wirklich sehr sehr gut und bestmöglich für Laien beschrieben wird, kopiere ich die entsprechende Passage aus dem GB Seite 18 einfach mal hier so rein:

      "Das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 11.451 nach TEUR 7.051 im Vorjahr. Unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden in diesem Geschäftsjahr Aufwendungen erfasst, wie sich diese auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) in der Fassung seit 2017 ergeben. Ertragssteuern sind daher in Höhe von TEUR 3.492 berücksichtigt und eine entsprechende Steuerrückstellung dotiert. Zu berücksichtigen ist, dass mit dem AmtsHRLÄndUG in 2017 § 8b Abs. 7 KStG angepasst wurde. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft fiel als Finanzholdinggesellschaft bis zu dieser Änderung des § 8b KStG unter die Rückausnahme des § 8b Abs. 7 KStG (alte Fassung bis zum 18. Juli 2017). Mit der Änderung des § 8b Abs. 7 KStG aufgrund des AmtsHRLÄndUG fallen Finanzholdinggesellschaften nicht mehr unter diese Rückausnahme. Die Folge dieser Änderung ist, vereinfacht dargestellt, dass § 8b KStG nunmehr auf die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Anwendung findet. Ausfluss hieraus ist, dass realisierte Erträge aus Aktiengeschäften lediglich zu 5% dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden und realisierte Aufwendungen aus Aktiengeschäften nicht bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden. Im Ergebnis führt dies für das Geschäftsjahr 2017 dazu, dass ein negatives zu versteuerndes Einkommen durch die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ermittelt wurde. Dieses negative zu versteuernde Einkommen kann bis zur Höhe von TEUR 1.000 auf das Vorjahr zurückgetragen werden, mit dem Effekt einer nachträglichen Minderung des Steueraufwands. Dies wurde im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Zudem ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017, dass keine Steuern zu entrichten sind und damit auch kein Aufwand im Jahresabschluss zu berücksichtigen ist. Die Änderung des § 8b KStG ist erst kürzlich erfolgt. Die Intention des Gesetzgebers für diese Änderung kann nach unserer Einschätzung eventuell nicht auf das Geschäftsmodell der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft abstellen. Dies gerade vor dem Hintergrund, dass sich bei Anwendung des neuen Steuerrechts eine völlige Entkopplung der wirtschaftlichen Ertragskraft der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft von der Besteuerung ergeben würde. Wir können daher nicht ausschließen, dass die Anwendung der Änderung des § 8b KStG auf die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft einer genauen steuerlichen Überprüfung durch das Finanzamt unterzogen wird, spätestens im Rahmen der nächsten anstehenden Betriebsprüfung. Das Ergebnis dieser Überprüfung durch das Finanzamt kann derzeit nicht abschließend abgeschätzt werden. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wurde daher, wie bereits zuvor ausgeführt, eine Steuerrückstellung dotiert, wie sie unter Anwendung des bisherigen Steuerrechts hätte erfolgen müssen. Sollte das Finanzamt zu dem Schluss kommen, dass die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft unter den § 8b KStG in der nunmehr gültigen Fassung fällt, würde dies zu einer Auflösung der für das Geschäftsjahr 2017 gebildeten Steuerrückstellung führen. Zudem würde sich ein steuerlicher Verlustvortrag ergeben."

      Aus der Ad-Hoc:
      "Die Jahresabschlüsse der Einzelgesellschaften und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurden zwischenzeitlich vom Wirtschaftsprüfer geprüft und das Rekordergebnis bestätigt."

      De facto sagt LuS hier, dass man seitens der Gesellschaft, des Wirtschaftsprüfers und wahrscheinlich auch weiterer externer Expertise davon ausgeht, dass bei LuS nun §8b Abs. 1 bis 6 KStG Anwendung finden und man damit für das Jahr 2017, 2018 und bis zu einer zukünftig erneuten Änderung keine Steuern mehr wird zahlen müssen und man bei dieser Steuer-Rechtlage sogar steuerliche Verlustvorträge generiert. Damit würde das Ergebnis pro Aktie bei unveränderten Gewinnen direkt um 45% nach oben springen!! Was das für die Aktie bedeutet, kann sich ja jeder selber ausrechnen.

      Mein kurzfristiges Kursziel bis zur HV liegt bei 50,- Euro, bis Jahresende sehe ich Kurse oberhalb von 60,- Euro. CRV m.M.n. super!
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      schrieb am 21.05.18 05:46:16
      Beitrag Nr. 37.486 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.799.676 von Aliberto am 20.05.18 21:24:04Ich kann mir schwer vorstellen, dass das Finanzamt das so durchgehen laesst. Ein hochprofitables Unternehmen, dass 0 Steuern zahlt? Klingt verrückt. Mal abwarten, was die Prüfung des FA ergibt.
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      Avatar
      schrieb am 21.05.18 10:31:22
      Beitrag Nr. 37.487 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.796.975 von sirmike am 19.05.18 22:26:43Hallo sirmike,

      Du scheinst Dich mit US-Übernahmesituationen auszukennen. Wenn ich in einem deutschen Aktiendepot eine Aktie einer US-Firma, die übernommen wird, habe, läuft das genauso ab wie bei einer deutschen Übernahme, oder gibt es da zusätzliche Gebühren oder steuerliche Besonderheiten?
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      Avatar
      schrieb am 21.05.18 10:54:28
      Beitrag Nr. 37.488 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.801.164 von InsertName am 21.05.18 10:31:22
      Zitat von InsertName: Hallo sirmike,

      Du scheinst Dich mit US-Übernahmesituationen auszukennen. Wenn ich in einem deutschen Aktiendepot eine Aktie einer US-Firma, die übernommen wird, habe, läuft das genauso ab wie bei einer deutschen Übernahme, oder gibt es da zusätzliche Gebühren oder steuerliche Besonderheiten?


      Der Schein trügt und ich kann Dir Deine Frage leider nicht beantworten. Es ist das erste Mal, dass ich in eine solche Übernahmesituation hineinlaufe und dann liegen meine Aktien auch noch in einer GmbH, was ggf. völlig anders abläuft...
      Avatar
      schrieb am 21.05.18 11:03:39
      Beitrag Nr. 37.489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.800.336 von Pep92 am 21.05.18 05:46:16
      Zitat von Pep92: Ich kann mir schwer vorstellen, dass das Finanzamt das so durchgehen laesst. Ein hochprofitables Unternehmen, dass 0 Steuern zahlt? Klingt verrückt. Mal abwarten, was die Prüfung des FA ergibt.


      => LuS wendet die geänderten Steuerregelungen zu 100% korrekt an und da wird das Finanzamt überhaupt keine andere Möglichkeit haben. Das Finanzamt oder die Betriebsprüfer müßten eine Verweigerung dieses Sachverhaltes ja auch rechtlich begründen und wie sollen sie dies machen (das wird LuS hinreichend mit dem Wirtschaftsprüfer und externen Experten geklärt haben).

      Das unsere EU-Politiker hier mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (AmtsHRLÄndUG k.a.Abk.) eine für LuS unsinnige bzw. extrem vorteilhafte Regelung geschaffen haben, kann bzw. sollte uns oder LuS ja nicht stören und was soll ein deutsches Finanzamt oder ein Betriebsprüfer gegen diese neuen steuerrechtlichen Regelungen machen (....LuS die vollkommen korrekte Anwendung dieser neuen Regelungen verweigern mit Verweis auf die Dummheit unserer EU-Politiker ?!....).
      Avatar
      schrieb am 21.05.18 12:41:06
      Beitrag Nr. 37.490 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.799.676 von Aliberto am 20.05.18 21:24:04
      Rückstellung
      Erwartest du in deinem Investmentcase eine Überprüfung und folglich auch die Auflösung der Rückstellung noch im Jahr 2018?
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