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    A Kastl Bier.......... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.01.06 12:56:36 von
    neuester Beitrag 26.01.06 18:45:09 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.035.635
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      schrieb am 26.01.06 12:56:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      25.01.2006 | Netzcode: 10821878
      "A Kastl Bier" am Tag - und dann aufs Moped
      Trunkenheitsfahrten in Serie: 35-jähriger Bierfreund muss für drei Monate hinter Gitter - Therapie "bringt nichts"

      Weiden. (wl) Am Tag "a Kastl Bier" sei bei ihm üblich, bekannte ein Bauhelfer aus Weiden vor Richterin Brigitta Biebl. Der 35-Jährige musste sich wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verantworten: Im Oktober hatte ihn die Polizei mit 1,61 Promille auf dem Moped erwischt.

      Wegen einschlägiger Vorstrafen gab es für den Angeklagten drei Monate Gefängnis "ohne". Für die Erlangung der Fahrerlaubnis wurde eine Sperrfrist von drei Jahren festgesetzt. Dazu verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot. Die Alkoholisierung hatten die Beamten bei dem Arbeiter gegen 23 Uhr festgestellt. Für ihn nichts besonderes: Auf dem Bau trinke er eben bereits tagsüber. Abends lasse er weitere Halbe folgen. Zum besagten Termin dürften es deren zehn gewesen sein - im Urlaub erreiche er leicht das Doppelte. Frohgemut erzählte der Mann auch, inzwischen noch zweimal mit Alkohol am Steuer angetroffen worden zu sein. Im wohlgefüllten Vorstrafenregister fanden sich weitere Trunkenheitsfahrten mit Gefängnisaufenthalten. Vor Jahren war er schon in einer Entziehungsanstalt gelandet: "Das bringt gar nichts", fand der Bierfreund.

      Wegen dieser "Unbelehrbarkeit" sei der Angeklagte wohl auf Dauer einzusperren, meinte Staatsanwalt Dr. Alexander Wedlich. Die Vorsitzende stellte sich vor, wie oft der Arbeiter nicht erwischt worden sein dürfte. Eigentlich sei eine erneute Unterbringung im Entzug fällig, aber das wäre mangels Therapiebereitschaft wohl nicht erfolgversprechend. Dr. Wedlich beantragte eine Gefängnisstrafe von vier Monaten "ohne". Dies, so der Angeklagte, "geht nicht." Denn er wolle sich demnächst selbstständig machen. Dass es doch geht, erfuhr er von der Vorsitzenden in der Urteilsbegründung. Wegen der Vorstrafen gebe es "wenig Spielraum".
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 13:01:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sollte man Amnesty International melden!! Schreiendes Unrecht:D:D
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 18:45:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      "...denn er wolle sich demnächst selbstständig machen" :laugh::laugh::laugh: als was denn - Getränkevertrieb?


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