allgemeine Frage zu KFZ-Versicherungen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.03.06 11:43:50 von
neuester Beitrag 08.03.06 12:06:48 von
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Hallo,
da ich mal wieder überhaupt keinen Plan von Versicherungen habe, stelle ich mal wieder eine "allgemeine" Frage
Also:
Ich hatte mein Fahrzeug bis Ende Dezember 2005 Vollkasko versichert (Haftpflicht versteht sich). Da ich einen 12 Jahre alten Golf III im Jahre 2006 nicht mehr Vollkasko versichern wollte habe ich mich ab 2006 nur noch für die Haftpflicht entschieden...
Wie es kommen musste hatte nun einen Schaden und musste meinen Golf aufgeben.
Nun möchte ich mir ein neues Fahrzeug kaufen, dieses aber wieder Vollkasko versichern lassen (einen Wert um die 15.000€ möchte ich nicht wieder so auf den Tisch legen :laugh.
Nun meine Frage zur Einstufung der SF-Klasse! Ist durch meinen Unfall auch die SF-Klasse für die Vollkasko-Versicherung gestiegen??? (höhere Einstufung in der Haftpflicht ist klar)!
Danke für eure Antworten
Sugar
da ich mal wieder überhaupt keinen Plan von Versicherungen habe, stelle ich mal wieder eine "allgemeine" Frage
Also:
Ich hatte mein Fahrzeug bis Ende Dezember 2005 Vollkasko versichert (Haftpflicht versteht sich). Da ich einen 12 Jahre alten Golf III im Jahre 2006 nicht mehr Vollkasko versichern wollte habe ich mich ab 2006 nur noch für die Haftpflicht entschieden...
Wie es kommen musste hatte nun einen Schaden und musste meinen Golf aufgeben.
Nun möchte ich mir ein neues Fahrzeug kaufen, dieses aber wieder Vollkasko versichern lassen (einen Wert um die 15.000€ möchte ich nicht wieder so auf den Tisch legen :laugh.
Nun meine Frage zur Einstufung der SF-Klasse! Ist durch meinen Unfall auch die SF-Klasse für die Vollkasko-Versicherung gestiegen??? (höhere Einstufung in der Haftpflicht ist klar)!
Danke für eure Antworten
Sugar
da du keine vk in anspruch genommen hast, bleibt selbstverständlich auch deine vk-sfk unverändert
hallo sugar 2000,
der Schadenfreiheitsrabatt aus der Vollkasko ist weiterhin vorhanden und kann auf das " neue " Fahrzeug übernommen werden, wenn die Vollkasko nicht bereits vor mehr als 12 Monaten ausgeschlossen wurde !
Nur in der Krafthaftpflicht erfolgt aufgrund des Schadens eine Rückstufung ab 1.1.2007 ( wenn der Schaden in 2006 entstanden ist )!
der Schadenfreiheitsrabatt aus der Vollkasko ist weiterhin vorhanden und kann auf das " neue " Fahrzeug übernommen werden, wenn die Vollkasko nicht bereits vor mehr als 12 Monaten ausgeschlossen wurde !
Nur in der Krafthaftpflicht erfolgt aufgrund des Schadens eine Rückstufung ab 1.1.2007 ( wenn der Schaden in 2006 entstanden ist )!
danke!!
Dann war es ja doch nicht sooo schlecht, dass ich gewechselt habe... für mein altes Auto hätte ich eh nicht mehr viel von der Versicherung bekommen... so habe ich zumindest noch ne günstigere Vollkaskoversicherung für meinen neuen
Dann war es ja doch nicht sooo schlecht, dass ich gewechselt habe... für mein altes Auto hätte ich eh nicht mehr viel von der Versicherung bekommen... so habe ich zumindest noch ne günstigere Vollkaskoversicherung für meinen neuen
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