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    Spekusteuer auf Optionsscheine - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.03.00 11:31:12 von
    neuester Beitrag 30.06.00 10:44:05 von
    Beiträge: 8
    ID: 102.740
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      Avatar
      schrieb am 24.03.00 11:31:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Spekusteuer ist und bleibt ja ein heißdiskutiertes Thema.

      Hatte gerade eine Diskussion mit einem Bekannten wg. Optionsscheinen - zwei Meinungen:

      1.Meinung: Spekusteuer fällt nur im 1.Jahr ab Erwerb des OS an, unabhängig von einer Ausübung.

      2.Meinung: Wird der OS ausgeübt, beginnt die Spekusteuer von Neuem (dann für die Aktien).

      Was meint ihr? Gibt es da schon Referenzentscheidungen?

      Max
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 12:58:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Genau das Problem habe ich auch gerade bei meiner Steuererklärung: SAP-Optionsscheine im Jahre 1997 ca. 7 Monate nach Kauf in Vorzugsaktien gewandelt und im Jahre 1998 die Vorzugsaktien ca. 3 Monate nach Wandlung des Optionsscheins mit sattem Gewinn verkauft. Nun meint mein Steuerberater, die Gewinne aus dem Aktienverkauf wären innerhalb der Spekulationsfrist angefallen und somit steuerpflichtig!

      Das kann doch wohl nicht wahr sein!

      Kennt sich da jemand mit der aktuellen Rechtssprechung aus?

      MfG
      La Madrague
      Avatar
      schrieb am 02.06.00 21:35:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja ist denn in diesem weltberühmten Board niemand, der zu dieser nicht unerheblichen Frage etwas beitragen kann?
      Insbesondere würde mich unter der Voraussetzung, dass der Gewinn tatsächlich steuerpflichtig ist, interessieren, was dann als Einstandspreis anzusehen ist.
      Denn die Optionsscheine hatten zum Zeitpunkt der Wandlung ja einen gewissen Wert, der quasi durch die Ausübung "verloren" gegangen ist.
      Zuzüglich zur Hingabe der Optionsscheine musste ich ja auch noch eine Zuzahlung in Höhe von DM 260,- pro Vorzugsaktie leisten. Man kann doch sicher nicht nur die Zuzahlung als Einstandspreis ansetzen. Oder?
      Müßte es nicht so sein, dass der Einstandspreis die Summe aus Zuzahlung und Optionsscheinwert zum Zeitpunkt der Wandlung ist?

      Auditor2000, Saltus, habt ihr euch schon einmal damit beschäftigt?

      MfG
      La Madrague
      Avatar
      schrieb am 07.06.00 15:22:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gewinn/VErlsut errechnet sich meines Wissens aus dem Unterschied zw. Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten. Dabei werden die WK berücksichtigt. WK sind alle durch das private Veräußerungsgeschäft veranlaßten Aufwendungen die keine anderer Einkunftsart zuzurechnen sind
      Ohne mein Obligo!!
      Avatar
      schrieb am 07.06.00 16:53:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo LaMadrague:

      Fürchte Dein Steuerberater hat recht (auch sowas soll`s geben ;) ).
      Da Du Deinen OS ausgeübt und nicht verkauft hast, musst Du darauf keine Speku Steuer zahlen (es ist je kein Erlös angefallen). Für die Aktie beginnt bei der Wandlung ein neuer 12 Monatszeitraum!
      Da Du die Aktie verkauft hast mußt Du nun die Einstandskosten zusammenrechnen. Das sind im einzelen.
      - Preis des OS bei Deinem Kauf (egal ob kürzer oder länger als ein Jahr her)
      - Basispreis bei der Wandlung (Deine `Zuzahlung`)
      - Alle Gebühren: Beim Kauf des OS, bei der Wandlung, beim Verkauf.
      Differenz zum Verkaufserlös ist Dein Speku Gewinn.

      Macht Dich wahrscheinlich nicht glücklich, aber ich hoffe das es hilft
      Dampflok

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      Avatar
      schrieb am 25.06.00 17:48:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke, Dampflok!

      Leider hast Du voll ins Schwarze getroffen. Die Finanzdirektion hat mir Deine Version bestätigt und so habe ich auch meine Steuererklärung abgegeben. Das nächste Mal bin ich klüger!!

      MfG
      La Madrague
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 21:52:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie sieht es denn aber aus, bei konstruierten OS, z.B. auf Index, wo ich die Differenz ausbezahlt bekomme? Das müßte dann doch eigentlich steuerfrei sein nach einem Jahr?

      Gruss Seba51
      Avatar
      schrieb am 30.06.00 10:44:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja!


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