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    Erbrecht bei Immobilie im Ausland ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.05 14:47:13 von
    neuester Beitrag 06.09.05 16:53:07 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.004.965
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      schrieb am 06.09.05 14:47:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie ist das eigentlich geregelt ?

      Wenn zb ein Deutscher in Spanien eine Immo hat, mit einer Brittin verheiratet ist und die Kinder einen US-Pass haben.

      Welches Erbrecht ist da eigentlich wirksam ?

      Das des Erblassers, das Recht des Landes wo die Immo ist oder das Recht des Landes der Erben ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 15:05:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      ..deutsches Recht, § 25 I EGBGB, das spanische Recht(IPR) kennt wohl keine Nachlasspaltung...
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 15:06:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      ist ja wirklich eine völlig anspruchslose Frage, die Dir sofort beantwortet werden kann:rolleyes:

      Es gibt zu diesem Thema ein Fachbuch, das sich mit diesen Frage auseinandersetzt. (ist eine Serie mit Einband in den spanischen Farben)

      Bei mir ist es leider zu lange her, dass ich diese Frage bei einem Anwalt bearbeitet habe, so dass ich Dir keine verläßliche Antwort mehr geben kann.

      Aber mit dem Buch solltest Du wenigstens eine verläßliche Antwort bekommen. Wenns ernst wird, dürfte es sich lohnen, auch mal einen Anwalt zu beschäftigen. Die wollen schliesslich auch etwas verdienen und Du ja schliesslich Gewiss heit!
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 15:07:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      ..wie immer im Grundsatz, ansonsten ein paar Ausnahmen, wenn Spanier beteiligt sind, und in formeller Hinsicht(gemeinschaftliches Testament!!!)....
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 15:10:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      ..ansonsten schnell zur Info, auch ohne Buch

      http://www.erbrechtsforum.de/files/AuslRecht/Spanien.pdf

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      schrieb am 06.09.05 15:50:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...gilt für das o.g. Beispiel, ansonsten ist IPR nicht ganz unkompliziert, und für das eine oder andere Land, mit den einen oder anderen Beteiligten, sieht das ganze schon wieder ein wenig anders aus, und Anwalts -oder Notarsrat schadet nie...;)
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 16:53:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      ..noch schnell ergänzend zu #2 die spanische Parallelnorm zu unserem § 25 EGBGB im codigo civil espanol ist articolo 9 numero 8 (hier nicht ganz auf dem neuesten Stand, deshalb im Ernstfall Spezialisten fragen, aber wohl immer noch)...


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