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    unterliegen OS-Gewinne dem Halbeinkünfteverfahren ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.04.06 20:29:52 von
    neuester Beitrag 22.04.06 22:18:59 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.055.387
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      Avatar
      schrieb am 22.04.06 20:29:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      unterliegen Gewinne, die man mit Optionsscheinen, Hebelzertifikaten gemacht hat dem Halbeinkünfteverfahren. (wie bei Aktien)
      Avatar
      schrieb am 22.04.06 20:42:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein,

      OS und Hebelzertis werde zu deinem persönlichen EKst-Satz versteuert.

      Gruß I@w
      Avatar
      schrieb am 22.04.06 20:58:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn ich einen steuersatz von 42 % habe, dann werden 42 % der Gewinne mit OS besteuert?

      Und wenn ich nun Verlust gemacht habe mit OS?
      Avatar
      schrieb am 22.04.06 21:24:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.284.584 von plautkraut am 22.04.06 20:58:05dann mit -42 %, ist doch klar oder ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 22.04.06 21:43:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eben nicht.
      Spekuverluste kann man nur innerhalb der Einkunftsart verrechnen. Also nicht vom Lohneinkommen abziehen.

      Also wie nun?

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      Avatar
      schrieb am 22.04.06 21:54:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn du keine Spekugewinne hast, mit denen du deinen Verlust verrechnen kannst, kannst du den Verlust in die Folgejahre vortragen lassen (beliebig lange). Solnage du keine anderen Spekugewinne hast, nützt dir der Verlust stuerlich nichts.
      Das Halbeinkünfteverfahren gilt für Optionsscheine nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.04.06 22:18:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.284.754 von plautkraut am 22.04.06 21:43:18:look:

      dafür sind die Ordergebühren voll von den Spekugewinnen abzuggsfähig.
      nk


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