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    Steuerabschreibungsmöglichkeiten gesucht ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.09.05 15:06:13 von
    neuester Beitrag 13.10.05 11:19:00 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.005.268
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      Avatar
      schrieb am 07.09.05 15:06:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Steuerexperten,

      ich stehe vor der Abgabe der Steuererklärung und habe mittels Nutzung von WISO/Sparbuch inzwischen herausbekommen, das wir wieder einmal ein schöne Summe nachzahlen dürfen.

      Gibt es legale Möglichkeiten (dieses Jahr evtl. Rürup-Rente), in Zukunft diese Nachzahlung zu vermeiden ?

      Hier kurz die wichtigsten Daten:

      Mann/Frau
      Steuerklasse 3/5
      Einkommen ca.50000 /20000

      Schon mal danke für gute vorschläge !

      Mot
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 15:29:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Steuerklasse in 4/4 wechseln und schon gehören Nachzahlungen der Vergangenheit an;)

      Sorry, konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.

      Wolle
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 17:16:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Steuerabschreibungsmöglichkeiten" ist ja ein interessanter Begriff. Ich denke jeder würde gerne seine Steuern abschreiben, aber das geht wohl leider nicht ;)

      Wahrscheinlich suchst Du nach "Steuersparmöglichkeiten". Bei einem zu versteuernden Einkommen von 70TE zahlst Du rd. 15TE Einkommensteuer (=21%, Spitze dabei rd. 35%). Ich persönlich würde sagen, dass praktisch alle diese "Steuersparmodelle" das dabei einzugehende Risiko nicht wert sind - insbesondere bei diesen Steuersätzen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 18:00:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ein Steuerberater wurde verknackt, weil er seinem Mandanten nicht zum Kirchenaustritt geraten hat.
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 12:31:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #3:
      Steuerabschreibungsmöglichkeiten" ist ja ein interessanter Begriff. Ich denke jeder würde gerne seine Steuern abschreiben, aber das geht wohl leider nicht

      "Abschreibungen" gibt es bei der Einkommensteuer schon (§ 7 EStG)offiziell heißt es dort allerdings Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung:

      EStG § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

      (1) 1Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen).

      Mit "Sonderabschreibungen" kann man uU die Steuerlast verringern.

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      schrieb am 08.09.05 13:05:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nunja Nataly, ich glaube ich habe die Zielrichtung der Frage #1 schon verstanden. Nur eine Steuer "abschreiben" kann man in der Regel nicht, da es sich eben nicht um ein Wirtschaftsgut handelt welches einem Wertverzehr unterläge.

      Was grundsätzlich möglich ist und vom Threaderöffner ja auch offensichtlich gemeint war ist die Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Steuer zu verringern um dadurch Steuern zu "sparen". Hier aber mein Hinweis, dass praktisch alle "Steuersparmodelle" das einzugehende Risiko nicht wert sind, denn was nützt es, wenn man ein wenig Steuern "gespart" hat, aber dafür das eingesetzte Kapital womöglich weg ist (klassisches Beispiel: Die Filmfonds).

      Das gilt um so mehr bei eher niedrigen Steuersätzen, da das im Verhältnis zum "Steuerspareffekt" einzusetzende Kapital sehr hoch ist.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 13:12:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Staat kann sich in nächster Zeit wohl mehr Steuereinnahmen abschreiben. :kiss:
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 17:54:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #6
      @K1: Deine Auslegung des Begriffs "Steuerabschreibungsmöglichkeiten" ist sprachlich nicht die einzig mögliche.
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 18:19:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Nataly

      na, wie würdest Du denn den Begriff sprachlich interpretieren?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 22:39:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      :kiss:Super-Steuerersparnis,kann sogar bis auf Null gedrückt werden nach §7g Abs.3 ESTG im Outbound-Fall.:kiss:
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 22:59:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #9:
      Motivator sucht nach Möglichkeiten, durch Abschreibungen die Steuer zu drücken.
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 07:49:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      @all
      Danke für die rege Teilnahme an der Diskussion meiner Frage.:)
      Ganz einfach gesagt: Was kann man als Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis unternehmen (oder in was investieren), um die Steuerlast zu senken bzw. die jährlichen Nachzahlungen zu vermeiden. Natürlich nur mit vertretbarem Risiko.

      Viele Grüsse
      Mot
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 12:55:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Um Dein steuerpflichtiges Einkommen zu mindern musst Du
      -Arbeitmittel kaufen(Computer; Bücher, Verbrauchsmaterial)
      -Bewerbungskosten haben(voll anrechenbar)
      -Oder sehr hohe aussergewöhnliche Ausgaben haben(Zahnersatz)bei 70T€ JE erst ab ca. 6T€ interessant.
      sonst wirds wohl nix.
      Da sparts Du zwar nix hast aber was von Deinen Steuern.
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 13:47:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      Bringt es mir eigentlich etwas, wenn ich eine Riesterrente abschließe und den max. Eigenanteil zahle ? Oder ist es am Ende nur relevant, ob man besser mit den Zulagen bzw. bei bei Einbringung des Eigenanteils (zur Riesterrente) als Sonderausgaben fährt ??

      Vielleicht kann sich ja ein Experte in Sachen Riesterrente äussern ?!

      Danke
      Mot
      Avatar
      schrieb am 13.10.05 11:19:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Was mich etwas stutzig macht, ist, wie man bei normalen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit und dem üblichen Lohnsteuerabzugsverfahren bei den angegebenen Größenordnungen und Steuerklassen zu größeren Steuernachzahlungen kommen kann.

      Gab es größere und bisher nicht besteuerte Sachbezüge? Gibt es ggf. andere Einkunftsarten, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, selbständiger Tätigkeit oder sonstige Einkünfte, z.B. aus privaten Veräußerungsgeschäften ("Spekulationsgeschäfte")?

      Zum Thema Rürup/Riester kann ich vor voreiligen Maßnahmen nur dringend warnen und die Lektüre beispielsweise von Thread: MLP - Mein Rürup-BU Beratungsgespräch empfehlen. Das kommt sehr stark auf den Einzelfall an!

      So ist generell ein Sonderausgabenabzug bei den sog. Basisvorsorgesystemen (GRV, bAV, Rürup, Versorgungswerke etc.) derzeit auf 60% der tatsächlich geleisteten Beiträge begrenzt, während ab 2040 der Rentenbezug vollständig einer Besteuerung unterworfen wird - und zwar sämtliche Rentenarten und das nach Abschaffung des Altersentlastungsbetrages. Einmal von dem Thema Sozialversicherungspflicht völlig abgesehen. Es wird also im Vergleich zu früher eine deutliche Altersprogression geben. Das kann zu einer echten Nettorentenlücke führen, die zudem teuer erkauft wird mit vermeintlichen Steuervorteilen in der Ansparphase, die gar keine sind und ein gewaltig dickes Ende haben in der Rentenbezugsphase.

      Bereits jetzt kann es sehr schnell, also schon bei wenigen hundert € Monatsbeitrag zu einer Definitvbelastung von Beiträgen in Rürup-Systeme sowie zu einer effektiven Doppelbesteuerung kommen. Rechenbeispiele gibt es dazu zu Hauf. Also Vorsicht und lieber etwas Zeit in diese Entscheidung investieren, sonst zahlt man effektiv drauf.

      Auf die entsprechenden anhängigen Verfahren bzgl. begrenztem Sonderausgabenabzug und vorweggenommenen Werbungskosten hat NATALY in einem anderen Thread ja schon hingewiesen.

      Gruß
      crude_facts


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