Bewirtungskosten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.03.06 12:34:18 von
neuester Beitrag 03.04.06 18:40:33 von
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Gibt es eine Pauschale, die man bei der Bewirtung von potentiellen Mietern bei einem Treffen in privaten Räumen (ggf. Vertragsunterzeichnung) bei der Steuer geltend machen kann oder müßte ich seperat die Kosten für jede einzelne Tasse Kaffee, jedes Stückchen Zucker und jeden Tropfen Milch ausrechnen?
geizhals
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.026.636 von suuperbua am 31.03.06 13:05:54Was soll ich machen?
Ich werde nicht reich, indem ich Schecks ausstelle.
Ich werde nicht reich, indem ich Schecks ausstelle.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.026.735 von Sexus am 31.03.06 13:11:52Bei Dir möchte ich nicht Mieter sein, zumal wenn Schönheitsreparaturen fällig werden...
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.026.099 von Sexus am 31.03.06 12:34:18Kinderkram !
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.026.867 von megaschotte am 31.03.06 13:20:49Geht doch nicht zu den Lasten des Mieters. Als Mieter hast Du damit nicht das Geringste zu tun. Es sei denn du berufst dich auf Mißgunst und Neid.
Und Schönheitsreperaturen sind ein normaler Vorgang. Seh jetzt ferner nicht den Zusammenhang, aber ist auch nicht wichtig.
Schön wäre es nur, wenn mir jemand eine Antwort auf die Frage und keine unnützen Kommentare abgeben würde.
Und Schönheitsreperaturen sind ein normaler Vorgang. Seh jetzt ferner nicht den Zusammenhang, aber ist auch nicht wichtig.
Schön wäre es nur, wenn mir jemand eine Antwort auf die Frage und keine unnützen Kommentare abgeben würde.
wie hoch sind denn ungefähr die Kosten ?
Hast Du Gourmet-Bohnenkaffee, ALDI-Kaffee oder Instant-Kaffee serviert ?
Wieviele Mieter hast Du denn bewirtet ?
Großfamilie oder Single.
Hast Du die Namen der Mietinteressenten, Uhrzeit und Dauer der Treffen, damit man es ggfs durch eine Stichprobe nachvollziehen kann ?
Gab es eine Anwesenheitsliste ?
Hast Du Gourmet-Bohnenkaffee, ALDI-Kaffee oder Instant-Kaffee serviert ?
Wieviele Mieter hast Du denn bewirtet ?
Großfamilie oder Single.
Hast Du die Namen der Mietinteressenten, Uhrzeit und Dauer der Treffen, damit man es ggfs durch eine Stichprobe nachvollziehen kann ?
Gab es eine Anwesenheitsliste ?
Im Zweifel gilt:
Kosten erklären, ggfs, pauschal schätzen, glaubhaft darlegen
mehr als streichen können sie nicht.
Kosten erklären, ggfs, pauschal schätzen, glaubhaft darlegen
mehr als streichen können sie nicht.
Danke, Ignorefunktion!
Gut Ding will also wirklich Weile haben.
Muß ich selbst mal durchgehen, ob sich der Aufwand lohnt. Normalerweise lade ich nur immer einen Interessenten bzw. dessen Lebenspartner und ggfs. deren Kinder zur Besprechung des Vertrages und dessen Unterzeichnung. Es gibt dann Kaffee von Tschibo, Erbeerkuchen und zum Abschuß einen guten Calvados. Standard halt.
Gut Ding will also wirklich Weile haben.
Muß ich selbst mal durchgehen, ob sich der Aufwand lohnt. Normalerweise lade ich nur immer einen Interessenten bzw. dessen Lebenspartner und ggfs. deren Kinder zur Besprechung des Vertrages und dessen Unterzeichnung. Es gibt dann Kaffee von Tschibo, Erbeerkuchen und zum Abschuß einen guten Calvados. Standard halt.
Du musst das so machen:
Jeder potentielle Mieter wird von Dir bei Kaffeeklatsch fotografiert. Dann machst Du eine Strichliste, was verzehrt wurde und lässt das dann von dem Bewirteten unterschreiben. - Ist dann also ein bürokratisch wertvolles Dokument.
Dann stellst Du auf, was Du an Aufwand hattest. Also ein Pfund Bohnenkaffeeergibt ca. 100 Tassen Kaffee. Das rechnest Du dann auf und setzt das im Dreisatz ins Verhältnis. So erhälts Du den Einzelpreis einer Tasse Kaffe. Vergiss den Wasser- und Stromverbrauch nicht, und weise dies, wie den Kaffee und sämtliche anderen Bewirtungsgüter anhand von Rechnungen nach, vergiss die Belege des Strom- und Gasanbieters nicht beizufügen.
Natürlich hast Du dann bestimmt auch das Recht, die Kosten für die Fotos, also vielleicht eine Digitalkamera, Computer, Drucker und Papier anteilig nach Nachweis abzusetzen, vergiss hier bitte die anteiligen Stromkosten nicht
Sollte ein störrischer Finanzbeamter diese Aufwendungen dann frecherweise ablehnen, müsstest Du dann natürlich Einspruch einlegen. Dies könnte ja auch ein Steuerberater für Dich unternehmen, dessen Kosten Du dann auch geltend machen könntest.
Wenn es dann nicht funktioniert empfiehlt sich die Klage vor dem Finanzgericht, das es mit drei Instanzen zu durchlaufen gilt, wobei ich Dir hier einen Fachanwalt für Steuerrecht empfehlen würde. Und Du kannst sämtliche Kosten bestimmt auch absetzen.
Viel Spass dabei.
Jeder potentielle Mieter wird von Dir bei Kaffeeklatsch fotografiert. Dann machst Du eine Strichliste, was verzehrt wurde und lässt das dann von dem Bewirteten unterschreiben. - Ist dann also ein bürokratisch wertvolles Dokument.
Dann stellst Du auf, was Du an Aufwand hattest. Also ein Pfund Bohnenkaffeeergibt ca. 100 Tassen Kaffee. Das rechnest Du dann auf und setzt das im Dreisatz ins Verhältnis. So erhälts Du den Einzelpreis einer Tasse Kaffe. Vergiss den Wasser- und Stromverbrauch nicht, und weise dies, wie den Kaffee und sämtliche anderen Bewirtungsgüter anhand von Rechnungen nach, vergiss die Belege des Strom- und Gasanbieters nicht beizufügen.
Natürlich hast Du dann bestimmt auch das Recht, die Kosten für die Fotos, also vielleicht eine Digitalkamera, Computer, Drucker und Papier anteilig nach Nachweis abzusetzen, vergiss hier bitte die anteiligen Stromkosten nicht
Sollte ein störrischer Finanzbeamter diese Aufwendungen dann frecherweise ablehnen, müsstest Du dann natürlich Einspruch einlegen. Dies könnte ja auch ein Steuerberater für Dich unternehmen, dessen Kosten Du dann auch geltend machen könntest.
Wenn es dann nicht funktioniert empfiehlt sich die Klage vor dem Finanzgericht, das es mit drei Instanzen zu durchlaufen gilt, wobei ich Dir hier einen Fachanwalt für Steuerrecht empfehlen würde. Und Du kannst sämtliche Kosten bestimmt auch absetzen.
Viel Spass dabei.
Finanzgericht, das es mit drei Instanzen zu durchlaufen gilt,
Die Finanzgerichtsbarkeit hat nur 2 Instanzen:
Die 1. Instanz ist das Finanzgericht (FG),
die 2. Instanz ist der Bundesfinanzhof (BFH)
Die Finanzgerichtsbarkeit hat nur 2 Instanzen:
Die 1. Instanz ist das Finanzgericht (FG),
die 2. Instanz ist der Bundesfinanzhof (BFH)
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.035.260 von NATALY am 31.03.06 20:34:07Mist
dann kann er ja eine Instanz nicht absetzen.
dann kann er ja eine Instanz nicht absetzen.
@Sexus: Selbst wenn Du 50 ETW hast und jedes Jahr 10 davon neu vermietest: Unter dem Gesichtspunkt der Opportunitätskosten lohnt sich weder dieses Posting, noch das Absetzen der von Dir genannten Kosten.
Wenn es bei Dir keine Opportunitätskosten gibt, da Du den Rest des Jahres nur Nebenkostenabrechnungen machst, Wohnungen vermietest und ansonsten Freizeit hast, kannst Du ja den Vorschlägen von Sprengli folgen.
Gruß, Mucker
Wenn es bei Dir keine Opportunitätskosten gibt, da Du den Rest des Jahres nur Nebenkostenabrechnungen machst, Wohnungen vermietest und ansonsten Freizeit hast, kannst Du ja den Vorschlägen von Sprengli folgen.
Gruß, Mucker
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.043.154 von Mucker am 01.04.06 22:32:59bei "Steuern sparen" setzt der kaufmännische Verstand vieler Bürger einfach aus.
alte Erkenntnis, immer wieder wahr: Gier frisst Hirn
alte Erkenntnis, immer wieder wahr: Gier frisst Hirn
Deshalb wollte ich ursprünglich auch wissen, ob es eine Pauschlae gibt, die man einfach ansetzen kann.
Daß es wenig Sinn macht, wegen ein, zwei Euros so einen Aufwand zu betreiben, jede Kaffeebohne und jeden Krümmel Kuchen zu zählen, ist mir auch klar.
Und abschließend folgendes: Wenn es Zeitverschwendung ist, derartiges zu fragen, was ist dann erst die Antwort darauf?
Daß es wenig Sinn macht, wegen ein, zwei Euros so einen Aufwand zu betreiben, jede Kaffeebohne und jeden Krümmel Kuchen zu zählen, ist mir auch klar.
Und abschließend folgendes: Wenn es Zeitverschwendung ist, derartiges zu fragen, was ist dann erst die Antwort darauf?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.055.837 von Sexus am 03.04.06 16:50:45
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