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    Falsche Preisangabe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.05 23:49:22 von
    neuester Beitrag 24.11.05 12:34:01 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.022.183
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      Avatar
      schrieb am 23.11.05 23:49:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,
      habe eine Frage, wäre super, wenn ihr helfen könnt!

      Also, gestern habe ich einen DVD-Player online bei XXX für 63,40 Euro (günstig) gekauft, habe daraufhin eine Bestätigungsmail inkl. der Rechnung bekommen. Den Betrag habe ich samt Versandgebühren sofort online überwiesen, insg. 69,90 Euro!!

      Alles schön und gut denke ich, bis heute!!

      Die haben mir heute eine Mail geschickt, Inhalt:

      Sehr geehrter Herr XXX,

      leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir auf unserer Homepage eine falsche Preisangabe zu dem, von Ihnen bestellten, Produkt gemacht haben.

      Diese falsche Angabe wurde durch eine Fehlinformation unseres Lieferanten hervorgerufen.
      Der korrekte Preis ist € 115,00 (Brutto) und nicht € 63,90 (Brutto), wie fälschlicher Weise angegeben.
      Da es ein Fehler unsererseits war können wir Ihnen den Artikel für einen Sonderpreis von € 105,00 (Brutto) anbieten!
      Wir wissen, dass das nur ein kleiner Trost ist, können Ihnen aber leider nicht mehr anbieten.

      Wollen Sie dieses Angebot annehmen?



      Müssen die mir den Artikel für 63,40 Euro verkaufen, zumal die mir ja die Konditionen per Mail nochmal bestätigt haben...

      Was soll ich jetzt machen?

      (Kurzzeitig hatte ich noch überlegt 20 Geräte zu bestellen und dann bei ebay zu verkaufen, habe es aber dann doch gelassen)
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 00:25:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 01:02:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Töte den Verkäufer, brandschatze sein Haus, verkauf seine Familie in eine afrikanische Schwefelmine.
      Das sollte genügen, denn wir wollen ja nicht drastisch werden.
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 02:25:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      die link hat ja alles geklärt !!

      selbst mediamarkt ist so etwas schon passiert ...
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 08:01:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      auf den Gedanken,das eine falsche Preisangabe zum Kauf verleiten soll,kommt wohl niemand :laugh:
      zocklany (einzelhändler)

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      Avatar
      schrieb am 24.11.05 09:07:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]18.961.213 von zocklany am 24.11.05 08:01:35[/posting];)

      Füchse sterben nie aus!
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 11:07:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      (Antwort auf Beitrag Nr. 18.960.227 - erstellt von Wolframit am 24.11.05 00:25:35)

      Danke für den Link, wird wohl nichts mit meinem Schnäppchen. :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 11:19:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Schreib dem Verkäufer, dass Du Lieferung zu dem angegebenen Preis 63,40 Euro erwartest, ansonsten müsstest Du zu deinem Bedauern, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs von dem Vorgang informieren, damit diese prüft, ob ein eventueller Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt!

      CK
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 11:22:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      wie war denn die genaue Formulierung in den Bestätigungsmail?

      CK
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 12:08:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      (Antwort auf Beitrag Nr. 18.963.418 - erstellt von CryptKeeper am 24.11.05 11:22:34)

      ganz unten stand dieser Hinweis, womit sie aus dem Schneider sind!!

      Mit diesem Schreiben bestätigen wir den Erhalt Ihrer Bestellung, nicht jedoch die Annahme Ihres Kaufangebotes im rechtlichen Sinne. Die rechtsverbindliche Annahme erfolgt nach Prüfung der Bestellung durch Auslieferung der Ware oder, falls gewünscht, durch eine gesonderte Auftragsbestätigung.
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 12:12:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Unlauterer Wettbewerb

      Mit der falschen Preisangabe, haben die auf jeden Fall sichergestellt, dass die bei Froogle und günstiger.de stets ganz vorne waren!!!
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 12:28:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Kaya

      o.k., ein Rechtsanspruch auf Lieferung lässt sich aus der Auftragsbestätigung nicht herleiten. Daher solltest Du wie in #8 empfohlen handeln.

      Ob tatsächlich ein (vorsätzlicher) Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht muss ja nicht Dein Problem sein, in jedem Fall ist es für die Firma unangenehm, die "Bluthunde" von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Hals zu haben.

      Wettbewerbswidrig könnte es natürlich sein, mit falschen Preisen Käufer zum Erwerb zu annimieren und dann - wie in Deinem Fall- den Preis nachträglich zu erhöhen.

      Wie gesagt: Schreib Ihnen eine Mail mit dem in #8 genannten Inhalt und schau, wie sie darauf reagieren.

      Abgesehen davon kommt mir der Preis auch alles andere als günstig vor, es sei denn, es handelt sich um einem Marken-DVD-Rekorder. Ich habe kürzlich bei eBay einen neuen DVD-Rekorder mit 24 Monaten Garantie für 95,-- Euro erworben.

      Gruß

      CK
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 12:34:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      #CK

      schau mal in deinem Posteingang...würdest du da noch etwas hinzufügen?


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