muss ein emmitent einen handel gewährleisten?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.02.06 15:54:09 von
neuester Beitrag 01.02.06 22:34:58 von
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mus ein emmitent eigentlich einen handel gewährleisten???
ich habe mir um ca. 14,30 uhr den dr88e2 für 0,1 euro gegönnt.
200€ einsatz google turbobull knockout bei 390 dollar.
so gegen 15.00 uhr stellt der emmitent den handel in dem schein ein. weder online noch telefonisch lässt er einen handel zu. auf nachfrage meint der emmitent das er den wert bis 15:30 uhr nicht handeln wird.
lange rede kurzer sinn statt 650 euro gewinn bin ich nun ausgeknockt worden.
kann der emmitent das einfach so machen oder muss er einen handel gewährleisten??
ich habe mir um ca. 14,30 uhr den dr88e2 für 0,1 euro gegönnt.
200€ einsatz google turbobull knockout bei 390 dollar.
so gegen 15.00 uhr stellt der emmitent den handel in dem schein ein. weder online noch telefonisch lässt er einen handel zu. auf nachfrage meint der emmitent das er den wert bis 15:30 uhr nicht handeln wird.
lange rede kurzer sinn statt 650 euro gewinn bin ich nun ausgeknockt worden.
kann der emmitent das einfach so machen oder muss er einen handel gewährleisten??
ich würde mal bei der bank anrufen und die sache mit einem mitarbeiter bereden.
Meines Wissens gibt es keinerlei rechtliche Verpflichtung eines Emittenten, zu handeln; d.h. wenn er handelt, ist er ein Marktteilnehmer wie jeder andere auch.
Deshalb gibt es für Papiere, die nicht von vorneherein eine begrenzte Laufzeit haben, immer festgelegt Termine, zu denen der Emittent sich auch rechtlich verpflichtet, die Papiere zurückzunehmen, wobei auch der Kurs, der dann gezahlt wird, eideutig definiert ist.
Deshalb gibt es für Papiere, die nicht von vorneherein eine begrenzte Laufzeit haben, immer festgelegt Termine, zu denen der Emittent sich auch rechtlich verpflichtet, die Papiere zurückzunehmen, wobei auch der Kurs, der dann gezahlt wird, eideutig definiert ist.
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