Frage zu Rücklastschriften/Valuta... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.04.06 09:54:45 von
neuester Beitrag 03.04.06 21:55:32 von
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Hi NG,
folgendes Problem....
Mein Finanzamt hat mir einen falschen Betrag vom Konto abgezogen. Zwei Tage vorher habe ich den Bescheid erhalten und das Finanzamt hatte mir gesagt, ich solle den Betrag, um keinen Schaden zu nehmen, per Widerspruch zurück geben. (War ausversehen der doppelte Betrag berechnet worden, der war ziemlich hoch und nur für die hälfte gedeckt)
Am Tag 27.03.06, Nachmittag, wurde dann der Betrag von meinem Konto abgebucht. Ich wollte online zurückgeben, ging aber nicht, da dazu stand Valuta 28.03.06........Am 28.03.06 Vormittag konnte ich den Betrag dennnoch nicht zurück geben. Am Nachmittag - also genau 24h später hat die Bank den Betrag einfach mangels Deckung zurück gegeben.
Kann mir jemand sagen, ob das so recht ist? Ich dachte immer, dass man den Betrag selber zurück geben muss/kann und ab dem Tag des Valuta 24h Zeit haben muss..zu reagieren???
Danke für fundierte Hinweise!
folgendes Problem....
Mein Finanzamt hat mir einen falschen Betrag vom Konto abgezogen. Zwei Tage vorher habe ich den Bescheid erhalten und das Finanzamt hatte mir gesagt, ich solle den Betrag, um keinen Schaden zu nehmen, per Widerspruch zurück geben. (War ausversehen der doppelte Betrag berechnet worden, der war ziemlich hoch und nur für die hälfte gedeckt)
Am Tag 27.03.06, Nachmittag, wurde dann der Betrag von meinem Konto abgebucht. Ich wollte online zurückgeben, ging aber nicht, da dazu stand Valuta 28.03.06........Am 28.03.06 Vormittag konnte ich den Betrag dennnoch nicht zurück geben. Am Nachmittag - also genau 24h später hat die Bank den Betrag einfach mangels Deckung zurück gegeben.
Kann mir jemand sagen, ob das so recht ist? Ich dachte immer, dass man den Betrag selber zurück geben muss/kann und ab dem Tag des Valuta 24h Zeit haben muss..zu reagieren???
Danke für fundierte Hinweise!
Guten Morgen!
Eine Abbuchung aufgrund einer Einzugsermächtigung kannst Du innerhalb von sechs Wochen zurück buchen lassen!
Die Bank kann darüber hinaus mangels Deckung oder aufgrund von Pfändungen etc. Lastschriften zurück geben / Überweisungen nicht ausführen usw. ... .
Hier sind die Fristen allerdings viel kürzer, meines Wissens zwei Arbeitstage (aber da bin ich mir nicht mehr so sicher).
Gruß, Pfeiffermitdreif
Eine Abbuchung aufgrund einer Einzugsermächtigung kannst Du innerhalb von sechs Wochen zurück buchen lassen!
Die Bank kann darüber hinaus mangels Deckung oder aufgrund von Pfändungen etc. Lastschriften zurück geben / Überweisungen nicht ausführen usw. ... .
Hier sind die Fristen allerdings viel kürzer, meines Wissens zwei Arbeitstage (aber da bin ich mir nicht mehr so sicher).
Gruß, Pfeiffermitdreif
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.048.833 von Aktienberg am 03.04.06 09:54:45Lastschriften kannst Du meines Wissens eh nicht selber zurückgeben... Musst Du schon bei Deiner Bank vorbeigehen, oder anrufen, Fax schicken, etc...
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.049.140 von lassmichrein am 03.04.06 10:14:59Hallo,
ne..also....
Die Lastschriften kann man online alle zurückgeben.
Alle Lastschriften vom 27. und 28. waren mit dem Button "zurückgeben" versehen. Nur eben diese eine nicht. Grund sei gewesen, dass Valuta erst am 28 gewesen sei. Da jetzt meine Frage: Rechtlich muss man ja 24h warten, bis die bank zurückgeben darf. Nur bei mir war Valuta einen Tag später..zählt da nicht der 28 + 24h ............?
So meinte ich das...
ne..also....
Die Lastschriften kann man online alle zurückgeben.
Alle Lastschriften vom 27. und 28. waren mit dem Button "zurückgeben" versehen. Nur eben diese eine nicht. Grund sei gewesen, dass Valuta erst am 28 gewesen sei. Da jetzt meine Frage: Rechtlich muss man ja 24h warten, bis die bank zurückgeben darf. Nur bei mir war Valuta einen Tag später..zählt da nicht der 28 + 24h ............?
So meinte ich das...
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.049.324 von Aktienberg am 03.04.06 10:26:09Puh - in DEM Fall würd´ich mich einfach mal an Deine Bank wenden... Bei Rückgaben mangels Deckung brennen die Dir ja auch noch einiges an Gebühren auf... Würde einfach mal vorbeigehen oder anrufen und den Fall schildern....
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.049.324 von Aktienberg am 03.04.06 10:26:09ne, für die bank gibt es keine frist.
wenn nicht genügend kohle auf dem konto ist, dann geben die die lastschrift einfach mangels deckung zurück.
kommt halt drauf an, wann dein berater dein konto disponiert...
valuta spielt nicht wirklich eine rolle. wird halt immer mit dem valutatag zurückgebucht bzw. gar nicht eingelöst.
wenn nicht genügend kohle auf dem konto ist, dann geben die die lastschrift einfach mangels deckung zurück.
kommt halt drauf an, wann dein berater dein konto disponiert...
valuta spielt nicht wirklich eine rolle. wird halt immer mit dem valutatag zurückgebucht bzw. gar nicht eingelöst.
Hallo,
wie schon erwähnt können Lastschriften inn. 6 Wochen nach Abbuchung zurückgegeben werden. Ich kenn es bloß so das man seiner Bank den Auftrag zur Stornierung gibt. Diese Lastschrift wird dann mit der Valuta der Abbuchung zurückgegeben. Sollte in der Zeit Sollzinsen berechnet worden sein werden die ja durch die Valutaregelung aufgehoben.
Werden Latschriften eingereicht, die den verfügbaren Betrag übersteigen, werden die durch die Bank mangels Deckung zurückgebucht. Wird bei der Bank maschinell disponiert wird sich kein Mitarbeiter die Buchung anschauen bzw. manuell etwas vornehmen. Hier hat man dann null Spielraum.
Fredix
wie schon erwähnt können Lastschriften inn. 6 Wochen nach Abbuchung zurückgegeben werden. Ich kenn es bloß so das man seiner Bank den Auftrag zur Stornierung gibt. Diese Lastschrift wird dann mit der Valuta der Abbuchung zurückgegeben. Sollte in der Zeit Sollzinsen berechnet worden sein werden die ja durch die Valutaregelung aufgehoben.
Werden Latschriften eingereicht, die den verfügbaren Betrag übersteigen, werden die durch die Bank mangels Deckung zurückgebucht. Wird bei der Bank maschinell disponiert wird sich kein Mitarbeiter die Buchung anschauen bzw. manuell etwas vornehmen. Hier hat man dann null Spielraum.
Fredix
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.050.606 von Fredix am 03.04.06 11:53:09..meines Wissens nach ist die "6-Wochen-Lastschrift-Regel" nicht existent. Grundsätzlich (gesetzlich) gibt es keine Frist, nur haben die Banken in ihren AGB verschiedene Regelungen getroffen (Möglicherweise liegen die meisten bei 6 Wochen, aber ich weiß von einem Fall, dass auch noch nach über einem Jahr die Rückbuchung vorgenommen worden ist.).
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.050.606 von Fredix am 03.04.06 11:53:09wie schon erwähnt können Lastschriften inn. 6 Wochen nach Abbuchung zurückgegeben werden.
Quelle für diese Aussage?
Die "6 Wochen nach Abbuchun" sind so ein Märchen das immer wieder schön gepflegt wird..
Richtig ist: Bei Lastschriften, bei denen dem Einreicher eine Einzugsermächtigung vorliegt sind es 6 Wochen NACH Zugang des Rechnungsabschlusses (und nicht etwa nach Abbuchung) der Bank. Wenn also das Konto quartalsmäßig abgeschlossen wird, dann können das bis zu 3 Monaten + 6 Wochen sein.
Bei Lastschriften, bei denen dem Einreicher keine Einzugsermächtigung vorliegt kann die Lastschrift theoretisch unbegrenzt zurückgegeben werden (vgl. BGH XI ZR 258/99).
Grüße K1
Quelle für diese Aussage?
Die "6 Wochen nach Abbuchun" sind so ein Märchen das immer wieder schön gepflegt wird..
Richtig ist: Bei Lastschriften, bei denen dem Einreicher eine Einzugsermächtigung vorliegt sind es 6 Wochen NACH Zugang des Rechnungsabschlusses (und nicht etwa nach Abbuchung) der Bank. Wenn also das Konto quartalsmäßig abgeschlossen wird, dann können das bis zu 3 Monaten + 6 Wochen sein.
Bei Lastschriften, bei denen dem Einreicher keine Einzugsermächtigung vorliegt kann die Lastschrift theoretisch unbegrenzt zurückgegeben werden (vgl. BGH XI ZR 258/99).
Grüße K1
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