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    Kfz-Verkauf an privat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.05 09:05:31 von
    neuester Beitrag 04.11.05 19:34:56 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.016.534
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      Avatar
      schrieb am 31.10.05 09:05:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen!

      Folgende Frage:
      Ich werde mein Kfz an privat verkaufen.
      Es ist ja meines Wissens üblich, dass der Käufer gleich das noch auf mich angemeldete Auto mitnehmen kann und er dann selber die Ummeldung vornimmt.
      Auf was muss man denn dabei besonders achten?
      Ich habe mir schon einen ADAC-Kaufvertrag besorgt. Dort trägt man ja Übergabedatum/Uhrzeit ein, wenn später was passiert (Unfall), haftet dann der Käufer, oder?
      In meiner Versicherungspolizze stehe aber nur ich als Fahrer drinnen ... kann/sollte ich das dann übergaupt machen? Was ist dann, wenn er einen Crash baut?

      Über Antworten/Erfahrungen wäre ich dankbar. ;)
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 09:11:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      ..immer abmelden, sonst haftest Du. Und ob Du Dein Geld wiedersiehst, das weiß der liebe Gott!
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 09:11:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gib niemals das Fahrzeug zugelassen weiter!

      Tu es vorher stilllegen oder gib dem Käufer ersteinmal die Papiere zum Anmelden mit! Wenn es zugelassen ist, dann kann er es holen.

      Oder als Alternative soll der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen (5 Tage gültig!)
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 09:13:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      im ADAC Kaufvertrag steht,dass das Fahrzeug innerhalb von 2 Werktagen umgemeldet werden muss.Das Fahrzeug kann vom Käufer zur Heimfahrt bewegt werden.
      Was für ein Auto ist es denn.Eventuell Interesse
      Gruss mijuda
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 09:23:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aus Original ADAC Kaufvertrag

      schon mit dem Eigentum des KFZ geht die Versicherung auf den Käufer über.Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentümereübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadensfreiheitsrabatt de Verkäufers,auch wenn das

      schon erstaunlich was hier für Antworten gepostet wird.Wichtigmacherei ??

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      schrieb am 31.10.05 09:25:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      das fehlt noch was

      auch wenn das Fahrzeug noch nicht umgemeldet wurde.
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 09:31:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]18.516.779 von mijuda am 31.10.05 09:23:14[/posting]danke.
      sehe grade, mein kaufvertrag ist aus mobile.de oder so ... dort steht das nicht drinnen. kann ich aber per hand ergänzen.
      denn adac-vertrag kann man sich nur als mitglied runterladen.

      PS: BMW 520i E34, Bj. 1992 :D
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 09:35:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      hatte an etwas neueres gedacht.OK.Wenn gewünscht kann ich Original ADAC Kaufvertrag zusenden.Emailadresse über Board Mail mitteilen.
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 09:36:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich denke mal,
      solange der Käufer mit deiner Versicherung - und deiner Genehmigung - keinen Vertrag hat,
      dass er deine Versicherung übernehmen kann (mit Schadensfreiheitrabatt - was sicherlich nicht in deinem Interesse sein dürfte)

      HAFTET DEINE Vers. für Schäden die der Käufer bis zur Um-/Abmeldung anrichtet.

      DEIN Schadensfreiheitrabatt geht dann definitiv hoch!

      Die dadurch entstehenden Kosten mußt DU dir dann vom Käufer wieder erstatten lassen.

      Viel Spaß dabei!

      (komische Verträge, die der ADAC da hat :rolleyes: )
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 09:48:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich würde folgenden Satz in den Kaufvertrag schreiben,
      dann bist du einigermaßen auf der sicheren Seite:

      "Der Käufer hält den Verkäufer von sämtlichen Schäden frei, die durch die Nutzung des angemeldeten Fahrzeugs entstehen."

      Es sei denn, beim Käufer ist "nichts zu holen" wenn er vor der Ab-/Ummeldung crasht.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 10:08:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      hallo toni,

      wenn ich das in deinem eröffnungstreat richtig verstanden habe, stehst nur du als fahrer in der versicherungspolice. damit darf kein anderer dein auto lenken, egal was in irgendwelchen adac verkaufsverträgen steht. andernfalls holt sich deine versicherung die kosten für einen scadensfall von dir zurück & nicht nur schlechtere schadensfreiheitsklasse.
      also nur abgemeldet verkaufen. käufer soll kurzzeitkennzeichen mitbringen.

      pw
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 10:17:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo! Viele gut gemeinte Vorschlägen aber????
      Die Käufer wollen ja Probefahrt machen, deshalb ist es schlecht Auto abzumelden!! Am besten Anzahlung geben lassen und nächter Tag Auto abmelden und übergeben!
      Wenn das Auto ins Ausland soll AUF KEINEN FALL ANGEMELDET verkaufen!!! Salut
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 11:08:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      VK an Ausländer ist ok,
      wichtig ist die zweifelsfreie Feststellung der Personalien
      (Ausweis, Reisepass).

      Kann dir auch mit einem Deutschen passieren,
      dass er mit deinem Nummernschild über die Grenze fährt.

      Also, 3 Dinge sind wichtig (zuzüglich Absicherung gegenüber dem Käufer gegen nach dem Kauf entdeckte "Schäden"):

      1)eindeutige Feststellung der Identität des Käufers

      2)Um-/Abmeldung innerhalb 3 Tage

      3)Erstattung sämtlicher Schäden bei Nutzung des angemeldeten Fahrzeugs.
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 11:28:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      ..das hilft doch alles nicht. Die Frage ist doch nicht, ob der andere haftet, sondern ob Du mit im Boot sitzt. Und das ist der Fall. Das Innenverhältnis ist ne ganz andere Frage.

      "Wichtigmacher"..
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 11:35:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]18.518.365 von infilTRADER am 31.10.05 11:08:11[/posting]hallo infilTRADER,

      in meinem fall stehe wie gesagt nur ich als zulässiger fahrer in der polizze. hier könnte ich möglicherweise ein problem kriegen, oder? und der teufel schläft ja nie ...
      werde mal bei meiner versicherung nachfragen.

      danke an alle für die antworten! ;)
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 19:34:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      also, habe heute mit meiner versicherung telefoniert, es ist so, wie es im adac-kaufvertrag steht:

      mit der veräußerung des kfz (dokumentiert durch die veräußerungsanzeige an die versicherung mit datum u. uhrzeit und unterschriften vom käufer u. verkäufer) gehen alle rechte und pflichten aus der versicherung auf den erwerber über. der verkäufer ist damit entlastet.


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