checkAd

    Spekusteuer auf selbstgenutze Immo - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.04.06 14:45:38 von
    neuester Beitrag 26.04.06 16:01:45 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.056.240
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.067
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 26.04.06 14:45:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Vielleicht ist es eine dumme Frage, aber ich weiss die Antwort nicht selber.
      Muss beim Verkauf einer eigengenutzen Wohnung, die man nach 4 Jahre Eigennutzung wegen Umzugs verkauft, Speku-Steuer auf den anfallenden Gewinn (Verkauf-Einkauf) gezahlt werden?


      MfG
      Avatar
      schrieb am 26.04.06 15:05:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      So weit wie ich weiß nicht da du sie ja Eigengenutzt hast.
      Avatar
      schrieb am 26.04.06 15:08:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.329.058 von gutglck am 26.04.06 14:45:38keine Steuerpflicht.

      ..................................
      § 23 EStG

      Private Veräußerungsgeschäfte

      (1) <1>Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind

      1.


      Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. <2>Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. <3>Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
      Avatar
      schrieb am 26.04.06 16:01:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die schnelle und kompetente Antwort.

      Gemäss Satz 3: .... im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden

      könnte man ja die Speku-Steuer auf fremdgenutztes Wohneigentum abwenden. Wenn die 10 Jahre Frist fällt und in Zukunft für alle Verkäufe Gewinnsteuer gezahlt werden muss, wäre das eine Möglichkeit. Maximal also 3 Jahre privat nutzen ohne Mieteinnahmen etc, und dann verkaufen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Spekusteuer auf selbstgenutze Immo