Deutsche Zinsabschlagsteuer bei Wohnsitz im Ausland ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.02.06 10:18:41 von
neuester Beitrag 03.02.06 10:10:15 von
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Hallo,
ohne dass ich hier unzählige Postings lese, habe ich eine Frage an unsere Banker und Steuerexperten.
Ich spiele mit dem Gedanken, meinen Wohnsitz ins Ausland (EU) zu verlagern und in dem Land eine Daueraufenthaltserlaubnis zu erwirken, ist ja kein Problem.
Meine Konten und Depots will ich aber in Deutschland behalten.
Frage: werden dann weiterhin von meinen Zinserträgen die 30% Zinsabschlagsteuer abgeführt? Auch wenn ich die Wohnsitzabmeldung von der deutschen Gemeinde und die Daueraufenthaltserlaubnis des Landes und meine neue Auslandsadresse, der Bank vorlege?
Gruß
ohne dass ich hier unzählige Postings lese, habe ich eine Frage an unsere Banker und Steuerexperten.
Ich spiele mit dem Gedanken, meinen Wohnsitz ins Ausland (EU) zu verlagern und in dem Land eine Daueraufenthaltserlaubnis zu erwirken, ist ja kein Problem.
Meine Konten und Depots will ich aber in Deutschland behalten.
Frage: werden dann weiterhin von meinen Zinserträgen die 30% Zinsabschlagsteuer abgeführt? Auch wenn ich die Wohnsitzabmeldung von der deutschen Gemeinde und die Daueraufenthaltserlaubnis des Landes und meine neue Auslandsadresse, der Bank vorlege?
Gruß
Hallo,
wenn die kontenführende deutsche Bank keine Zinsabschlagsteuer einbehält und abführt, werden dann trotzdem die vereinnahmten Zinsen des Steuerausländers an das deutsche Finanzministerium, incl. der Adresse des ausländischen Kontenbesitzers, gemeldet? Meldet dieses dann dem jeweiligen EU- Aufenthaltsland- Finanzministerium dann die Zinseinkünfte einschl. der Adresse der Person ?
Bitte um aufklärende Beiträge.
Gruß
wenn die kontenführende deutsche Bank keine Zinsabschlagsteuer einbehält und abführt, werden dann trotzdem die vereinnahmten Zinsen des Steuerausländers an das deutsche Finanzministerium, incl. der Adresse des ausländischen Kontenbesitzers, gemeldet? Meldet dieses dann dem jeweiligen EU- Aufenthaltsland- Finanzministerium dann die Zinseinkünfte einschl. der Adresse der Person ?
Bitte um aufklärende Beiträge.
Gruß
Hallo Stockchecker,
nur sich einen Wohnsitz im Ausland zu beschaffen, reicht weder steuerrechtlich noch für die ZASt aus.
Sofern Du Deiner Bank glaubhaft machen kannst, dass Du Steuerausländer bist (also nur im ausland einen Wohnsitz hast), kommst Du um den ZASt-Abzug herum.
Dafür werden dann allerdings Deine Zinseinkünfte aufgrund er EU-Zinsrichtlinie letztendlich an das Finanzamt Deines "neuen" Wohnsitzes gemeldet (hier ist ausschlaggebend, ob Du Zinsen erhalten hast - der ZASt-Abzug spielt hier keine Rolle).
Rene
nur sich einen Wohnsitz im Ausland zu beschaffen, reicht weder steuerrechtlich noch für die ZASt aus.
Sofern Du Deiner Bank glaubhaft machen kannst, dass Du Steuerausländer bist (also nur im ausland einen Wohnsitz hast), kommst Du um den ZASt-Abzug herum.
Dafür werden dann allerdings Deine Zinseinkünfte aufgrund er EU-Zinsrichtlinie letztendlich an das Finanzamt Deines "neuen" Wohnsitzes gemeldet (hier ist ausschlaggebend, ob Du Zinsen erhalten hast - der ZASt-Abzug spielt hier keine Rolle).
Rene
Hallo
ReneBanker,
danke für die Info.
Wie sieht die Lage aus, wenn man sein Konto/Depot in einem Drittland hat zum Beispiel Österreich.
Gruß
ReneBanker,
danke für die Info.
Wie sieht die Lage aus, wenn man sein Konto/Depot in einem Drittland hat zum Beispiel Österreich.
Gruß
Hallo Stockchecker,
wenn Du ein Konto/Depot z.B. in Österreich hast, bist Du trotzdem in Deutschland steuerpflichtig.
Die deutsche ZASt wird nicht abgezogen, dafür aber die österreichische Quellensteuer.
Eine Meldung an Deutschland erfolgt aufgrund der Sondervereinbarung in der EU-Zinsrichtlinie in diesem Fall nicht.
Rene
wenn Du ein Konto/Depot z.B. in Österreich hast, bist Du trotzdem in Deutschland steuerpflichtig.
Die deutsche ZASt wird nicht abgezogen, dafür aber die österreichische Quellensteuer.
Eine Meldung an Deutschland erfolgt aufgrund der Sondervereinbarung in der EU-Zinsrichtlinie in diesem Fall nicht.
Rene
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