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    Zast-Abzug trotz Freistellungsauftrag?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.06 15:30:36 von
    neuester Beitrag 02.03.06 19:41:04 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.044.133
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      Avatar
      schrieb am 01.03.06 15:30:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,
      ich habe bei einer Bank mein Geld vor einem Jahr für ein Jahr angelegt.
      Dieser Bank habe ich ordentlich ausgefüllte Freistellungsaufträge geschickt.
      Trotzdem wurde mir das Geld mit ?Zast-Abzug?, Abzug zurückgeschickt.
      Mein Geld bekam ich erst nach mehrmaligem Auffordern zurück, Einschreiben mit Rückschein und Anwaltsdrohung war erforderlich.
      Sie wollten es einfach zu einem ganz niedrigen Zinssatz weiter anlegen.
      Frage:
      Kann ich von der Bank verlangen dass Sie mir den Restbetrag überweist oder kann diese Bank mich tatsächlich so zwingen mir einen Teil meines Zinsertrages erst über meine Steuererklärung irgend wann zurück zu bekommen?
      Weiß jemand eine gesetzliche Grundlage mit der ich diese Bank zur Auszahlung des Restes meiner Zinsen zwingen kann?

      Wenn alles erledigt ist, werde ich diese Bank nennen und auch in Finanzforen vor dieser Bank warnen.
      Ich bin auch am überlegen ob ich der BaFin einen Bericht schicke.

      Bitte helft mir, solchen Instituten muß das Handwerk gelegt und Kleinanleger müssen vor denen geschützt werden.

      Es gibt sowieso kaum Zinsen und dann wollen sie einen auch noch bescheißen.

      Viele Grüße
      mesalla
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 16:02:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]20.444.154 von mesalla am 01.03.06 15:30:36[/posting]Mein Geld bekam ich erst nach mehrmaligem Auffordern zurück, Einschreiben mit Rückschein und Anwaltsdrohung war erforderlich.



      :eek: Was ist denn DAS für ´ne Feld-Wald-Wiesen-Bank ??? :eek:

      Das ist schonmal ein Klagegrund wegen Zinsverlust, Portokosten, Arbeitsaufwand usw. usw.

      Wenn Du tatsächlich einen FSA in ausreichender Höhe gestellt hast, ist das selbstverständlich ebenfalls ein Fehler der Bank. DIE haben sich um entsprechende Erstattung, bzw. Zinskorrektur zu kümmern.


      14-Tages-Frist setzen, und gleich dazuschreiben dass Du die Sache Deinem Anwalt übergibst, sollte nicht alles innerhalb dieser Frist erledigt sein.
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 16:10:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hier hast du deine Antwort.

      Die Zinsabschlagsteuer – zur Zeit 30 % – wird als Vorauszahlung auf die bestehende Steuerschuld berechnet. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5 % auf die Zinsabschlagsteuer erhoben. Die Kreditinstitute einschließlich der Bausparkassen müssen den Gesamtbetrag zum Zeitpunkt der Zinsgutschrift einbehalten und an das Finanzamt abführen.


      d26
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 16:16:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]20.445.381 von d26 am 01.03.06 16:10:33[/posting]:eek:
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 16:18:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]20.445.381 von d26 am 01.03.06 16:10:33[/posting]Du hast Posting 1 ned wirklich gelesen, oder ?!?

      [...]Dieser Bank habe ich ordentlich ausgefüllte Freistellungsaufträge geschickt. [...]

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      Avatar
      schrieb am 01.03.06 16:28:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nun ist fraglich, ob der FA auch angekommen ist.
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 16:31:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]20.445.930 von bullagainstbear am 01.03.06 16:28:23[/posting]Tja - eine gute Bank (was hier ja aber offensichtlich NICHT der Fall ist)schickt darüber natürlich eine Benachrichtigung/Bestätigung... Beweislage über den tatsächlichen Eingang des FSA ist hier natürlich schwierig, wenn´s ned per Einschreiben war...:(
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 16:44:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dann müßte man ja immer einen FSA per Einschreiben schicken.
      Ich bin bei mehreren Banken und habe noch nie eine Eingangsbestätigung für meienen FSA erhalten.
      Höchstens kann man bei manchen Banken im Onlineportal nachschauen wie hoch der FSA ist der vermerkt wurde.

      Wo liegt nun die Beweislast?
      Bei mir dass ich geschickt habe oder bei der Bank dass sie keinen bekommen haben.
      Vielleicht haben sie meine FSA aus 2004 und 2005 genau so verschlampt wie meine Kündigung der Einlage nach einem Jahr die ich gleich bei Kontoeröffnung dazulegte.

      Gruss
      mesalla
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 16:51:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      an lassmichrein

      vielleicht interpretiere ich den Text etwas anders. Lesen kann ich. Zinsabschlagsteuer wird auf die Zinsen bezahlt die über den Freistellungsbetrag liegen.

      Leider ist der Sachverhalt des Textes nicht eindeutig schlüssig. Ich habe ihn halt so interpretiert das seine Zinsen über den Freibetrag liegen. Liegen die Zinsen innerhalb des Freibetrages ist kein Zinsabschlag zu zahlen, aber immer unter der Voraussetzung eines Freistellungsauftrages.

      d26
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 17:00:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      @d26
      den Freistellungsauftrag habe ich für 2004 und 2005 geschickt.
      Die Anlage ging über den Jahreswechsel.

      Weiß jemand eine rechtliche Handhabe? einen Paragraphen oder ähnliches dass sie mir das fehlende Geld auszahlen müssen.

      Hier im Forum wurde auch schon vor einiger Zeit über die Bank disskutiert.

      Gruss
      mesalla
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 17:23:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nochmal damit es ganz klar ist.
      Ich habe einen Freistellungsauftrag für das Jahr 2004 geschickt.
      Und ich habe einen Freistellungsauftrag für das Jahr 2005 geschickt.
      Immer mit dem Betrag jeweils für die anfallenden Zinsen.

      Gruss
      mesalla
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 12:34:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      @mesalla,
      du schreibst nichts von einem FSA für 2006. Wenn die Zinsen in diesem Januar gutgeschrieben wurden, muß dann ZAST abgeführt werden. Ist aber kein Beinbruch, holst du dir über die Steuererklärung zurück.

      Das mit der Anlage als Normal-Sparbuch kenne ich so: Wird nach Ablauf der Festanlage nicht innerhalb eines Monats entschieden, was mit dem Betrag gemacht werden soll, wird er als Normal-Sparbuch weitergeführt. Natürlich mit 1,25% Zins und 3 monatiger Kündigungsfrist. Die Kündigung der Festanlage ist noch keine Verfügung, was mit dem Betrag gemacht werden soll. Müßte in den AGB oder Vertragsbedingungen der Festanlage stehen.

      Bei dir scheint die Bank so ein Sparbuch angelegt zu haben. Deshalb wollte sie wohl dein Geld nicht sofort rausrücken. Aus Kulanz schließlich dann doch. Ist die ZAST aber abgeführt, kann die Bank sie nicht mehr zurückholen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 13:56:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich habe mich oben verschrieben.
      Ich meinte ich habe jeweils für 2005 und für 2006 einen Freistellungsauftrag ausgestellt.
      Es handelt sich um kein Sparbuch.
      Es handelt sich um Festgeld, manche nennen es auch Termingeld.
      Bist du dir sicher dass ZaSt nicht mehr zurückgeholt werden kann?
      In einem anderen Forum wurde geschrieben dass durchaus fälschlicherweise einbehaltener ZaSt zurückgeholt werden kann.
      Nur die Banken machen das nicht gerne weil das eben mit Arbeit verbunden ist.
      Jedenfalls wäre es für mich ein großer Nachteil wenn ich ZaSt erst bei der Steuer zurückbekomme.
      Weil ich meine Steuer immer erst sehr spät mache und was ist dann mit dem entstandenen Zinsverlust auf die Zinsen?
      Ich finde dieses System mit den Freistellungsaufträgen nicht richtig, weil da von den Banken getrichst werden kann.

      Gruss
      mesalla
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 14:01:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      wenn deine festgeldanlage über den jahreswechsel läuft und die zinsen erst mit fälligkeit in 2006 ausbezahlt worden sind, dann nutzt es dir nichts, wenn du anteilig einen Freistellungsauftrag für 2005 erteilst, weil da ja keine zinsen ausgezahlt worden sind.
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 14:35:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      Stimmt was du schreibst investorfonds.
      Da habe ich wohl einen Denkfehler gemacht.
      Wenn die Auszahlung am Ende der Laufzeit erfolgt muß ich den Freistellungsauftrag entsprechend erhöhen.
      Bin gespannt ob sie mir das fehlende Geld dann noch auszahlen.

      Danke
      mesalla
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 15:23:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      @mesalla,
      ich arbeite zwar bei keiner Bank, aber eine nachträgliche Erhöhung des FSA nützt nichts. Das Festgeld ist mit ZAST abgerechnet und dabei bleibts. Ein Buchungsirrtum könnte rückgängig gemacht werden, ein nach Abrechnung erhöhter FSA führt jedenfalls nicht zur Erstattung der ZAST.

      Da du ja wohl sowieso die Bank verlassen willst, hast du nur wieder Arbeit, wenn du den überschüssigen FSA wieder senken willst.
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 15:50:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Heckenrose,
      es ist schon verwirrend mit dem Freistellungsaufträgen.
      Vor einiger Zeit hatte ich bei einer anderen Bank eine Frstgeldeinlage die auch über den Jahreswechsel ging.
      Dort wurde jedoch ein Teil im einen und der andere Teil der Zinsen in nächsten Jahr gutgeschrieben.
      Dem entsprechend habe ich auch die Freistellungsaufträge ausgelegt.
      Hier ist es nun anscheinend wieder anderst, im ersten Jahr wird nichts gutgeschrieben und im darauffolgenden Jahr alle Zinsen.

      Einmal hatte ich bei einer Festgeldanlage wieder bei einer anderen Bank zu wenig freigestellt und ZaSt bezahlt, ich reichte einen höheren FA nach und bekam ohne weiteres des fehlende Geld nachbezahlt.
      Eine andere Bank wollte das wiederum nicht machen und es gab da auch großen Ärger.

      Ob sie nun müssen oder nicht müssen, keine Ahnung.
      Ich glaub ich hör mit dem Bankenhopping auf, das macht nur ein haufen Arbeit und bringt Probleme.
      Nächstes Jahr wird sowieso der Freistellungsbetrag halbiert und ich bin voll in der ZaSt drinn.

      Gruss
      mesalla
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 16:03:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Da must du in den festgeldbedingungen der Bank nachlesen.

      manche banken schreiben die zinsen mit auszahlung der anlage gut, wiederum andere zum 31.12. eines jahres und den rest bei auszahlung
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 16:07:30
      Beitrag Nr. 19 ()
      schau einfach hier nach:

      http://www.modern-banking.de/

      unter sparbriefe -> vergleiche
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 16:15:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      Oh, oh investorfonds.
      Da sind die türkischen Banken an der Spitze mit Ihren Renditen.
      Das Theater habe ich bei einer türkischen Bank.

      Gruss
      mesalla
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 19:41:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      da sind auch andere banken zu finden, nicht nur türkische.

      mir geht es darum, dass du dort sehen kannst, wann die zinsen bei verschiedenen festgeldanlagen gutgeschrieben werden, das steht da nämlich kurz und pregnant


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