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    Zertifikate Journal noch unentdeckt, wie lange noch? (Seite 2)

    eröffnet am 05.04.06 19:19:42 von
    neuester Beitrag 20.11.23 17:19:12 von
    Beiträge: 222
    ID: 1.052.273
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      schrieb am 10.07.20 18:06:45
      Beitrag Nr. 212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.653.535 von Muckelius am 24.05.19 17:54:00Jahresabschluss 2019 lässt auf sich warten...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.19 17:54:00
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.490.860 von Huusmeister am 05.05.19 16:38:48Wenn man sich den Jahresabschluss 2018 so anschaut, kann man von operativer Tätigkeit nur noch knapp sprechen. Ist anscheinend nur noch ein Mantel

      https://www.bfmprojects.de/bfm-aktie/hauptversammlung/
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.05.19 16:38:48
      Beitrag Nr. 210 ()
      BFM Projects AG

      Berlin

      ISIN DE000A2GSUW5



      Einladung zur Hauptversammlung

      Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am

      Montag, den 13. Mai 2019 um 08.30 Uhr (MESZ)

      im Schulungs- und Hörsaalzentrum SHZ I
      der FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH,
      Herkulesstraße 32, 45127 Essen, Raum: 2.01b (2. Obergeschoss).


      Tagesordnung der Hauptversammlung

      1.
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BFM Projects AG für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.

      Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter




      https://www.bfmprojects.de/bfm-aktie/hauptversammlung/

      zur Verfügung. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

      2.
      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands


      a)
      Herrn Christian W. Röhl

      b)
      Herrn Werner H. Heussinger


      für das Geschäftsjahr 2018 im Wege der Einzelbeschlussfassung Entlastung zu erteilen.

      3.
      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats


      a)
      Herrn Siegfried Piel

      b)
      Herrn Prof. Dr. Eric Frère

      c)
      Herrn Prof. Dr. Tino Bensch


      für das Geschäftsjahr 2018 im Wege der Einzelbeschlussfassung Entlastung zu erteilen.

      4.
      Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

      Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt.

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 gem. § 12 Abs. (1), Abs. (2) der Satzung folgende Vergütung:



      Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine Vergütung in Höhe von EUR 1.250,00.


      Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine Vergütung in Höhe von EUR 1.000,00.


      Das einfache Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von EUR 750,00.


      5.
      Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

      Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2019. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind daher neu zu wählen.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Herren bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, im Wege der Einzelwahl in den Aufsichtsrat zu wählen:


      a)
      Herrn Siegfried Piel, Monaco, Investor/Consultant

      b)
      Herrn Prof. Dr. Eric Frère, Essen, Professor für Betriebswirtschaft und Unternehmensberater

      c)
      Herrn Prof. Dr. Tino Bensch, Erkrath, Professor für Allg. Betriebswirtschaft und Unternehmensberater


      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.


      Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Teilnahme- und in der Hauptversammlung stimm- und antragsberechtigt sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung unter der nachfolgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben:


      BFM Projects AG
      Pariser Platz 6a
      D-10117 Berlin
      Telefax: +49 30 12074719-9
      E-Mail: hv@bfmprojects.de


      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Montag, 22. April 2019, 00.00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens bis zum Montag, 6. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.

      Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

      Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

      Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

      Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter

      https://www.bfmprojects.de/bfm-aktie/hauptversammlung/


      zum Download zur Verfügung.

      Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:


      BFM Projects AG
      Pariser Platz 6a
      D-10117 Berlin
      Telefax: +49 30 12074719-9
      E-Mail: hv@bfmprojects.de


      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären:

      Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:


      BFM Projects AG
      Pariser Platz 6a
      D-10117 Berlin
      Telefax: +49 30 12074719-9
      E-Mail: hv@bfmprojects.de


      Gegenanträge und Wahlvorschläge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung, die spätestens zum Ablauf des 29. April 2019, 24.00 Uhr (MESZ), bei der vorstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

      https://www.bfmprojects.de/bfm-aktie/hauptversammlung/


      veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 100.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 100.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 100.000.




      Berlin, im März 2019

      BFM Projects AG

      Der Vorstand

      quelle 21032019
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.12.18 10:34:48
      Beitrag Nr. 209 ()
      Noch wer dabei ?
      Avatar
      schrieb am 21.04.18 15:47:36
      Beitrag Nr. 208 ()
      Ist wer zu der HV ?

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      Avatar
      schrieb am 04.02.18 15:24:48
      Beitrag Nr. 207 ()
      Ruhig ist es hier
      Avatar
      schrieb am 05.02.17 07:45:20
      Beitrag Nr. 206 ()
      Noch wer investiert
      Avatar
      schrieb am 06.11.15 16:42:34
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.562.945 von herrmannkrages am 14.04.15 19:45:07 Nachricht vom 05.11.2015 | 21:39
      SWL Sustainable Wealth Lab AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien der SWL Sustainable Wealth Lab AG in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse (WKN: 545955 / ISIN: DE0005459556)

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/swl-sustainable-wealt…
      Avatar
      schrieb am 14.04.15 19:45:07
      Beitrag Nr. 204 ()
      Grausam der Kursverlauf...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.04.15 09:36:36
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.556.447 von Muckelius am 14.04.15 08:19:11
      Zitat von Muckelius: man lebt noch


      http://www.swlgruppe.org/swl-aktie/hauptversammlung/


      Typischer Abschluss der Marke Selbstbedienungsladen für Vorstände, der gesamte Gewinn von der Tochter Zertifikatejournal wird für Vorstandsgehälter verwendet. Fast die Hälfte des EK (700 k) liegt auf der Bank und gammelt vor sich hin statt es anzulegen. Das traut man sich wohl nicht mehr nach dem Anlagedesaster der letzten Jahre. Warum man diese Aktie haben muss, frage ich mich schon. Erstmal müsste man die unfähigen Vorstände entlassen.
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