checkAd

    Steuervorauszahlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.05 13:21:58 von
    neuester Beitrag 18.08.05 10:18:40 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.000.045
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 4.275
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 13:21:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auf meinem Steuerbescheid habe ich etwas neues entdeckt. Einkommenssteuervorauszahlungen sind da schön säuberlich aufgeführt, quartalsweise hätten sie die gerne. Ich bin Privatmann und das kenne ich nur von Gewerbetreibenden!? :confused:
      Ist das so üblich oder sind die inzwischen so klamm, daß sie die Nachzahlung nicht mehr abwarten können? Sowas hat ein AAA-Rating... :cry:

      Gruß,
      JBJ
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 14:07:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Steuervorauszahlungen sind nichts Ungwöhnliches.
      Wenn sich bei der letzten Einkommenstuererklärung ergeben hat, daß du Steuern nachzahlen mußt, und damit zu rechnen ist, daß in den Folgejahren die Verhältnisse ähnlich sind, kann das Finanzamt immer eine entsprechende Steuervorauszahlung verlangen.
      Allerdings habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, daß das extrem unterschiedlich gehandhabt wird.
      In einem Jahr wollte das Finanzamt bei einer Nachzahlung von etwa DM 400 bereits Steuervorauszahlungen von jeweils DM 100 je Vierteljahr.
      Einige Jahre später, bei einem anderen Finanzamt, wollte man aber bei deutlich höheren Nachzahlungen keine Vorauszahlungen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 15:28:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du kannst die Vorauszahlung im Finanzamt auch auf Null setzen lassen - hast dann halt eine entsprchende Nachzahlung auf einmal zu leisten.
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 18:25:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Vorauszahlungen werden in den Steuerbescheiden idR analog dem Einkommen des Bescheids berechnet.
      Wenn im aktuellem Jahr eine Nachzahlung fällig wurde, würde sich dies - bei gleichen Verhältnissen - in den nächsten Jahren wiederholen. Um dies zu vermeiden, werden in den Bescheiden gleichzeitig Vorauszahlungen festgesetzt.

      Wenn sich die Verhältnisse geändert haben, besteht ja jederzeit die Möglichkeit, die Vorauszahlungen herabsetzen zu lassen.
      (Nach oben hin geht es übrigens auch)

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 22:24:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie lange wollen wir uns eigentlich noch gefallen lassen, dass wir jeden Monat eine Vorauszahlung auf unsere jährliche Eksteueschuld zu entrichten haben?
      In anderen Ländern, wie z.B. Frankreich, Schweiz oden den USA bittet der Staat nämlich erst zu Beginn des neuen Jahres seine Bürger die Steuerschulden aus dem vorausgegangenen Jahr zu begleichen!
      Wieso nicht bei uns? Wir sollten mal Zinsen verlangen! :mad:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 11:26:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1, ist bei mir auch mal wieder versucht worden.

      Einspruch ist dann möglich, wenn man plausibel machen kann, daß nicht die gleichen Einnahmen wie im Vorjahr erzielt werden können. Ich setze das so auf Null - beim nächsten Bescheid geht das dann wieder von vorne los.

      Ist im Grunde das gleiche Prinzip, wie sonst auch: Steuern werden bereits mit den Einkünften fällig und zur Steuererklärung nur noch ausgeglichen. Absehbare Werbungskosten und teilweise Sonderausgaben darf man andererseits auch schon direkt veranlagen und z.B. auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 10:18:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      @FCO_Alpha

      das mit den USA stimmt so nicht.

      hier muss man ungefaehr schaetzen, wieviel an steuer fuer das kommende jahr anfallen wird und muss dann entsprechend vierteljaehrlich seine vorauszahlungen leisten. wenn man mit der schaetzung grob daneben liegt, muss man zusaetzlich zu der steuerschuld noch zinsen nachzahlen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuervorauszahlung