Sexueller Missbrauch - In Deutschland straffrei - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.04.06 17:25:25 von
neuester Beitrag 22.04.06 15:11:31 von
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440 Mal Schwester missbraucht - Keine Haft
20. Apr 20:22
Ein junger Mann aus Niedersachsen hat gestanden, seine kleine Schwester mehrere hundert Mal sexuell missbraucht zu haben. Vom Gericht erhielt er eine Bewährungsstrafe.
Ohne Gefängnisstrafe ist ein Missbrauchsstäter in Niedersachsen davongekommen. Der 24-Jährige aus Peine hatte seine minderjährige Schwester jahrelang missbraucht. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am Donnerstag zu 21 Monaten Haft auf Bewährung. Im Prozessverlauf hatte der Angeklagte eingestanden, sich zwischen seinem 14. und 18. Lebensjahr in rund 440 Fällen an seiner Schwester vergangen zu haben. Anfangs war das Mädchen erst acht Jahre alt.
Als strafmildernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis des Mannes sowie die große Zeitspanne zwischen Taten und Anklage. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Damit wurde das Urteil sofort rechtskräftig.
Das Geständnis des Täters ersparte dem Opfer eine seelisch belastende Aussage vor Gericht. Die Öffentlichkeit blieb für die gesamte Dauer der Verhandlung vom Prozess ausgeschlossen. (nz)<
440 Mal Schwester missbraucht - Keine Haft
20. Apr 20:22
Ein junger Mann aus Niedersachsen hat gestanden, seine kleine Schwester mehrere hundert Mal sexuell missbraucht zu haben. Vom Gericht erhielt er eine Bewährungsstrafe.
Ohne Gefängnisstrafe ist ein Missbrauchsstäter in Niedersachsen davongekommen. Der 24-Jährige aus Peine hatte seine minderjährige Schwester jahrelang missbraucht. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am Donnerstag zu 21 Monaten Haft auf Bewährung. Im Prozessverlauf hatte der Angeklagte eingestanden, sich zwischen seinem 14. und 18. Lebensjahr in rund 440 Fällen an seiner Schwester vergangen zu haben. Anfangs war das Mädchen erst acht Jahre alt.
Als strafmildernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis des Mannes sowie die große Zeitspanne zwischen Taten und Anklage. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Damit wurde das Urteil sofort rechtskräftig.
Das Geständnis des Täters ersparte dem Opfer eine seelisch belastende Aussage vor Gericht. Die Öffentlichkeit blieb für die gesamte Dauer der Verhandlung vom Prozess ausgeschlossen. (nz)<
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.275.233 von detektivrockford am 21.04.06 17:25:25http://www.netzeitung.de/vermischtes/393622.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.275.233 von detektivrockford am 21.04.06 17:25:25Armes Deutschland
Abgesehen davon, daß das Urteil insgesamt eine Schande ist, frage ich mich, warum "die große Zeitspanne zwischen Taten und Anklage" strafmildernd wirkt. Eine "Logik", die sich mir nicht erschliesst.
.
würd mich interessieren wie der Richter entschieden hätte, wenn es seine Tochter oder Schwester gewesen wäre.
Der Staatsanwalt scheint ja unzurechnungsfähig zu sein - als Anwalt im öffentlichen Interesse
Und diese Idioten vertreten den deutschen Rechtsstaat.
Ich habe das Gemauschel und Gekungel sooo satt
Wenn unsereins dem Finanzamt auch nur € 1.000 vorenthält würde die Strafe wahrscheinlich höher ausfallen als für diesen Kinderschänder
.
würd mich interessieren wie der Richter entschieden hätte, wenn es seine Tochter oder Schwester gewesen wäre.
Der Staatsanwalt scheint ja unzurechnungsfähig zu sein - als Anwalt im öffentlichen Interesse
Und diese Idioten vertreten den deutschen Rechtsstaat.
Ich habe das Gemauschel und Gekungel sooo satt
Wenn unsereins dem Finanzamt auch nur € 1.000 vorenthält würde die Strafe wahrscheinlich höher ausfallen als für diesen Kinderschänder
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Als strafmildernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis des Mannes sowie die große Zeitspanne zwischen Taten und Anklage
Könnte daran liegen, dass das arme Mädchen zur Tatzeit zwischen 8 und 12 Jahre alt war und man da nicht sofort zur Poliezi läuft.
Könnte daran liegen, dass das arme Mädchen zur Tatzeit zwischen 8 und 12 Jahre alt war und man da nicht sofort zur Poliezi läuft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.276.590 von Fuller81 am 21.04.06 18:46:42eher daran, dass er zu den Tatzeiten selbst noch nicht volljährig war...
Also diese Einrichtung wäre grundsätzlich dir richtige Lösung. Hart aber Fair, auch zum Schutz anderer in der Zukunft !!
Und mit 4 Bier beim Autofahren erwischt
die volle härte des Gesetzes
Du bist Deutschland
Kastor
die volle härte des Gesetzes
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Kastor
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.280.546 von Kastor am 22.04.06 06:56:38Tja, jedem das Seine!
20km/h zu viel und dann darfst scho zahlen ne ne ne ich wandere aus
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.283.069 von Robert1982 am 22.04.06 14:59:36>>>... ne ne ne ich wandere aus<<<
Ja, versprich uns das!!
Ja, versprich uns das!!
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