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    Ich brauche Hilfe in Sachen Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.03.00 00:14:20 von
    neuester Beitrag 07.04.00 23:50:21 von
    Beiträge: 8
    ID: 105.014
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      Avatar
      schrieb am 28.03.00 00:14:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      1) Sind Gewinne aus Fonds innerhalb eines Jahres steuer-
      pflichtig ?

      2) Wie kommen die 13000,- pro Jahr zustande ?
      Könnte ich 13000,- pro Jahr Spekulationsgewinne machen
      ohne Steuern zahlen zu müssen ?
      (Vorausgesetzt ich habe keine weiteren Einnahmen)

      3) Was spielen die 3000,- Freibetrag für Kapitaleinkünfte
      dabei eine Rolle bzw. die 1000,- Freibetrag für Spekulations-
      gewinne ?

      Bitte um zuverlässige Info

      MfG
      Hillbilly
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 00:34:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      ich bin von Beruf Steuerfachangestellter. Dir die ganze Problematik
      der Steuern zu erläutern würde Stunden dauern.Aber als Top-Tip kann ich Dir mal die Website www.bvi.de (Bundesverband dt.Investment-Gesellschaften) empfehlen. Seite aufrufen. Auf Investment ABC klicken und hier auf den Buchstaben S (wie Steuern, Spekul.-gewinne etc.).
      Hier kannst Du auch kostenloses Infomaterial anfordern.Bessere Informationen bekommst Du nirgendwo anders.
      Kannst mir auch mal eine Mail an Theta08@gmx.de schicken.

      Ich hoffe das ich Dir helfen konnte. MfG Theta08
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 00:37:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      1) Genauso wie Aktie (1 Jahr halten = steuerfrei), denn im Gesetz steht nichts von Aktie oder Fonds, sondern von "Veräußerungsgeschäften, bei denen der Zeitraum ..." nicht mehr als ein Jahr beträgt "bei anderen Wirtschaftsgütern, insb. Wertpapieren ..." (§ 23 Abs. 1 S. 1 b EStG)

      2) ESt-Freibetrag (vgl. § 32 a Abs. 1 EStG in Verbindung mit den ESt-Tabellen, die fangen halt erst bei diesen Werten an, das heißt dann Grundfreibetrag); ja, da die Spekulationssteuer in Höhe Deines Steuersatzes anfällt (Tip: wenn Du 2 Kinder hast, kann jedes nochmal dazu ca. 13.000 DM "spekulieren" - aber eindeutig getrennte Konten, denn das EStG gilt für jede natürliche Person)

      Bei Ehegatten ist Zusammenveranlagung möglich (Einzelheiten zu umfangrech)

      3) Nein, 3.100 DM sind Freibetrag auf Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen), der Spekulationsgewinn (Differenz zwischen An- und Verkauf) hat damit nichts zu tun.

      3.000 (§ 20 Abs. 4 S. 1 EStG)
      + weitere 100 DM (§ 9 a S. 1 Ziff. 1 b EStG)
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 00:46:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Hillbilly

      zu 1. :Ja
      zu 2.
      die 13000 bzw. 13499 beziehen sich auf das steuerfreie
      Existenzminimum d.h. wenn Du diesen Betrag nicht
      überschreitest bleib es steuerfrei. Dabei ist es egal ob Du das mit
      Kursgewinnen oder mit ehrlicher Arbeit erwirtschaftet hast.

      zu 3.
      die 3000 (bzw 3100 inkl. Werbungskostenpauschale) beziehen sich auf
      auf die Freistellungsaufträge. D.h. Du kannst auf deine Konten bzw.
      Depots diese Summe verteilen (natürlich möglichst geschick).
      Bsp. Du bekommt bei Deinem Tagesgeldkonto im Jahr 300 DM Zinsen...
      wenn Du einen Freistellungauftrag bei dem Institut eingereicht hast
      der diesen Betrag übersteigt z.B. 400DM sind die Einkünfte steuerfrei...
      wenns z.B. nur 250DM sind mußt Du Differenzbetrag versteuern

      zu 3.2 die 999,99DM!!! gelten wenn Du sowieso schon mehr als 13500 im Jahr
      verdienst. Soll heißen wenn Du im Jahr weniger als 1000DM Gewinne
      machst bleiben sie steuerlich unberücksichtigt. Wenn Du aber genau
      1000DM oder mehr im Jahr an Gewinnen machst mußt Du den gesamten!
      Betrag versteuern!!! also bei 1000DM -> 1000DM steuerpflichtig!

      Ich hoffe ich konnte Dir helfen
      Gruß newbwl
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 18:25:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Leute,
      vielen Dank an Theta08, Zinsangst und newbwl, Ihr habt mir sehr geholfen.
      Ich schaue auf jeden Fall bei www.bvi.de vorbei.

      Nochmals herzlichen Dank !
      MfG
      Hillbilly

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      Avatar
      schrieb am 07.04.00 21:39:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hier steht etwas falsch.
      Egal ob du Rentner ,Arbeiter oder Unternehmer bist oder Student bist,egal was du alles noch für Einküfte hast
      bis 999,99 Spekulationsgewinn pro Jahr als Alleinstehender und genau diese Summe doppelt(also1999,98) für verheiratete, zusammenveranlagte,sind von der Spekulationssteuer frei.Aber nur 1 Pfg,. mehr und die gesamte Summe ist zu versteuern.
      Avatar
      schrieb am 07.04.00 23:27:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aber Herr Witzig,

      wo steht hier etwas falsches?
      Das ab 1.000 DM Spekugewinn der gesamte Betrag zu versteuern ist, wurde hier
      deutlich gesagt.

      Hat der Steuerpflichtige keine weiteren Einkünfte (wirklich keine), so wären selbst
      12.000 DM Spekugewinne steuerfrei, da der Grundfreibetrag von 13.067 DM (1999)
      nicht erreicht worden ist.

      Diesen Sachverhalt haben wir vor allem in Bezug auf Studenten und Rentner
      in mehreren Threads und auch in diesem hier deutlich gemacht.

      Hendrik
      Avatar
      schrieb am 07.04.00 23:50:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was dabei noch zu beachten wäre...
      immer schön die Ausgaben abheften, am besten die Deckblätter diverser Anlagezeitschriften sammeln , um Sie dem Finanzbeamten im Notfall vorzulegen. Neid aufgrund "riesiger" Gewinne sitzt auch in den Amtsstuben.
      Telefonkosten können pauschal (existieren Tabellen)oder mit Nachweis
      (Internetnutzung) angesetzt werden, Fahrten zum Steuerberater sowieso und unter Umständen kann der Besuch der HV ein vom Finanzamt gesponsorter Kurzurlaub werden.
      Alle Ausgaben (wenn anerkannt) können wie die "normalen" Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden und wem die "Krümelkackerei zuviel ist... 100,- DM pauschal gehen immer
      edwood


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