Die E.ON AG auf dem Weg zum weltgrößten Energieversorger (Seite 2176)
eröffnet am 04.03.06 18:47:53 von
neuester Beitrag 25.04.24 15:07:01 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 41.671.136 von migi20 am 20.06.11 14:02:23Wir werden sehen!
Es kann noch bergab gehen --- aber an den Energieerzeugern geht kein Weg vorbei. Und wenn ihnen in Deutschlan zuviele Fesseln angelegt werden, dann gehen sie in Ausland.
Von dort aus kann man dann auch die deutschen Stromverbraucher besser schröpfen.
Es kann noch bergab gehen --- aber an den Energieerzeugern geht kein Weg vorbei. Und wenn ihnen in Deutschlan zuviele Fesseln angelegt werden, dann gehen sie in Ausland.
Von dort aus kann man dann auch die deutschen Stromverbraucher besser schröpfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.670.259 von Schürger am 20.06.11 11:26:11Wenn die ganze Welt die Engergieerzeuger schlecht redet und die Politik überiher eigene Fallstricke stolpert und damit der Aktinekurs im Keller ist --> dann muss man nachkaufen.
Und das habe ich heute gemacht.
Und das habe ich heute gemacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.670.053 von StillhalterTrader am 20.06.11 10:56:43Die Gutachter räumen aber ein, dass das Karlsruher Gericht seit zehn Jahren nur noch dann von einer Enteignung spreche, wenn sich die öffentliche Hand konkrete Wirtschaftsgüter von Privatpersonen verschaffe. Die Verkürzung der Laufzeiten bedeute jedoch zumindest eine „Inhalts- und Schrankenbestimmung“ des Eigentumsrechts, schreiben die Anwälte. Auch dann müsse das Ausstiegsgesetz „zwingend“ eine Entschädigung der betroffenen Betreiber regeln.
Wenn man diesen formalrechtlichen Käse liest, wird einem schlecht.
Ich investiere doch nicht, wenn die Rechtsgrundlage in Kürze wieder aufgehoben wird.
Wer baut sich ein Haus, wenn es nach zehn Jahren wieder abgerissen werden muss, weil eine vorherige Genehmigung aus populistischen Gründen wieder zurückgenommen wird.
Leben wir in einer Bananenrepublik.
Wir brauchen schweizerische Verhältnisse, dem Parlament muss die Gesetzgebungsgewalt beschnitten werden.
Wir hätte auch keinen Euro, hätte das Volk entschieden.
Wenn man diesen formalrechtlichen Käse liest, wird einem schlecht.
Ich investiere doch nicht, wenn die Rechtsgrundlage in Kürze wieder aufgehoben wird.
Wer baut sich ein Haus, wenn es nach zehn Jahren wieder abgerissen werden muss, weil eine vorherige Genehmigung aus populistischen Gründen wieder zurückgenommen wird.
Leben wir in einer Bananenrepublik.
Wir brauchen schweizerische Verhältnisse, dem Parlament muss die Gesetzgebungsgewalt beschnitten werden.
Wir hätte auch keinen Euro, hätte das Volk entschieden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.669.952 von Schürger am 20.06.11 10:42:01Ja, so ist das, wenn man seine Ausbildung in einem totalitären Regime gemacht hat.
Dann gibt es bei älteren Leuten doch gewisse Umstellungsprobleme.
Dann gibt es bei älteren Leuten doch gewisse Umstellungsprobleme.
Atomausstieg
Versorger planen Verfassungsklage
Die großen Stromkonzerne bereiten eine Verfassungsklage gegen das geplante Atomausstiegs-Gesetz vor. Sie sehen einen doppelten Verstoß gegen das Grundgesetz. Der Vorstoß soll den Weg für eine Schadensersatzklage in Milliardenhöhe vor den Zivilgerichten bereiten.
Von Joachim Jahn
19. Juni 2011
Mehrere Energieversorger bereiten eine Verfassungsbeschwerde gegen den Ausstieg aus der Kernkraft vor, den der Bundestag am 30. Juni endgültig beschließen will. Der Vorstoß in Karlsruhe soll den Weg für eine Schadensersatzklage in Milliardenhöhe vor den Zivilgerichten bereiten. Der Stromkonzern Eon hat von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz bereits ein entsprechendes Gutachten eingeholt, das der F.A.Z. vorliegt. Auch der Essener Konzern RWE sieht sich durch das Aktiengesetz zur juristischen Gegenwehr gezwungen, wie dort zu hören ist.
Der Verfassungsrechtler und frühere CDU-Politiker Rupert Scholz sowie der Verwaltungsrechtler Christoph Moench sehen in dem Gesetzespaket der Regierungskoalition gleich einen doppelten Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Verbot, acht der Reaktoren wieder hochzufahren, und die Verkürzung der Restlaufzeiten für alle anderen Meiler verletzen ihrem Gutachten zufolge sowohl das Grundrecht auf Eigentum wie auch die Berufsfreiheit. Die beiden Juristen kommen überdies zu dem Schluss, dass die Kernbrennstoffsteuer nicht länger erhoben werden dürfe. Daher wollen zumindest RWE und Eon die entsprechenden Bescheide schleunigst vor den Finanzgerichten anfechten, wie zu erfahren war. Vattenfall erwäge überdies wegen der Abschaltungen den Gang vor ein internationales Schiedsgericht.
Die Eon-Gutachter pochen auf den Vertrauensschutz der Kernkraftbetreiber. Sie hätten sich im Jahr 2002 mit der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf bestimmte Restlaufzeiten verständigt. Diese habe die jetzige Regierung im vergangenen Jahr sogar noch verlängert. Auf dieser Grundlage hätten die Energieversorger in technische Nachrüstungen investiert, um die Sicherheit der Anlagen weiter zu erhöhen. Außerdem hätten sie Beiträge an den im vergangenen Dezember eingerichteten „Energie- und Klimafonds“ überwiesen, die nicht zurückgefordert werden könnten.
Für die jetzt bevorstehende Verkürzung der Betriebserlaubnis gibt es aus Sicht der Gutachter keine Rechtfertigung, weil Ereignisse wie im japanischen Fukushima hierzulande ausgeschlossen seien. Die Anwälte erinnern daran, dass auch die Rektorsicherheitskommission zu dem Schluss gekommen sei, Erdbeben und Tsunamis dieser Stärke seien in unseren Breiten undenkbar. Hochwasserschutz und Notkühlsysteme lägen in Deutschland weit über den japanischen Standards. Somit gebe es keine neue Tatsachenlage, die dem Gesetzgeber solche unverhältnismäßigen Eingriffe in die Grundrechte der Betreiber erlaube.
Für ein früheres Stilllegen der Kraftwerke, als der Bundestag sie im vergangenen Jahr beschlossen hat, muss der Staat der Untersuchung zufolge eine Entschädigung zahlen – und zwar in voller Höhe des Verkehrswerts der Anlagen. Auf unsicherem Terrain bewegen sich die Gutachter allerdings bei der Frage, ob der Ausstieg überhaupt eine Enteignung darstellt. Sie berufen sich zwar für diese Einstufung auf einen älteren Fachaufsatz des Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio.
Die Gutachter räumen aber ein, dass das Karlsruher Gericht seit zehn Jahren nur noch dann von einer Enteignung spreche, wenn sich die öffentliche Hand konkrete Wirtschaftsgüter von Privatpersonen verschaffe. Die Verkürzung der Laufzeiten bedeute jedoch zumindest eine „Inhalts- und Schrankenbestimmung“ des Eigentumsrechts, schreiben die Anwälte. Auch dann müsse das Ausstiegsgesetz „zwingend“ eine Entschädigung der betroffenen Betreiber regeln.
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag seine Zustimmung zum Ausstiegspaket der Regierung angekündigt, allerdings eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten gefordert (F.A.Z. vom 18. Juni). Die Kraftwerke Biblis A und B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel dürfen nach dem Gesetzentwurf gar nicht mehr ans Netz gehen. Die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer sieht hierin zudem einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot, weil der Einteilung keine sachlichen Kriterien zugrunde lägen.
http://www.faz.net/artikel/C32436/atomausstieg-versorger-pla…
Versorger planen Verfassungsklage
Die großen Stromkonzerne bereiten eine Verfassungsklage gegen das geplante Atomausstiegs-Gesetz vor. Sie sehen einen doppelten Verstoß gegen das Grundgesetz. Der Vorstoß soll den Weg für eine Schadensersatzklage in Milliardenhöhe vor den Zivilgerichten bereiten.
Von Joachim Jahn
19. Juni 2011
Mehrere Energieversorger bereiten eine Verfassungsbeschwerde gegen den Ausstieg aus der Kernkraft vor, den der Bundestag am 30. Juni endgültig beschließen will. Der Vorstoß in Karlsruhe soll den Weg für eine Schadensersatzklage in Milliardenhöhe vor den Zivilgerichten bereiten. Der Stromkonzern Eon hat von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz bereits ein entsprechendes Gutachten eingeholt, das der F.A.Z. vorliegt. Auch der Essener Konzern RWE sieht sich durch das Aktiengesetz zur juristischen Gegenwehr gezwungen, wie dort zu hören ist.
Der Verfassungsrechtler und frühere CDU-Politiker Rupert Scholz sowie der Verwaltungsrechtler Christoph Moench sehen in dem Gesetzespaket der Regierungskoalition gleich einen doppelten Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Verbot, acht der Reaktoren wieder hochzufahren, und die Verkürzung der Restlaufzeiten für alle anderen Meiler verletzen ihrem Gutachten zufolge sowohl das Grundrecht auf Eigentum wie auch die Berufsfreiheit. Die beiden Juristen kommen überdies zu dem Schluss, dass die Kernbrennstoffsteuer nicht länger erhoben werden dürfe. Daher wollen zumindest RWE und Eon die entsprechenden Bescheide schleunigst vor den Finanzgerichten anfechten, wie zu erfahren war. Vattenfall erwäge überdies wegen der Abschaltungen den Gang vor ein internationales Schiedsgericht.
Die Eon-Gutachter pochen auf den Vertrauensschutz der Kernkraftbetreiber. Sie hätten sich im Jahr 2002 mit der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf bestimmte Restlaufzeiten verständigt. Diese habe die jetzige Regierung im vergangenen Jahr sogar noch verlängert. Auf dieser Grundlage hätten die Energieversorger in technische Nachrüstungen investiert, um die Sicherheit der Anlagen weiter zu erhöhen. Außerdem hätten sie Beiträge an den im vergangenen Dezember eingerichteten „Energie- und Klimafonds“ überwiesen, die nicht zurückgefordert werden könnten.
Für die jetzt bevorstehende Verkürzung der Betriebserlaubnis gibt es aus Sicht der Gutachter keine Rechtfertigung, weil Ereignisse wie im japanischen Fukushima hierzulande ausgeschlossen seien. Die Anwälte erinnern daran, dass auch die Rektorsicherheitskommission zu dem Schluss gekommen sei, Erdbeben und Tsunamis dieser Stärke seien in unseren Breiten undenkbar. Hochwasserschutz und Notkühlsysteme lägen in Deutschland weit über den japanischen Standards. Somit gebe es keine neue Tatsachenlage, die dem Gesetzgeber solche unverhältnismäßigen Eingriffe in die Grundrechte der Betreiber erlaube.
Für ein früheres Stilllegen der Kraftwerke, als der Bundestag sie im vergangenen Jahr beschlossen hat, muss der Staat der Untersuchung zufolge eine Entschädigung zahlen – und zwar in voller Höhe des Verkehrswerts der Anlagen. Auf unsicherem Terrain bewegen sich die Gutachter allerdings bei der Frage, ob der Ausstieg überhaupt eine Enteignung darstellt. Sie berufen sich zwar für diese Einstufung auf einen älteren Fachaufsatz des Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio.
Die Gutachter räumen aber ein, dass das Karlsruher Gericht seit zehn Jahren nur noch dann von einer Enteignung spreche, wenn sich die öffentliche Hand konkrete Wirtschaftsgüter von Privatpersonen verschaffe. Die Verkürzung der Laufzeiten bedeute jedoch zumindest eine „Inhalts- und Schrankenbestimmung“ des Eigentumsrechts, schreiben die Anwälte. Auch dann müsse das Ausstiegsgesetz „zwingend“ eine Entschädigung der betroffenen Betreiber regeln.
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag seine Zustimmung zum Ausstiegspaket der Regierung angekündigt, allerdings eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten gefordert (F.A.Z. vom 18. Juni). Die Kraftwerke Biblis A und B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel dürfen nach dem Gesetzentwurf gar nicht mehr ans Netz gehen. Die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer sieht hierin zudem einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot, weil der Einteilung keine sachlichen Kriterien zugrunde lägen.
http://www.faz.net/artikel/C32436/atomausstieg-versorger-pla…
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.669.884 von MIRU am 20.06.11 10:32:08Die Absicht, das Verfassungsgericht anzurufen, zeigt, wie prekär die Lage für die Energieversorger schon ist.
Die politisch verordneten Verluste sind gewaltig und kommen einer Enteignung sehr nahe.
Das kann nicht ohne Folgen für die Merkel-Regierung bleiben.
Das Ansehen im Ausland sinkt, ein Investor wird sich bei diesen Wendehälsen sehr wohl überlegen, ob er noch in der BRD investiert.
Die politisch verordneten Verluste sind gewaltig und kommen einer Enteignung sehr nahe.
Das kann nicht ohne Folgen für die Merkel-Regierung bleiben.
Das Ansehen im Ausland sinkt, ein Investor wird sich bei diesen Wendehälsen sehr wohl überlegen, ob er noch in der BRD investiert.
Zitat von IvyMike: Die Börse mag Klagen nicht, egal in welche Richtung.
Die Chancen für die Versorger dürften ansich hervorragend sein, wobei man nicht unterschätzen sollte, dass im BVerfG "Parteirichter" sitzen.
Na dafür gibt es ja Gott sei Dank noch den Europäischen Gerichtshof..., um der korrupten Bande auf die Finger zu klopfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.669.884 von MIRU am 20.06.11 10:32:08Bis dahin hätte ich gerne Kurse um 15 €.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.669.779 von IvyMike am 20.06.11 10:13:49Dann muss man eben zur EU gehen, mit der Klage.
Vattenfall macht das bereits, soweit ich gehört habe.
Wir haben hier ein Oligopol. Und wenn man sich gemeinsam einig ist
(war man bisher wohl auch), dann wird Strom in Zukunft ein extrem knappes
und extrem teueres Gut.
Und zwar speziell dann, wenn Sonne und Wind pausieren.
Neuinvestitionen in Kraftwerke kann und wird man in D dann nicht mehr durchführen.
Irgendwann kommen dann die Rot/Grünen mit dicken Subventionen / Garantiepreisen für neue Kraftwerke. Nachdem es vorher ein paar "blackys" gegeben hat.
Vattenfall macht das bereits, soweit ich gehört habe.
Wir haben hier ein Oligopol. Und wenn man sich gemeinsam einig ist
(war man bisher wohl auch), dann wird Strom in Zukunft ein extrem knappes
und extrem teueres Gut.
Und zwar speziell dann, wenn Sonne und Wind pausieren.
Neuinvestitionen in Kraftwerke kann und wird man in D dann nicht mehr durchführen.
Irgendwann kommen dann die Rot/Grünen mit dicken Subventionen / Garantiepreisen für neue Kraftwerke. Nachdem es vorher ein paar "blackys" gegeben hat.
Die E.ON AG auf dem Weg zum weltgrößten Energieversorger