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    Dividendenfreibetrag - Wie hoch ist er wirklich! Unterschiedliche Angaben ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.06 17:10:50 von
    neuester Beitrag 11.04.06 08:14:07 von
    Beiträge: 12
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      Avatar
      schrieb am 08.04.06 17:10:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dividendenfreibetrag - Wie hoch ist er wirklich! Unterschiedliche Angaben ...

      Derzeit läuft die Dividendenzeit auf Hochtour....

      Leider finde ich überall unterschiedliche Dividendenfreibeträge. Es geht hier um einen Single der nur Einnahmen aus Dividenden hat, also keine Zinseinkünfte.

      Folgendes fand ich im aktuellen Focus-Money: 1.370 Euro/Jahr steuerfrei

      Vor einigen Wochen fand ich folgendes: 1.370 Euro/Jahr + 51 Euro/Jahr Pauschale= 1.421 Euro/Jahr

      Soweit ich weiss gilt aber bei Dividendeneinkünfte das Halbeinkünfteverfahren, also müßte doch hier 2.842 Euro/Jahr steuerfrei für Dividenden gelten.

      Wieviel Dividende sind pro Jahr steuerfrei?????

      Gibt es Unterschiede ob es sich um deutsche oder ausländische Dividentitel handel? Jeweils das Halbeinkünfteverfahren?
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 20:47:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kann dir deine Frage leider nicht beantworten,aber eventuell kannst du mir weiterhelfen! Vielleicht kannst du mir sagen wo ich im Netz eine Seite finde auf der die dividendenstärksten Titel aufgelistet sind.. :rolleyes:

      Gruß:)
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 20:58:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hab gerade durch Zufall vielleicht was zum Thema gefunden..

      Halbeinkünfte-Verfahren: Steuern auf Dividenden
      Seit 2002 gilt das sogenannte Halbeinkünfte-Verfahren. Hiernach werden Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nur zur Hälfte des Wertes besteuert. Die Kehrseite: Werbungskosten im Zusammenhang mit derartigen Einkünften aus Aktien sind auch nur noch zu 50% absetzbar. Kreditzinsen für Aktienkäufe können mithin nur noch zur Hälfte in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Zinseinkünfte gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht. Wer über Kredit hingegen Zinspapiere (z.B. festverzinsliche Wertpapiere) kauft, darf die Schuldzinsen daher vollständig absetzen. Für Beteiligungen an ausländischen Aktiengesellschaften ist das Halbeinkünfteverfahren bereits ab 2001 eingeführt worden.
      Das so genannte Anrechnungsverfahren für Aktionäre ist mit der Halbeinkünftebesteuerung entfallen. Anleger können daher keine Körperschaftsteuer mehr auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen. Geringverdiener werden hierdurch etwas schlechter gestellt.

      "Von allem die Hälfte" heißt der allgemeine Merksatz für Kapitalanleger. D.h. von steuerpflichtigen Dividenden und Spekulationsgewinnen legt das Finanzamt den halben Wert der Besteuerung zu Grunde. Die Kehrseite: Verluste sowie angefallene Anschaffungs- oder Veräußerungskosten werden auch nur zur Hälfte berücksichtigt.

      Es wird auf das Wirtschaftsjahr der Kapitalgesellschaft abgestellt. Für einige Unternehmen und damit für Dividenden dieser Unternehmen gilt das Halbeinkünfte-Verfahren erst ab 2003. Betroffen sind hiervon Unternehmen, deren Geschäftsjahr nicht am 31.12. endet, wie z.B. der Siemens AG (30.09.). Erhaltene Dividenden in 2001 betrafen ohnehin das Wirtschaftsjahr 2001 und waren daher nach der alten Regelung mit Anrechnungsverfahren zu besteuern.

      Freistellungsauftrag
      Anleger mit Freistellungsaufträgen sollten für alle Dividendenzahlungen ihre Freistellungsaufträge prüfen und ggf. anpassen. Wer € 1000 an Dividende erwartet, muss also nur € 500 freistellen lassen. Faktisch kann daher das doppelte Volumen freigestellt werden. Banken müssen dem Bundesamt für Finanzen Informationen geben, wie sich die Summe im Freistellungsauftrag auf Dividenden und Zinsen aufteilt. Damit können auch Rückschlüsse auf eventuelle Spekulationsgewinne gezogen werden. Die Freistellungsgrenze beträgt € 1601/3202 (Ledige/Verheiratete).

      Tipps zur Gestaltung
      Für Gutverdienende sind dividendenstarke Titel steuerlich günstiger. Geringverdiener, die aber dennoch bereits ihren steuerlichen Freibetrag (Sparerfreibetrag in Höhe von € 1.370 bzw. € 2.740) aufgezehrt haben, sind dann "steuerlich" günstiger dran mit Aktien, die wenig oder keine Dividende ausschütten. Das Halbeinkünfteverfahren gilt auch für Spekulationsgewinne und -verluste. Die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne in Höhe von € 512 wird damit praktisch verdoppelt.

      Nachteile bei Investmentfonds bis 31.12.2003
      Bei einer Kapitalanlage in Aktien über einen Investmentfonds, profitiert der Anleger bis 2004 nur eingeschränkt von der Halbeinkünfte-Regelung. Dividenden aus einem Aktienfonds werden bis 2004 nur dann in das Halbeinkünfteverfahren einbezogen, wenn die Dividenden aus inländischen Aktien stammen. Dividenden aus ausländischen Investmentvermögen werden voll besteuert. Da dies den EU-Richtlinien widerspricht, gilt nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung das Halbeinkünfteverfahren ab 2004 auch für ausländische Fonds. Außerdem entfällt die Besteuerung des Zwischengewinns beim Verkauf von Fondsanteilen.

      Spekulationsgewinne und Spekulationsverluste
      Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Investmentfonds sind private Veräußerungsgewinne, die voll steuerpflichtig sind. Veräußert mithin der Anleger Anteile an einem Aktienfonds innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr, so ist der Gewinn hieraus bei Überschreiten der Freigrenze von € 512 voll zu versteuern. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um inländische oder ausländische Investmentanteile handelt. Es kommt bei Investmentanteilen somit nicht zu einer praktischen Verdoppelung der Freigrenze. Verluste aus dem Verkauf sind in voller Höhe verrechenbar, so z.B. mit nur zur Hälfte steuerpflichtigen Dividenden. Ausgenommen vom Halbeinkünfte-Verfahren sind neben Investmentfonds-Anteilen auch Optionsscheine und Indexzertifikate.
      Hinweis: Spekulationsgewinne aus Kapitalvermögen sind als Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften auch verrechenbar mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, so z.B. mit Autos, Kunstgegenständen oder Schmuck.

      Beispiel zum Halbeinkünfte-Verfahren
      Die Dividende einer AG von € 1.000 wird wie folgt besteuert: Die AG zahlt 25 Prozent Körperschaftsteuer. Vom Ausschüttungsbetrag in Höhe von € 750 werden beim Aktionär € 375 steuerlich erfasst. Hierauf ist dann der persönliche Steuersatz anzuwenden, so dass bei einem Grenzsteuersatz von 30% € 112,50 an Einkommensteuer (bei Überschreiten des Sparerfreibetrages und der Werbungskosten) anfallen.

      Die Steuerformulare
      Der Kapitalanleger hat in seiner Steuererklärung Anlage KAP für die Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Anlage SO für Sonstige Einkünfte zu verwenden. Die Anlage SO ist einzusetzen für detaillierte Angaben über private Veräußerungsgeschäfte. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Gewinne aus Immobilienverkäufen, Wertpapierverkäufen und Termingeschäften wie z.B. Optionen oder Futures.
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 21:18:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.133.502 von broady am 08.04.06 20:47:18Mein Tipp: onvista.de

      Vor allem Schifffahrtsgesellschaften sind sehr billig - zwischen 2,5 - 7 KGV - je nachdem ob Bulker, Container oder Tanker

      Regionalcontainer Line (Thailand) gibt dir ca. 12% - der Stichtag wo du die Aktien haben muß war leider der 7. April.

      Inet.co.th - Thailändischer Internetserviceprovider gibt ca. 9% und das schon Jahre.
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 21:34:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.133.502 von broady am 08.04.06 20:47:18Noch ein Hinweis. Asiatische Unternehmen bezahlen oft mehrmals im Jahr Dividende - manche sogar 3x pro Jahr.

      Das kann sehr gefährlich für Flatexkunden werden, da Flatex auch für Divideneneingänge Geld verlangt.

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      Avatar
      schrieb am 08.04.06 21:59:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.133.533 von broady am 08.04.06 20:58:17Wenn ich es richtig verstanden habe - darf ich 2.842 Euro/Jahr steuerfrei (als Single) für Dividenden kassieren.

      Hier liegt wohl Focus-Money falsch mit der Angabe: 1.370 Euro/Jahr da dies nur der Sparerfreibetrag für Kapitalerträge ist. Sich dieser aber bei Dividenden verdoppelt. Richtig?

      Kann jemand meine Vermutung bestätigen oder korriegieren?
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 23:56:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.133.834 von firmenrecherche am 08.04.06 21:59:43Ich bestätige dies! :)
      Avatar
      schrieb am 10.04.06 11:48:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.134.413 von mad_marc am 08.04.06 23:56:49Danke!

      Schade - das ein Anlegermagazin wie Focus-Money falsche Angaben verbreitet.
      Avatar
      schrieb am 10.04.06 15:49:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.141.822 von firmenrecherche am 10.04.06 11:48:49ist nicht so ganz richtig:

      der freistellungsauftrag darf maximal über 1.421 euro lauten - soweit richtig -
      die summe setzt sich aber aus einem freibetrag für kapitalerträge in höhe von 1.370 und einer werbekostenpauschale von 51 euro zusammen.
      es verdoppelt sich bei der dividende nur der freibetrag und nicht die pauschale, so dass du 1.370 + 1.370 + 51 = 2.791,00 frei hast ;)
      Avatar
      schrieb am 10.04.06 15:51:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      nee, das war jetzt quatsch - vergiss es einfach :O:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.04.06 21:11:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.145.590 von greatmr am 10.04.06 15:51:15Also bleiben wir bei:

      2.842 Euro/Jahr steuerfrei für Dividenden

      :look:
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 08:14:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      noch mal ich: :rolleyes:

      hab mir das noch mal durch den kopf gehen lassen:

      - bei deiner bank solltest du dividenden bis 2.842 steurfrei ausgezahlt bekommen.
      - machst du die abrechnung mit dem finanzamt, müsste es so sein, wie in #9 beschrieben, es sei denn, du kannst höhere werbungskosten nachweisen.

      bin aber kein steuerexperte und lasse mich da gern korrigieren.... ;)


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