Maternus - Charttechnisch und fundamental 100%-Chance! (Seite 73)
eröffnet am 25.08.05 17:56:57 von
neuester Beitrag 05.03.24 23:32:59 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 34.321.743 von Schnueffelnase am 18.06.08 09:38:19ich bekomme noch Kohle von euch !!!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.319.409 von insolvenzi am 17.06.08 20:11:41Ein bisschen Prozess-Hickhack, schlecht für's Image, aber mehr nicht.
Angenommen, Ymos verliert sämtliche Prozesse um die Betriebsrenten und muss Insolvenz anmelden. Würde das Maternus ernsthaft tangieren?
Angenommen, Ymos verliert sämtliche Prozesse um die Betriebsrenten und muss Insolvenz anmelden. Würde das Maternus ernsthaft tangieren?
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.258.875 von weltgold am 06.06.08 23:13:27Nachtrag / Information zum UmwStG n.F. (Neuregelung)
Bei Übertragung von Vermögen von einer Körperschaft (Cura-GmbH) auf eine andere Körperschaft (AG - Maternus)sind die übertragenden WG in der steuerlichen Schlussblanz der übertragenden Körperschaft grundsätzlich mit dem gemeinen Wert auszuweisen(Grundsatz).
Ausnahme:
Auf Antrag sind die WG mit den Buchwerten, wenn das deutsche Besteuerungsrecht sichergestellt ist und soweit eine Gegenleistung nicht gewährt wird oder nur in Gesellschaftsrechten besteht, anzusetzen.
Kein Übergang eines verbleibenden Verlustvortrags (§ 12 Abs.3 Satz 2 UmwStG wurde gestrichen).
Anmerkung von mir:
Will man die Verlustvorträge von Maternus nutzen, so muss die Maternus die Übernehmerin sein (aufnehmende Gesellschaft). Wäre sie Übertragerin, so gingen die Verlustvorträge definitiv verloren.
Nächste Woche wissen wir mehr!
Bei Übertragung von Vermögen von einer Körperschaft (Cura-GmbH) auf eine andere Körperschaft (AG - Maternus)sind die übertragenden WG in der steuerlichen Schlussblanz der übertragenden Körperschaft grundsätzlich mit dem gemeinen Wert auszuweisen(Grundsatz).
Ausnahme:
Auf Antrag sind die WG mit den Buchwerten, wenn das deutsche Besteuerungsrecht sichergestellt ist und soweit eine Gegenleistung nicht gewährt wird oder nur in Gesellschaftsrechten besteht, anzusetzen.
Kein Übergang eines verbleibenden Verlustvortrags (§ 12 Abs.3 Satz 2 UmwStG wurde gestrichen).
Anmerkung von mir:
Will man die Verlustvorträge von Maternus nutzen, so muss die Maternus die Übernehmerin sein (aufnehmende Gesellschaft). Wäre sie Übertragerin, so gingen die Verlustvorträge definitiv verloren.
Nächste Woche wissen wir mehr!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.187.266 von Schnueffelnase am 28.05.08 14:21:10Still ruht der See !!!
Bin gespannt auf die Tagesordnungspunkte für die bevorstehende HV.
Vielleicht haben wir über einen Verschmelzungsvertrag und eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage abzustimmen.
In spätestens 1 - 2 Wochen wissen wir mehr. Die Einladung zur HV müßte ca Mitte Juni erfolgen.
Bin gespannt auf die Tagesordnungspunkte für die bevorstehende HV.
Vielleicht haben wir über einen Verschmelzungsvertrag und eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage abzustimmen.
In spätestens 1 - 2 Wochen wissen wir mehr. Die Einladung zur HV müßte ca Mitte Juni erfolgen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.193.496 von Schnueffelnase am 29.05.08 10:00:51Als Maternus noch von Insolvenz bedroht war, stand der Kurs laut meiner Erinnerung schon höher
Nein.
Wie im 5-Jahres-chart schön zu sehen, stand er da bei 0,50 Euro. Dann kam die operative Besserung. Der Kurs sprang auf 0,90 Euro. Dann kam die Phantasie mit dem Verkauf durch WCM. Der Kurs ging auf über 2 Euro. Dann kam der von Dir angesrochene Tausch von Fremd- in Eigenkapital und der Schuldenerlass durch WCM, den ein User hier noch immer nicht verwunden hat und das Geld zurückfordert. Der Kurs sprang über 2,50.
Nein.
Wie im 5-Jahres-chart schön zu sehen, stand er da bei 0,50 Euro. Dann kam die operative Besserung. Der Kurs sprang auf 0,90 Euro. Dann kam die Phantasie mit dem Verkauf durch WCM. Der Kurs ging auf über 2 Euro. Dann kam der von Dir angesrochene Tausch von Fremd- in Eigenkapital und der Schuldenerlass durch WCM, den ein User hier noch immer nicht verwunden hat und das Geld zurückfordert. Der Kurs sprang über 2,50.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.109 von Stoni_I am 29.05.08 00:04:09Anmerkungen zum Unternehmenserwerb durch Fusion !!!!
Aus Sicht des übernehmenden Rechtsträgers stellt der Vermögensübergang infolge einer Verschmelzung oder Spaltung einen Anschaffungsvorgang dar. Als Gegenleistung für den Erwerb des Vermögens gewährt der übernehmende Rechtsräger entweder neue Anteile,(Verschmelzung mit Kapitalerhöhung) oder er verzichtet auf durch die Verschmelzung untergehende Anteile an dem übertragenden Rechtsträger (Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung). Im Falle der Verschmelzung mit Kapitalerhöhung handel es sich grundsätzlich um eine Sacheinlage gegen Kapitalerhöhung, wohingegen die Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung einen Tausch darstellt. Nach allgemeinen Grundsätzen hat der übernehmende Rechtsträger das erworbene Vermögen mitden Anschaffungskosten wahlweise auch die Buchwerte aus der Schlußbilanz des übertragenden Rechtsträgers anzusetzen. Dies wird als Buchwertverknüpfung bezeichnet. Die Buchwertverknüpfung, die zwar einfach zu handhaben ist, führt beim übernehmenden Rechtsträger zu sofortien Erfolgswirkungen, wenn der Buchwert des durch die Verschmelzung übernommenen Reinvermögens von der Gegenleistung des übernehmenden Rechtsträgers abweicht.
Aus Sicht des übernehmenden Rechtsträgers stellt der Vermögensübergang infolge einer Verschmelzung oder Spaltung einen Anschaffungsvorgang dar. Als Gegenleistung für den Erwerb des Vermögens gewährt der übernehmende Rechtsräger entweder neue Anteile,(Verschmelzung mit Kapitalerhöhung) oder er verzichtet auf durch die Verschmelzung untergehende Anteile an dem übertragenden Rechtsträger (Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung). Im Falle der Verschmelzung mit Kapitalerhöhung handel es sich grundsätzlich um eine Sacheinlage gegen Kapitalerhöhung, wohingegen die Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung einen Tausch darstellt. Nach allgemeinen Grundsätzen hat der übernehmende Rechtsträger das erworbene Vermögen mitden Anschaffungskosten wahlweise auch die Buchwerte aus der Schlußbilanz des übertragenden Rechtsträgers anzusetzen. Dies wird als Buchwertverknüpfung bezeichnet. Die Buchwertverknüpfung, die zwar einfach zu handhaben ist, führt beim übernehmenden Rechtsträger zu sofortien Erfolgswirkungen, wenn der Buchwert des durch die Verschmelzung übernommenen Reinvermögens von der Gegenleistung des übernehmenden Rechtsträgers abweicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.109 von Stoni_I am 29.05.08 00:04:09Ich würde von Betriebsrentnern nicht auf die Kleinaktionäre schließen.
Dass Cura einen möglichst großen Anteil vom Kuchen will, ist klar. Dennoch werden sie auf eine halbwegs faire Aufteilung achten müssen, denn sonst verlieren sie ihre Glaubwürdigkeit am Kapitalmarkt. Und beim jetzigen Kurs steckt schon so ziemlich alles an Verunsicherung drin, was man reinstecken kann. Als Maternus noch von Insolvenz bedroht war, stand der Kurs laut meiner Erinnerung schon höher (so um die 1,20 zeitweise, der große Run kam nach dem Schuldenerlass durch WCM).
Dass Cura einen möglichst großen Anteil vom Kuchen will, ist klar. Dennoch werden sie auf eine halbwegs faire Aufteilung achten müssen, denn sonst verlieren sie ihre Glaubwürdigkeit am Kapitalmarkt. Und beim jetzigen Kurs steckt schon so ziemlich alles an Verunsicherung drin, was man reinstecken kann. Als Maternus noch von Insolvenz bedroht war, stand der Kurs laut meiner Erinnerung schon höher (so um die 1,20 zeitweise, der große Run kam nach dem Schuldenerlass durch WCM).
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.187.266 von Schnueffelnase am 28.05.08 14:21:10Fazit: Cura macht sich fein für den Kapitalmarkt.
So ziemlich das Schlimmste, was dem Streubesitz hier passieren kann. Gerade jetzt, wo es doch Hoffnungsschimmer aus dem Reha-Bereich gibt.
So muss der Maternuskurs möglichst weit runter, damit bei Einbringung der Cura-Häuser aus Sicht von Cura dieser Anteil möglichst gering mit dem Streubesitz geteilt werden muss.
Und das Geld für diese YMOS-Prozesse hätte man besser gleich für die YMOS-Betriebsrenten ausgegeben. Diese Aktion ist völlig unüberlegt. Man streicht keine Betriebsrenten - die sind heilig. Wenn, macht man das nur, wenn es das Letzte ist, was man macht.
Ich habe mal vor Jahren relativ viel Geld mit dieser Aktie gemacht. Aber jetzt wieder rein. No go.
So ziemlich das Schlimmste, was dem Streubesitz hier passieren kann. Gerade jetzt, wo es doch Hoffnungsschimmer aus dem Reha-Bereich gibt.
So muss der Maternuskurs möglichst weit runter, damit bei Einbringung der Cura-Häuser aus Sicht von Cura dieser Anteil möglichst gering mit dem Streubesitz geteilt werden muss.
Und das Geld für diese YMOS-Prozesse hätte man besser gleich für die YMOS-Betriebsrenten ausgegeben. Diese Aktion ist völlig unüberlegt. Man streicht keine Betriebsrenten - die sind heilig. Wenn, macht man das nur, wenn es das Letzte ist, was man macht.
Ich habe mal vor Jahren relativ viel Geld mit dieser Aktie gemacht. Aber jetzt wieder rein. No go.
Für alle Unwissenden,
Die ehemalige Cura AG jetzt Cura GmbH hat lt. Bilanz 2006 ein Eigenkapital im Konzern von T€ 11.051,-- € und in der AG von T€ 6.252. Die G+V 2006 hat einen Konzernjahresüberschuss von 2.499.101,-- € (Vorjahr 4.168.838,-- €). Die Differenz betrifft im Wesentlichen im Rahmen der Kapital-Konsolidierung aufgedeckte stille Reserven bei der niederländischen Tochtergesellschaft.
Lt. Ausblick für das Jahr 2007 soll das Ebt ca. 3,5 Mio betragen. Diese Gewinne sollen größtenteils thesauriert werden. Dies begünstigt die Innenfinanzierungskraft außergewöhnlich. (lt. Aussage von Cura)
Übrigens, auch der Kooperationspartner ProCurand AG hat seine Hauptverwaltung in demselben Gebäude wie Cura eingerichtet (Berlin). Im Rahmen dieser Kooperation haben die ProCurand und die Cura GmbH eine gemeinsame Klinikmanagementgesellschaft (IRYO Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH) gegründet.
In Ihrem Ausblick für 2007 wird auch auf die enge Zusammenarbeit mit Maternus hingewiesen. Ziel sei es, hier einen Leistungsverbund aufzubauen, auf dessen Basis eine Größenklasse erreicht wird, die die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt langfristig sichert.
Anmerkung zu ProCurand, die Vorstände / Geschäftsführer von Cura Dietmar Meng und Götz Leschonsky sind Aktionäre der ProCurand.
Die ehemalige Cura AG jetzt Cura GmbH hat lt. Bilanz 2006 ein Eigenkapital im Konzern von T€ 11.051,-- € und in der AG von T€ 6.252. Die G+V 2006 hat einen Konzernjahresüberschuss von 2.499.101,-- € (Vorjahr 4.168.838,-- €). Die Differenz betrifft im Wesentlichen im Rahmen der Kapital-Konsolidierung aufgedeckte stille Reserven bei der niederländischen Tochtergesellschaft.
Lt. Ausblick für das Jahr 2007 soll das Ebt ca. 3,5 Mio betragen. Diese Gewinne sollen größtenteils thesauriert werden. Dies begünstigt die Innenfinanzierungskraft außergewöhnlich. (lt. Aussage von Cura)
Übrigens, auch der Kooperationspartner ProCurand AG hat seine Hauptverwaltung in demselben Gebäude wie Cura eingerichtet (Berlin). Im Rahmen dieser Kooperation haben die ProCurand und die Cura GmbH eine gemeinsame Klinikmanagementgesellschaft (IRYO Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH) gegründet.
In Ihrem Ausblick für 2007 wird auch auf die enge Zusammenarbeit mit Maternus hingewiesen. Ziel sei es, hier einen Leistungsverbund aufzubauen, auf dessen Basis eine Größenklasse erreicht wird, die die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt langfristig sichert.
Anmerkung zu ProCurand, die Vorstände / Geschäftsführer von Cura Dietmar Meng und Götz Leschonsky sind Aktionäre der ProCurand.
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