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    @NATALY - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.12.05 22:20:57 von
    neuester Beitrag 01.01.06 17:59:33 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.028.743
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      Avatar
      schrieb am 25.12.05 22:20:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo NATALY,

      zum Thema Werbungskosten habe ich eine Frage.

      Ich habe mir letztes Jahr einen neuen PC-Monitor gekauft.
      Diesen wollte ich jetzt von der Steuer absetzen.

      Vom Finanzamt habe nun ein Fragebogen erhalten, in dem
      unter anderem nach der Ausstattung des PC`s, für was ich den PC verwende und ob der PC Zugang zum Internet hat,
      gefragt wird.

      Was sollte man hier angeben, um den Monitor von der Steuer absetzen zu dürfen ? Was sollte man nicht angeben ?
      Ist für das FA der Internetzugang ein Problem ?

      Ich verwende den PC fast ausschließlich für berufliche Weiterbindung ( Erlernen von Programmiersprachen und anderem Know How, Download von Fachbezogenen Informationen ) nebst Homebanking ( 5 % ).

      Ist damit mit einer Bewilligung zu rechnen ?

      Für Deine Antwort im voraus vielen Dank !


      Grüßli Traubel
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 11:17:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Traubel

      Da mich dieses Thema auch sehr interessiert, ich aber nicht weiß, wie ich diesen thread mir merken kann, hänge ich mich mit meiner Interessenbekundung hier ran; hoffe, das ist nicht allzu verwerflich...

      willy
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 11:35:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]19.406.794 von glaubichnich am 26.12.05 11:17:53[/posting]Da mich dieses Thema auch sehr interessiert, ich aber nicht weiß, wie ich diesen thread mir merken kann,

      Wie wär`s wenn du die Funktion " In Favoriten aufnehmen (mit Alarm)" nützen würdest???!!:D
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 12:05:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 12:43:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      hier ein Link

      http://steuern.lycos.de/ratContent.inc.php?objid=571303&next…

      ansonsten googlen ++

      PS

      wenn link nicht funktioniert

      www.steuern.lycos.de

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      Avatar
      schrieb am 26.12.05 14:54:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 17:27:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 21:01:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      saublöde einen thread in dieser form (ohne überschrift) aufzumachen. ein forum ist doch dazu da, dass auch andere (später über die suche) antwort auf vielleicht gleiche fragen finden...
      Avatar
      schrieb am 27.12.05 18:56:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Saublöde ist vor allem, wenn einer saublöde Statements von sich gibt, ohne sich vorher informiert zu haben.

      Einen Thread mit gleicher Fragestellung gabs bereits vor ein paar Tagen.

      Die Antworten darauf waren aber auf saublödem Kindergarten-Niveau, sodaß ich mich danach direkt an NATALY gewendet habe. Da bekommt man immer eine seriöse Antwort.


      An dieser Stelle vielen Dank, NATALY !
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 13:43:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi Nataly,

      happy new year;)

      Ich habe gerade ein neues Konto eröffnet. Als Lockangebot bekomme ich dafür einen Tankgutschein über 25 Euro. Muss man diesen eigentlich versteuern ? Wenn ja, wie ? Wo muss man sowas eintragen in der Steuererklärung ?
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 13:48:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]19.488.421 von noza am 01.01.06 13:43:34[/posting]Als Lockangebot bekomme ich dafür einen Tankgutschein über 25 Euro. Muss man diesen eigentlich versteuern ? Wenn ja, wie ? Wo muss man sowas eintragen in der Steuererklärung ?

      Jetzt wird`s langsam lächerlich!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 16:50:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]19.488.527 von Datteljongleur am 01.01.06 13:48:06[/posting]Ja und was ist eigentlich mit den Rabattpunkten ?

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 16:54:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      @noza,
      selbstverständlich mußt du Schenkungssteuer zahlen. Du hast davor aber einen Freibetrag von 5200 €. Du kannst problemlos jede Woche ein neues Konto eröffnen und noch auf einen fetteren Gutschein pochen. Wenn du die 5200 überschritten hast, frag hier wegen dem Eintragen nochmal nach.

      An Tankstellen solltest du auch darauf achten, kaum Wechselgeld zurückzukriegen. Viele tun das schon. Das Wechselgeld zählt nämlich als Einnahme und kann sich läppern, wenn man immer mit großen Scheinen bezahlt.
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 17:51:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zu #10:
      Keine Versteuerung.
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 17:59:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]19.491.227 von Heckenrose am 01.01.06 16:54:32[/posting]An Tankstellen solltest du auch darauf achten, kaum Wechselgeld zurückzukriegen. Viele tun das schon. Das Wechselgeld zählt nämlich als Einnahme und kann sich läppern, wenn man immer mit großen Scheinen bezahlt.

      Der war gut!!!:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


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