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    Goldfonds mit Gold hinterlegt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.04.06 18:29:27 von
    neuester Beitrag 04.04.06 00:16:14 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.051.466
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      Avatar
      schrieb am 02.04.06 18:29:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Ich habe letztens einmal irgendw gelesen, dass es einen Goldfonds gibt, der nicht in Goldminenaktien sondern direkt in Gold anlegt, welches dann in irgendeinem Banktresor hinterlegt ist.
      Das ist aber nicht der DWS Gold Plus, oder ??

      Falls jemand einen solchen Fonds kennt bitte posten !

      Gibt es einen solchen Fonds auch auf andere Rohstoffe (außer Silber)?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 02.04.06 18:56:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.045.636 von Lix1 am 02.04.06 18:29:27WIE KANN ICH EINEN NEUEN THREAD ERÖFFNEN?? TEXT KONNTE ICH SCHREIBEN; ABER NICHT ABSENDEN!! WIESO NICHT?? HABE MICH GEGEN 18:00 REGISTRIEREN LASSEN: LIEGT ES VIELLEICHT DARAN::


      ENTSCHULDIGUNG FÜR DIE FREMDTHREAD_NUTZUNG!!!
      Avatar
      schrieb am 02.04.06 20:06:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.045.636 von Lix1 am 02.04.06 18:29:27schau bei www.ishares.com
      oder suche sonst einen ETF auf physisches Gold - es gibt mindestens einen !
      für Silber wurde eben erst einer zugelassen, ich bin aber nicht sicher, ob der schon gehandelt wird.
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 10:27:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.045.636 von Lix1 am 02.04.06 18:29:27GLD streetTRACKS Gold (NYSE)

      GLD (NYSE) ist einer von 2 Gold-ETF, die derzeit existieren.

      http://bigcharts.marketwatch.com/intchart/frames/main.asp?sy…
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 15:52:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wichtig wäre dass der Fonds die steuerlichen Daten gem InvStG veröffentlicht, da sonst unser Finanzminister extra Goldbarren (Strafsteuer) für seine Staatsschatulle fordert.
      In dem Fall nimmt man dann besser ein Zertifikat.

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      Avatar
      schrieb am 03.04.06 16:17:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.054.596 von fonds4you.de am 03.04.06 15:52:14Wer hat eigentlich diese Märchen von der "Strafsteuer" erfunden ? Bitte an einem Beispiel erläutern, wo dies zum Tragen kommt und in welcher Höhe die Besteuerung erfolgt. Ich bin eher der Meinung, dass steuertechnisch nicht viel passieren kann. Natürlich verkaufen Banken gern ihre Zertifikate und zur Verkaufsförderung sind solche Geschichten sicher willkommen.
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 20:08:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      < Wer hat eigentlich diese Märchen von der "Strafsteuer" erfunden ?

      Die " Strafsteuer" ergibt sich aus den §§ 5 und 6 des Investmentsteuergesetzes,
      früher aus § 18 des Auslandsinvestmentgesetzes.

      § 6

      Besteuerung bei fehlender Bekanntmachung

      Sind die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 nicht erfüllt, sind beim Anleger die Ausschüttungen auf Investmentanteile, der Zwischengewinn sowie 70 Prozent des Mehrbetrags anzusetzen, der sich zwischen dem ersten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis eines Investmentanteils ergibt; mindestens sind 6 Prozent des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises anzusetzen. Wird ein Rücknahmepreis nicht festgesetzt, so tritt an seine Stelle der Börsen- oder Marktpreis. Der nach Satz 1 anzusetzende Teil des Mehrbetrags gilt mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres als ausgeschüttet und zugeflossen.

      D.h. veröffentlicht die Investmentgesellschaft nicht die in § 5 InvStG geforderten Angaben, so ist
      a) die Ausschüttung steuerpflichtig (wird es aber bei Gold-ETFs wohl nicht geben) und
      b) 70 % der Wertsteigerung zwischen zwei Kalenderjahren
      c) aber mindestens 6 % pauschale Erträge werden unterstellt
      Die pauschlaen Erträge gelten als ausgeschüttete und zugeflossen, d.h. es wird eine Veräußerung fingiert.
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 22:26:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      "D.h. veröffentlicht die Investmentgesellschaft nicht die in § 5 InvStG geforderten Angaben ..."

      Die Angaben werden sich schon irgendwie auftreiben lassen, dann ist die Besteuerung von fiktiven Erträgen hinfällig.
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 23:55:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ anleger16

      dann treib mal die angaben irgendwie auf.

      Kleiner Tipp: Ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder ähnlicher Berater muß die Richtigkeit der Werte bescheinigen und die Werte müssen mit der Bescheinigung im elektronischen Bundesanzeiger (nur dort und nicht woanders) innerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht sein. Wenn Du also den Fonds nicht im el. Bundesanzeiger findest, dann ist er intransparent.

      Vor der Strafbesteuerung kannst Du dich nicht mal schützen (z.B. durch Nichtangabe in der Steuererklärung, da die Zahlstelle (Depotbank) die ZASt direkt einbehält.

      Also, viel Spaß bei auftreiben
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 00:16:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Konsequenterweise sollten sie bei Zertifikaten ebenfalls die Steuer abkassieren. Das ist doch wieder eines von den Gesetzen, die sich nach mind. 6 jährigem juristischen Gezerre als verfassungswidrig herausstellen. Als Depp steht meist derjenige dar, der sich nicht zur Wehr gesetzt hat durch Widerspruch bzw. Klage gegen den Steuerbescheid.


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