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    Ablehnung außerbörsliche Order - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.10.05 20:37:03 von
    neuester Beitrag 24.10.05 06:51:40 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.014.977
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      Avatar
      schrieb am 23.10.05 20:37:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,

      ich habe eine Frage:
      Am Donnerstag wollte ich einen Turbo bei der Diba außerbörslich verkaufen, da vom Emittenten ab dann kein Börsenhandel mehr vorgesehen war. Nun hat mir die Diba mitgeteilt, daß sie mit dem Emittenten keinen außerbörslichen Handel betreibt und folglich die Order nicht ausführen kann. Die Order wurde gegen 9:15 Uhr abgegeben. Ich möchte nun aber folgenden Depot-Bedingungen der Diba zitieren:


      Der Kunde kann bei Wertpapieren, die an einer inländischen Börse gehandelt werden, im Einzelfall bestimmen, ob der Auftrag börslich oder außerbörslich ausgeführt werden soll. Werden die Wertpapiere nicht an einer inländischen Börse gehandelt oder ist der Kunde eine juristische Person oder handelt er im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, kann der Kunde dies auch generell bestimmen. Der Kunde kann den Ausführungsplatz und die Ausführungsart für ein Einzelgeschäft oder generell bestimmen.

      Der Kunde erteilt der ING-DiBa von Fall zu Fall den
      Auftrag, für Rechnung des Kunden an einer Börse oder außerbörslich Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen und die ING-DiBa wird sich bemühen, für Rechnung des Depotinhabers ein entsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen.

      Kann nun trotz dieser Vertragsbedingungen die Order ablehnen? Mir selbst ist aus diesem Verhalten der Diba ein Schaden entstanden.

      Bitte um Hilfe !!!!!:confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 21:33:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      vorher erkundigen mit welchen emittenten die bank zusammen arbeitet

      ich beschwere mich auch nicht, weil ich keine aktien direkt aus dem kongo kaufen kann, weil es meine bank einfach nicht anbietet.

      wenn ich ein bäcker bin, verkaufe ich vielleicht auch keine äpfel. vielleicht gibts aber bäcker wo ich auch äpfel kaufen kann.

      du mußt dich zuerst erkundigen, welche möglichkeiten dir mit deiner bank zur verfügung stehen
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 21:39:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      diese passage ist das problem (ohne gewähr und den rest der bedingungen zu kennen):

      "...ING-DiBa wird sich bemühen..."

      - das bemühen ist keine zusage und öffnet jeder ausflucht tür und tor - insofern auf kulanz setzen bzw. je nach summe direkt mit kanonen auf spatzen schiessen und konsequent sein notfalls mit anwalt -keine angst haben -kosten-nutzen-verhältnis abwägen, aber in jedem fall konsequent sein...
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 21:40:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also kann ich deiner Meinung nach nix machen gegen dieses Verhalten ???
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 21:44:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      wo und wie hast du den turbo gekauft?

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      schrieb am 24.10.05 00:06:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]18.404.105 von campino69dth am 23.10.05 21:40:11[/posting]doch - du kannst etwas tun - habe ich beschrieben - du musst dich nur entscheiden für welche massnahme - nur in keinem fall was durchgehen lassen !!!
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 06:51:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      normalus

      was sollen deine durchhalteparolen ohne nähere info???

      darum auch meine frage, wo er den turbo zuvor gekauft hat

      wenn er den turbo bei der ing diba schon auserbörslich gekauft hat, dann hat er natürlich gute chancen.

      wenn er den turbo aber z.b. über die euwax gekauft hat und jetzt auserbörslich verkaufen wollte, dann kann aber die ing diba nichts dafür, wenn sie einfach mit dem emittenten nicht zusammen arbeiten.
      was hätten sie tun sollen, wenn sie ganz einfach keinen vertrag haben???
      da muss ich als kunde zuerst schauen, ob der handel möglich ist.

      ich kann auch z.b. in kanada nicht online ordern, weil es meine bank nicht anbietet, da muss ich anrufen. aber ich weiß es im vorhinein, weil ich mich erkundigt habe.

      also nicht immer losposten, verklagen, verklagen.........

      um eine endgültige stellungnahme, braucht man aber noch infos.


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