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    Bitte Hilfe ! Wirklich wichtig ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.05 22:51:44 von
    neuester Beitrag 07.09.05 11:33:03 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.005.085
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      Avatar
      schrieb am 06.09.05 22:51:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle die noch wach sind !!!

      Ich brauche mal Eure Hilfe.

      Es geht um meinen Freund, dessen Vater vor ca. 2 Wochen
      verstorben ist. Mir liegt natürlich viel daran, Ihn wo ich nur kann zu helfen.

      Mein Freund hatte mich gebeten, mal den Leasing Vertrag von dem Wagen seines verstorbenen Vaters anzugucken
      ( 35000,00 € anzahlung ! ).

      Seine Frage an mich war, ob auf seiner Familie wegen dem Leasing Vertrag noch weitere Kosten hinzukommen oder Sie evtl. noch etwas Geld heraus bekommen würden.

      Ich kenne mich mit dem Thema Leasing leider überhaupt nicht aus und habe Ihm geantwortet, er sollte doch am besten mal enfach mit dem Auto Händler sprechen, diesem vertraut er jedoch kein bischen.

      Der Auto Händler sagte auch nur, dass die versuchen wollen den Wagen " am Mann zu bringen " !!??

      Vertrags Daten etc:

      Fahrzeug A8 mit allem drum und dran
      Begin ca. Okt 2003
      Laufzeit 36 Monate
      Jährliche Km Leistung: 37500 Km

      Mtl. Rate : 353 €
      pro Mehrkilometer ct 11,51 ohne USt
      Pro Minderkilometer ct 6,90 ohne USt

      Einmalige Sonder bzw. Anzahlung 35000,00 € ohne USt....

      Wie seht Ihr es, was wäre am besten für meinem Freund ??

      Danke jetzt schon vorab um ernst gemeinte Hilfe !!!

      MfG
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 23:23:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      1) Leasingvertrag genau prüfen (steht was drin bezügl. Recht zur Kündigung bei Tod des Leasingnehmers durch die Erben).

      2) hier ein paar Quellen:

      http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeugkauf_leasing/leasin…

      http://www.unfallrecht24.de/index1.html?page=/Autorecht/abzu…
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 23:26:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      ..was steht im Vertrag(AGB´s) ?

      ... oft gibt´s ein Sonderkündigungsrecht, bzw. ein Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung(für bestimmte Fälle wie eben Tod des Leasingnehmers) und eine entsprechende Regelung zur vorzeitigen Abrechnung...

      ..soll aber auch Veträge geben, wonach eine Auflösung nicht mal beim Tod des Leasingnehmers in Frage kommt...

      ..wie immer, kommt darauf an...
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 11:33:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      danke für Eure Infos !! Werde die Quellen mal lesen.

      Es ist leider auch so, das der Leasingnehmer die Firma ist, Inhaber bzw. Geschäftsführer ist die Mutter, also wird wegen Sonderkündigung wohl nichts zu machen sein !!??

      MfG

      Tyler


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