Erwerbslosenrente ( Einkünfte aus Dividenden ect),Krankenversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.08.05 17:27:25 von
neuester Beitrag 23.08.05 18:15:23 von
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Hallo alle,
werden bei einer teilweisen oder vollen Rente die Kapitaleinkünfte hinzugerechnet bzw. die schon sehr klein ausfallende Rente gekürzt
Für meine Altervorsorge habe ich mein Geld in Aktien angelegt ( 20 Jahre Zeithorizont ). Ein kleinerer Teil liegt auf einem Cashkonto. Die Depots befinden sich noch im Schnitt im Minus.
An einer kleineren Teil des Geldes muß ich jetzt schon gehen, damit ich mich mtl über Wasser halten kann, obwohl ich sehr bescheiden lebe. Die Miete ist halt sehr hoch.
In meiner jetzigen gesundheiten Verfasssung kann ich mir keinen Umzug zumuten.
Ich hoffe, daß ich nicht auch noch den halben Krankenbeitrag zahlen muß.
Mache mir echt Sorgen, um meine finanzelle Zukunft.
MFG
Fata
werden bei einer teilweisen oder vollen Rente die Kapitaleinkünfte hinzugerechnet bzw. die schon sehr klein ausfallende Rente gekürzt
Für meine Altervorsorge habe ich mein Geld in Aktien angelegt ( 20 Jahre Zeithorizont ). Ein kleinerer Teil liegt auf einem Cashkonto. Die Depots befinden sich noch im Schnitt im Minus.
An einer kleineren Teil des Geldes muß ich jetzt schon gehen, damit ich mich mtl über Wasser halten kann, obwohl ich sehr bescheiden lebe. Die Miete ist halt sehr hoch.
In meiner jetzigen gesundheiten Verfasssung kann ich mir keinen Umzug zumuten.
Ich hoffe, daß ich nicht auch noch den halben Krankenbeitrag zahlen muß.
Mache mir echt Sorgen, um meine finanzelle Zukunft.
MFG
Fata
Kapitaleinkünfte werden für die Ermittlung der Einkommenssteuer herangezogen. In dem genannten Fall sollte aber wegen der niedrigen Steuersätze für die Erwerbslosenrente und generell wegen des niedrigen Einkommens die zu zahlenden Steuern gering sein oder sogar Null.
Wenn die Miete zu hoch ist, wäre auch nachzuprüfen, ob Berechtigung zum Bezug von Wohngeld besteht. Dabei könnte dann auch ins Gewicht fallen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen die Wohnung nicht wechseln kann.
Aus der Erwerbslosenrente fällt meines Wissens auch ein ermäßigter Krankenkassenbeitrag an. Kapitaleinkünfte werden für die Berechnung des Beitragssatzes nicht herangezogen.
Wenn die Miete zu hoch ist, wäre auch nachzuprüfen, ob Berechtigung zum Bezug von Wohngeld besteht. Dabei könnte dann auch ins Gewicht fallen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen die Wohnung nicht wechseln kann.
Aus der Erwerbslosenrente fällt meines Wissens auch ein ermäßigter Krankenkassenbeitrag an. Kapitaleinkünfte werden für die Berechnung des Beitragssatzes nicht herangezogen.
Eine "Erwerbslosenrente" ist mir nicht bekannt. Geht es um eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente)?
Hallo Nataly,
ja EU Rente.
Wie hoch wird die volle EU-Rente besteuert werden?
Vielen Dank für die Antworten.
Stimmt es, daß 7% der Rente an Krankenversicherung zu zahlen sind.
805 Euro Mindestbeitrag, obwohl mein Rentenanspruch niedriger ist.
Ich glaube, daß die Kapitaleinkünfte bei Krankenkasse berücksichtigt werden?
Beste Grüße
Fata
ja EU Rente.
Wie hoch wird die volle EU-Rente besteuert werden?
Vielen Dank für die Antworten.
Stimmt es, daß 7% der Rente an Krankenversicherung zu zahlen sind.
805 Euro Mindestbeitrag, obwohl mein Rentenanspruch niedriger ist.
Ich glaube, daß die Kapitaleinkünfte bei Krankenkasse berücksichtigt werden?
Beste Grüße
Fata
@Fata:
Bist du pflichtversichert oder freiwillig versichert?
Bist du pflichtversichert oder freiwillig versichert?
Pflichtversichert.
Im Moment arbeitlos.
Fata
Im Moment arbeitlos.
Fata
SGB 5 § 237 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner
Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
3. das Arbeitseinkommen.
§ 226 Abs. 2 und die §§ 228, 229 und 231 gelten entsprechend.
Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
3. das Arbeitseinkommen.
§ 226 Abs. 2 und die §§ 228, 229 und 231 gelten entsprechend.
SGB 5 § 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
.....
11. Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben,
wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur
Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des
Zeitraums auf Grund einer Pflichtversicherung Mitglied oder auf Grund
einer Pflichtversicherung nach § 10 versichert waren; als Zeiten der
Pflichtversicherung gelten auch Zeiten, in denen wegen des Bezugs von
Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus (§ 38 Nr. 2 des
Sechsten Buches) oder des Bezugs von Überbrückungsgeld aus der
Seemannskasse (§ 143 des Siebten Buches) eine freiwillige Versicherung
bestanden hat,
(1) Versicherungspflichtig sind
.....
11. Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben,
wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur
Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des
Zeitraums auf Grund einer Pflichtversicherung Mitglied oder auf Grund
einer Pflichtversicherung nach § 10 versichert waren; als Zeiten der
Pflichtversicherung gelten auch Zeiten, in denen wegen des Bezugs von
Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus (§ 38 Nr. 2 des
Sechsten Buches) oder des Bezugs von Überbrückungsgeld aus der
Seemannskasse (§ 143 des Siebten Buches) eine freiwillige Versicherung
bestanden hat,
Wirst du als EU-Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein?
Dann werden Zinsen und Dividenden nicht beim Beitrag berücksichtigt.
Dann werden Zinsen und Dividenden nicht beim Beitrag berücksichtigt.
Ich habe angeblich die Vorversicherungszeit erfüllt.
Kann also in der KvBR pflichtversichert werden.
Sind in diesem Fall keine Beiträge für Kapitaleinkünfte fällig? Muß sehen, wie ich jetzt finanziell über die Runden komme.
Außergewöhnliche Belastung bei 55% - 60% <<<< 700 Euro??
Wann wird man bei einer Bewhinderung teilweise von der KFZ-Steuer befreit.
GEZ Gebühren enfallen angeblich.
Meine Aktienanlagen sollten meine Altersvorsorge sein.
Beste Grüße
Kann also in der KvBR pflichtversichert werden.
Sind in diesem Fall keine Beiträge für Kapitaleinkünfte fällig? Muß sehen, wie ich jetzt finanziell über die Runden komme.
Außergewöhnliche Belastung bei 55% - 60% <<<< 700 Euro??
Wann wird man bei einer Bewhinderung teilweise von der KFZ-Steuer befreit.
GEZ Gebühren enfallen angeblich.
Meine Aktienanlagen sollten meine Altersvorsorge sein.
Beste Grüße
Hallo Nataly,
wird die Erwerbslosenrente zur Hälfte versteuert oder wird die EU-Rente ganz versteuert?
In diesem Fall ( nur 50% versteuern) kann es sein, daß ich unter den Grundfreibetrag fallen werde.
Du schreibst, daß die Kapitaleinnahmen werden bei einer Krankenpflichtversicherung nicht berücksichtigt werden.
Arbeitszimmer:1250 Euro Pauschbetrag oder voller Betrag?
Beste Grüße
Fata
wird die Erwerbslosenrente zur Hälfte versteuert oder wird die EU-Rente ganz versteuert?
In diesem Fall ( nur 50% versteuern) kann es sein, daß ich unter den Grundfreibetrag fallen werde.
Du schreibst, daß die Kapitaleinnahmen werden bei einer Krankenpflichtversicherung nicht berücksichtigt werden.
Arbeitszimmer:1250 Euro Pauschbetrag oder voller Betrag?
Beste Grüße
Fata
Die EU-Rente ist eine abgekürzte Leibrente, die mit ihrem Ertragsanteil (also nicht voll)besteuert wird.
1. Sozialversicherungsrenten sind Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Senatsurteil vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, unter 2. a). Aus der Einbeziehung der Sozialversicherungsrenten in die Ertragsanteilsbesteuerung erschließt sich die Grundannahme des Gesetzgebers, dass ab "Beginn der Rente" eine Versicherungssumme auf die Lebenszeit des Bezugsberechtigten verzinslich ausgezahlt wird. Solche Renten sind, wenn sie auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind, abgekürzte Leibrenten (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 4 EStG i.V.m. § 55 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV--). Die von der Klägerin bezogene Rente ist eine abgekürzte Leibrente, weil sie bis zum Eintritt in den Bezug des Altersruhegeldes geleistet wird, es sei denn, sie endet zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Tode der Versicherten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1966 VI 269/65, BFHE 94, 339, BStBl II 1969, 156; vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89; vom 22. Januar 1991 X R 97/89, BFHE 164, 304, BStBl II 1991, 686, m.w.N. der Rechtsprechung; R 167 Abs. 7 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1999). Der Ertragsanteil der abgekürzten Leibrente ist nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 4 EStG i.V.m. § 55 Abs. 2 EStDV zu ermitteln.
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2001.11.21/…
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2001.11.21/…
Möglicherweise hat sich an der Besteuerung der EU-Renten durch das Alterseinkünftegesetz etwas geändert. Aber auch dann wird lediglich ein Teil der Rente versteuert.
Siehe hierzu § 22 EStG.
Siehe hierzu § 22 EStG.
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