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    Freistellungsauftrag für Spekulationsgewinne notwendig?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.04.06 13:38:03 von
    neuester Beitrag 21.04.06 21:04:14 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.051.879
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      Avatar
      schrieb am 04.04.06 13:38:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      Zunächst eine Verständnisfrage: Ist der Freistellungsauftrag dazu da, die 512€ auszuschöpfen, die man durch Kapitalerträge steuerfrei erwirtschaften kann?

      weiss jemand, ob für Spekulationsgewinne ein Freistellungsauftrag notwendig ist bzw. ob ich den benötige, wenn ich XY € steuerfrei an Gewinn mitnehmen möchte?

      Für Zinsen von meinem Geldmarktkonto ist mir das eben bekannt.

      Thx
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 13:43:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.067.477 von RAPHEAD am 04.04.06 13:38:03Junge, Junge,

      lass die finger von dem Business hier !

      Gutgemeinter Ratschlag !

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 13:52:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.067.576 von Kaltfront am 04.04.06 13:43:54:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 13:55:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.067.477 von RAPHEAD am 04.04.06 13:38:03ich glaube auch, das hier ist nix für Dich, Sorry !!!;)

      Der Freistellungsauftrag bezieht sich nur auf Zinseinküfte !!

      Mit Gewinnen aus Aktien hat das gar nix zu tun !!!

      Gruß

      Monty
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 13:58:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.067.576 von Kaltfront am 04.04.06 13:43:54:laugh:;):laugh:

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      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:00:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das passt schon, Danke für die Antwort...
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:15:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.067.838 von RAPHEAD am 04.04.06 14:00:16glaub ich nicht!
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:26:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      was glaubst du nicht ?
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:29:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.068.297 von Montypower am 04.04.06 14:26:47......,dass er die für das business erforderlichen fähigkeiten mitbringt!

      a new lemming is born!:cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:29:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.067.576 von Kaltfront am 04.04.06 13:43:54leute, ihr habt sicherlich als vollprofis in diesem "business" angefangen...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:29:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      ja das sagte ich auch schon :p
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:33:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.068.351 von Montypower am 04.04.06 14:29:53ich babe nichts gegenteiliges behauptet!
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:37:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      stimmt :)
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 22:16:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      @raphead:
      Für Speku-Gewinne kann kein Freistellungsauftrag erteilt werden.
      Eim Freistellungsauftrag bezieht sich nur auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden).
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 21:04:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      @NATALY

      alles klar, danke für die Bestätigung!


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