SEC pro Krypto
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US-Börsenaufsicht erlaubt Ethereum-Spot-ETFs: Ether-Preis sackt überraschend ab!
Die US-Börsenaufsicht SEC hat am Donnerstag überraschend die Einführung von börsengehandelten Fonds (ETFs), die an den Ether-Preis gekoppelt sind, genehmigt.
- SEC genehmigt Ether-ETFs von Nasdaq, CBOE und NYSE.
- Antragsteller sind VanEck, ARK Investments/21Shares und BlackRock.
- Ether-Preis sinkt nach Genehmigung um 3,5 Prozent.
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Die Entscheidung betrifft Anträge der großen Handelsplätze Nasdaq, CBOE und NYSE. Diese Genehmigung könnte noch in diesem Jahr zum Handelsstart dieser Produkte führen. Zu den Antragstellern gehören namhafte Akteure wie VanEck, ARK Investments/21Shares und BlackRock. Diese Entwicklung folgt der Genehmigung von Bitcoin-ETFs durch die SEC im Januar.
Die Genehmigungen für die neuen ETFs knüpfen an den Erfolg von Bitcoin-ETFs an. Rob Marrocco von Cboe Global Markets kommentiert: "Die Bitcoin-ETFs haben bereits erhebliche Vorteile für den Bereich der digitalen Vermögenswerte gezeigt. Wir erwarten, dass Ether-ETFs einen ähnlichen Schutz für US-Investoren bieten werden." Jedoch sackte der Ether-Preis nach der Meldung mit etwa minus 3,5 Prozent deutlich ab.
SEC-Vorsitzender Gary Gensler, bekannt für seine kritische Haltung gegenüber Kryptowährungen, enthielt sich eines Kommentars zu den neuesten Entwicklungen. Stunden zuvor verabschiedete das US-Repräsentantenhaus noch ein neues Krypto-Gesetz mit breiter Unterstützung. Dieses Gesetz signalisiert eine mögliche Wende in Washingtons Haltung gegenüber Kryptos.
Es bleibt offen, wie schnell die neuen Ether-ETFs tatsächlich auf den Markt kommen können, da die SEC die Registrierungserklärungen noch überprüfen muss. Sui Chung, CEO von CF Benchmarks, betonte gegenüber Reuters, dass Ether komplexer sei als Bitcoin und die Überprüfung daher einige Zeit in Anspruch nehmen könnte. Dennoch bleibt die Branche zuversichtlich, gestützt auf das kürzlich im Repräsentantenhaus verabschiedete Gesetz zur regulatorischen Klarheit für Kryptowährungen, das nun dem Senat zur Abstimmung vorliegt.
Autor: Nicolas Ebert, wallstreetONLINE Redaktion
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