checkAd

    Kauf einer Wohnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.11.05 12:39:58 von
    neuester Beitrag 24.11.05 14:22:00 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.022.310
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.099
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 12:39:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

      Folgende Situation ist gegeben:

      Wohnung A (Eigentümer)
      Wohnung B (Familienmitglied vom Hauseigentümer)
      Wohnung C (Mietwohnung)

      Ist es möglich Wohnung B zu verkaufen bzw. zu vererben?

      Normalerweise schon ABER ist es auch möglich wenn die Heizung von Wohnung A und B im Keller von Wohnung A ist
      bzw. die Heizung von Wohnung C nur über Wohnung B zu erreichen ist?

      Ist es richtig das jede Wohnung für sich abgeschlossen sein muss um diese zu veräussern oder zu vererben?
      Ist es auch richtig, das man den Heizungsraum nur über frei zugängliche Räume erreichen darf und nicht durch Wohnungen Anderer darf?


      Gruß
      HGN
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 13:04:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Alle diese Sachen können im Grundbuch eingetragen werden. Hatte gerade so ein Angebot - 2 Häuser - 1 Heizung - Leitungs- und Wegerechte und sowas ähnliches wie "Heizungsbetriebsrecht" waren da ein getragen. Solte also funzen.
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 13:18:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]18.964.709 von AlterMann am 24.11.05 13:04:44[/posting]Interessant zu wissen, vielen Dank für deine Info.

      Ahängig vom Bundesland ist es aber nicht, oder?

      Gruß
      HGN
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 13:37:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.964.709 von AlterMann am 24.11.05 13:04:44[/posting]Kannst du mir sagen wo ich was zum Heizungsbetriebsrecht finde?

      Gruß
      HGN
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 14:07:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      soviel ich weiss, braucht man auf jeden fall eine abgeschlossenheitsbescheinigung, damit man eine teilungserklärung abgeben kann. danach 3 grundbücher. dann sollte das kein problem mehr sein. dürfte aber einiges kosten. aber bkn macht das schon , oder? :D

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 14:22:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]18.965.444 von wuchtintueten am 24.11.05 14:07:39[/posting]...ich hoffe, ich hoffe:laugh::laugh:

      Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung geht es nicht?

      Gruß
      HGN


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kauf einer Wohnung