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    Spekugewinne aufrechnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.04.06 19:35:55 von
    neuester Beitrag 21.04.06 21:07:39 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.054.734
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      Avatar
      schrieb am 19.04.06 19:35:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe im letzten Monat Spekugewinne erzielt.

      Jetzt hab ich noch ein paar gute alte Cargolifter seit 2001 im Depot ;-) mit Verlust (wer hätte das gedacht)

      Für meiene Steuererklärung kann ich meine Carolifter verkaufen und den Verlust seit 2001 realisieren und gegen den kurzfristen Spekugewinn aufrechen oder kann man nur Spekugewinne gegen Spekuverluste aufrechnen...
      d.h. kann man Gewinne mit Haltedauer kleiner 1 Jahr gegen Verluste Haltedauer größer 1 Jahr aufrechnen?

      Toby
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 19:43:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.244.234 von toby123 am 19.04.06 19:35:55Kannste nicht aufrechnen. Was du länger als ein Jahr im Depot hast ist nicht mehr steuerrelevant.
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 19:57:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.244.234 von toby123 am 19.04.06 19:35:55das wäre schön, hätte noch paar Kinowelt im Depot;-)
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 19:58:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      @toby: seit 2000 hier angemeldet und dann so ne´Frage???:eek:

      Mein Tipp für Dich: Bleib beim Sparbuch!
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 20:10:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      SOOO unberechtigt ist die Frage doch auch nicht:

      ab 2007 oder 2008 sollen offensichtlich die Spekufristen doch ganz fallen... Was dann mit "Altfällen" passiert, ist ja auch nicht klar. Es könnte ja sein, dass dann ältere Käufe wieder steuerpflichtig werden.

      Ich würde hier also meine Cargolifter eventuell noch halten und hoffen, dass ich sie in 1 - 3 Jahren mit anrechenbarem Verlust doch noch verkaufen kann :D

      Mal verliert man, mal gewinnt man.

      nd

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      Avatar
      schrieb am 20.04.06 00:34:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Speku ist uninteresant-ich zahl gerne 3€ wenn ich 10€ gemacht hab!
      Bitte Nachrechnen!!
      Hängt natürlich vom pers.Steuersatz ab klar!
      Avatar
      schrieb am 20.04.06 14:24:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.248.205 von Heavytrade am 20.04.06 00:34:06Und dann das HEV bei Aktien nicht vergessen.

      Damit musst Du also nur noch 1,5 € zahlen. ;)
      Oder was hast Du für einen Steuersatz, dass Du 3 Euro zahlen musst. :eek: :D
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 09:46:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 19:10:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.267.047 von sdtm am 21.04.06 09:46:27Ich glaube, dies ist in diesem Urteil nicht gemeint.
      Denn hier geht es um steuerlich nicht (mehr) relevante WP-Geschäfte, da die Haltedauer mehr als ein Jahr beträgt.
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 21:07:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sobald die Haltedauer mehr als ein Jahr beträgt, sind weder Gewinne noch Verluste zu berücksichtigen.


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