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    Nie wieder DiBa - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.06 17:03:54 von
    neuester Beitrag 28.02.06 20:48:48 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.037.119
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      schrieb am 01.02.06 17:03:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine Hypo im 1.Rang durch die DiBa ablösen wollen.
      Nun will aber die Bank, die im 2. Rang ist, in den 1. Rang,
      die DiBa aber nicht in den 2.Rang
      Beide Hypotheken liegen unter 50% Beleihungswert.
      Da die 2 Wochen Schonfrist vorbei sind, verlangt die DiBa
      4744,34 € Entschädigung, obwohl zu meiner Überraschung die
      DiBa gekündigt hat.
      Ich habe eine Hypo im 1.Rang ablösen wollen, als Laie kann
      ich doch nicht wissen, das sowas nicht geht.
      Die DiBa meint, ich habe mich zu erkunden und nicht die DiBa.
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 17:15:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da kann doch die DIBA nichts für, eher die 2. Bank, die auf den 1. Rang vorrücken will. Ich denke in dem ursprünglich mit der 2. Bank geschlossenen Vertrag wird auch vereinbart worden sein, dass sie vorrückt, wenn der 1. Platz frei wird.

      Der Vertrag mit der DIBA wird doch wohl unter der Voraussetzung geschlossen worden sein, dass sie in den 1. Rang kommt. Vom Sicherheitsaspekt nur zu verständlich, dass die DIBA sich nicht mit dem 2. Platz zufrieden geben will.

      Es gibt zwei Möglichkeiten:
      1. Zähne zusammenbeißen und Zahlen
      2. Mit DIBA verhandeln, ob sie bei einem Zinsaufschlag auf den 2. Rang geht.
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 17:55:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      So wie es aussieht hast du zwei Verträge geschlossen, die du nicht gleichzeitig erfüllen kannst:
      Nämlich einen mit der Bank, die jetzt auf Rang 2 ist und der du zugesagt hast, daß sie auf Rang 1 vorrücken kann, wenn dieser frei wird.
      Und zweitens einen Vertrag mit der DIBA, der du ebenfalls den 1. Rang zugesagt hast.
      Das ist wohl schon ganz allein dein Problem. Du kannst nur auf ein Entgegenkommen der beteiligtn Banken hoffen. Ganz ungeschoren wirst du aber kaum davonkommen.
      Vermutlich wären viele andere (ich nicht ausgeschlossen) genauso in diese Falle gelaufen.
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 18:22:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]19.995.445 von Boddenblick am 01.02.06 17:03:54[/posting]Die DiBa ist wunderbar - aber nur für das Superstandardgeschäft... . Alles was etwas komplizierter ist machen die nicht - deshalb auch immer diese Topkonditionen.

      Als Laie kannst Du das aber wirklich nicht unbedingt wissen - nur weiß ich nicht ob Dir das nun hilft?!?
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 18:33:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bezahlen würde ich nicht. Geh doch mal zur Verbraucherzetrale. Ist nicht teuer. Ich denke, daß Dir nichts vorzuwerfen ist, als Laie.

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      schrieb am 02.02.06 09:22:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Boddenblick

      die Frage wäre, wie hoch das Darlehen, das die DiBa geben sollte eigentlich war, denn nur dann kann der Schadensersatzbetrag in Höhe von 4744,34€ in das Verhältnis gesetzt werden. Hatte das geplante Darlehen eine Höhe von 50.000€ ist es teuer, bei 500.000€ ein "Sonderangebot". Die länge der Zinsfestschreibung dürfte auch eine Rolle spielen.

      Bezahlen würde ich nicht. Geh doch mal zur Verbraucherzetrale. Ist nicht teuer. Ich denke, daß Dir nichts vorzuwerfen ist, als Laie.

      Naja, wer mit einer Bank einen Vertrag schließt in dem der 1. Rang bereitgestellt wird (steht ganz sicher im Vertrag) und gleichzeitig schon vorher einen Vertrag geschlossen hat, dass ebenso der 1. Rang (durch Vorrücken) bereitgesellt wird, der sollte vielleich auch mal kritisch mit sich selbst ins Gericht gehen und nicht denken, er hätte sich nichts vorzuwerfen. Der Kontakt mit der Verbraucherzentrale kann aber trotzdem nichts schaden.

      Ich würde -wie GEST vorschlägt- versuchen mit der DIBA zu verhandeln, ob sie nicht ggf. gegen Zinsaufschlag in den 2. Rang gehen oder eben mit der anderen Bank, die ja schon im 2. Rang ist versuchen eine Lösung zu finden.

      Der 2. Rang ist deshalb deutlich weniger wert, da aus ihm heraus "über den 1.Rang" vollstreckt werden müsste, also auch wenn der Gesamtbetrag der beiden Hypotheken im Rahmen der 50% vom Beleihungswert liegt, so ist der 2. Rang deutlich weniger "wert" für die Banken.

      Nebenbei: Bist Du Dir sicher, dass der Beleihungsauslauf wirklich unter 50% liegt? 50% vom Beleihungswert bedeutet bei den heutigen Bewertungsmethoden der Banken, dass weniger als 40% des Verkehrswertes beliehen werden.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 02.02.06 09:49:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ K1

      der Verkehrswert liegt bei 300 T€. Im 1.Rang sind noch
      78.000 € und im 2.Rang 66.000 €. Es sind also mehr als 40%.
      Die Bank hat doch eine Informationspflicht mir gegenüber.
      Es kann doch nicht sein, erst einmal alles annehmen und
      wenn es dann soweit ist, alles wieder ablehnen. Und dafür
      horrende Summen nehmen.

      Gruss Boddenblick
      Avatar
      schrieb am 02.02.06 10:58:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Boddenblick

      welche Bank war den bisher im 1. Rang und welche bisher im 2. Rang (das war hoffentlich nicht die gleiche Bank..)

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 02.02.06 14:14:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ K1
      die Laufzeit ist 5 Jahre, 1. Dresdner Bank, 2. Berliner
      Bank.
      Der Kredit für die BB war für eine Fewo auf dem Darss.
      Obwohl die Fewo sehr gut läuft, wollte die BB, als meine
      damalige Hausbank, die Absicherung über meiner Berliner Adresse. Objekte über 150 Km Entfernung wurden nicht
      finanziert.
      (Das Dilemma war, anstatt das Geld voll in die Fewo zu investieren, habe ich es auf dem Neuen Markt verbraten).

      Gruss Boddenblick
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 21:51:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hmm, schwierig. Ich würde halt die Berliner Bank versuchen dazu zu bewegen, dass sie im 2. Rang bleibt. Wenn Du nicht zur DiBa umfinanzierst bleiben die ja auch im 2. Rang. Einfach wird das aber nicht - erfordert sicher etwas Verhandlungsgeschick. Hast Du denn einen (guten) Kontakt zur Berliner Bank?

      Das die DiBa in dem Falle Dir gegenüber eine Informationspflicht (#7) hätte wüsste ich nicht - wobei es in solchen Verbraucherschutzsachen auch verwunderliches gibt, insofern ist da der Kontakt zur Verbraucherschutzzentrale ja nicht verkehrt. Insbesondere können die auch mal ausrechnen, wie hoch denn die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung zu sein hätte - die erscheint mir nämlich mit dem von Dir genannten Betrag äusserst üppig zu sein.

      Mal ganz ehrlich (bitte nicht persönlich nehmen): Die DiBa ist eine Bank, die Finanzierungen ohne Beratung günstig darstellt. Nicht mehr und nicht weniger. Die eingesparte Beratung macht erst die günstige Finanzierung möglich. Man darf sich aber dann auch nicht wundern, wenn es eben keine Beratung gibt!

      Bei einer Finanzierung bei der lokalen Hausbank mit Beratung wäre im Verlauf des Gesprächs sicher eine wesentlich höhere Chance da gewesen wäre, dass beim Blick in die Kopie des Grundbuchs die Frage aufgekommen, ob denn die Bank im 2. Rang ggf. schon auf das Vorrücken verzichtet hat. Und da sind spätere Reklamationen dann auch leichter ggf. über Kulanz zu regeln als bei einer Bank, die mehr oder weniger ausdrücklich auf Beratung verzichtet hat.

      Also wenn man nicht so oft mit solchen Sachen zu tun hat, dann hat die Finanzierung über eine beratende Bank eben auch so ihre Vorteile. Ausserdem kann man auch die regulären Banken mit dem winken mit Angeboten von Direktbanken zu nur geringfügig höherpreisigen Angeboten bewegen.

      Wie lange ist eigentlich noch die restliche Zinsfestschreibung bei der Berliner Bank?

      Grüße K1

      P.S. Habe gerade auch eine Umfinanzierung hinter mir und ein Bißchen nerivg ist das schon...
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 09:07:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      Du hast sicher recht, daß die Wahrscheinlichkeit für eine vernünftige Beratung bei dere Haubank besser ist. Das ist aber nur eine Wahrscheinlichkeit und keine Sicherheit. Die sicherste Methode ist immer noch, sich selbst kundig zu machen (was natürlich mit etwas Mühe verbunden ist). Das versetzt einen zumindest in die Lage, Fragen zu stellen, auf die man sonst nicht kommne würde.
      Als ich vor vielen Jahren gebaut habe, gab es die Regel (vielleicht gibt es die ja immer noch), daß das Agio bei Darlehen, die nicht zu 100% ausgezahlt wurden, als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden konnte. Bei gleicher Effektivverzinsung war dehalb erheblich günstiger einen niedrigen Zinsatz und niedrige Auszahlung statt höherem Zins und 100% Auszahlung zu wählen. Der Bank kann`s egal seine. Mein "Berater" bei der örlichen Bank, bei der ich seit Jahren Kunde war, hat mit keinem Wort darauf hingewisen. Hat mich damals einige Tausen DM gekostet.
      Was ich seither mitunter an Ignoranz und Inkopetenz von (Steuer-)Beratern erlebt habe, führt mich ebenfalls zu der Überzeugung, daß kein Weg daran vorbeiführt, sich selbst möglichst umfassen zu informieren.
      Dann ist es auch durchaus sinnvoll ein günstigeres (billigers) Angebot ohne Beratung anzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 09:46:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ K1

      Den Kredit mache ich für 3,96 % bei der BB. Die BB geht
      nicht von ihrer Rang-Forderung ab. Die BB-Sachbearbeiterin meinte, ich soll die Hälfte zahlen.
      Die DiBa wollte wissen, wie viel ich denn zahlen würde.
      Ich meinte, höchstens 1000 €, die andere Seite war ganz erstaunt und sofort einverstanden.
      Unterm Strich habe ich sogar noch Gewinn gemacht.
      Der DiBa-Kredit war ein Forward-Darlehen für 4,68%.
      Die Dresdner Bank ist stur bei 4,2 % geblieben.
      Bei der DiBa habe ich schon seit Jahren mein Girokonto und
      bin voll zu frieden.
      Avatar
      schrieb am 08.02.06 22:25:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      bei deinen angaben kann etwas nicht stimmen. wenn es um die ablöse eines knapp 80.000 EUR darlehens geht, kann keine entschädigung von über 4.000 eur entstehen. das dürften höchsten ein paar hundert euro sein. und wenn du dafür ein bischen rummoserst, machen die wegen der paar mücken auch keinen stress. den kredit bekommst du nach deinen angaben ja auf jeden fall. da jeder geld verdienen will, sollten die mit sich reden lassen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.06 20:48:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo

      Ich war ca. zehn Jahre bei der Raiba. Seit ca. zwei Jahren bin ich freier Finanzierungsvermittler und hier unter anderem sehr stark für die DiBa engagiert.

      Die Vorfälligkeitsentschädigung ist normal. Es gibt hierzu zwei Methoden (hat der BGH) vorgegeben, an die sich alle Bank sehr genau halten müssen (Aktiv und Passivmethode).

      Hab letztes Jahr mehrere Millionen Darlehen für die DiBa vergeben und unter anderem Darlehen sogar in der Mitte des Grundbuches (Abt. III --> 1. Rang Deutsche Bank 2. Rang Euro Hypo 3. Rang BHW) abgelöst.

      Es hätte genügt, dass die Bank im ersten Rang die Grundschulden vollständig an die DiBa abtritt und der Fall ist erledigt (kann die Berliner Bank nichts machen). Sie hat kein Recht zum Vorrücken, da eine Grundschuld im Vergleich zur Hypothek abstrakt ist und nicht akzessorisch.

      Die einzigste Ausnahme besteht darin, dass eine ausdrücklich Nichtvalutierungserklärung der ersten Bank an die zweite abgegeben wurde. Wenn dies nicht der Fall war, hat die Berliner Bank dich leider an der Nase herumgeführt.

      Ich muss zugegeben, dass bei der DiBa an der Telefonhotline teilweise Leute sitzen, wo ich mich fragen muß ob die jemals vorher in einer Bank waren. Die hätten das auch erkennen müssen.

      Bei Fragen schreib mir einfach.

      Gruß

      MMagic


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