Spekusteuer auf selbstgenutze Immo - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.04.06 14:45:38 von
neuester Beitrag 26.04.06 16:01:45 von
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Hallo
Vielleicht ist es eine dumme Frage, aber ich weiss die Antwort nicht selber.
Muss beim Verkauf einer eigengenutzen Wohnung, die man nach 4 Jahre Eigennutzung wegen Umzugs verkauft, Speku-Steuer auf den anfallenden Gewinn (Verkauf-Einkauf) gezahlt werden?
MfG
Vielleicht ist es eine dumme Frage, aber ich weiss die Antwort nicht selber.
Muss beim Verkauf einer eigengenutzen Wohnung, die man nach 4 Jahre Eigennutzung wegen Umzugs verkauft, Speku-Steuer auf den anfallenden Gewinn (Verkauf-Einkauf) gezahlt werden?
MfG
So weit wie ich weiß nicht da du sie ja Eigengenutzt hast.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.329.058 von gutglck am 26.04.06 14:45:38keine Steuerpflicht.
..................................
§ 23 EStG
Private Veräußerungsgeschäfte
(1) <1>Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
1.
Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. <2>Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. <3>Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
..................................
§ 23 EStG
Private Veräußerungsgeschäfte
(1) <1>Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
1.
Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. <2>Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. <3>Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Danke für die schnelle und kompetente Antwort.
Gemäss Satz 3: .... im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden
könnte man ja die Speku-Steuer auf fremdgenutztes Wohneigentum abwenden. Wenn die 10 Jahre Frist fällt und in Zukunft für alle Verkäufe Gewinnsteuer gezahlt werden muss, wäre das eine Möglichkeit. Maximal also 3 Jahre privat nutzen ohne Mieteinnahmen etc, und dann verkaufen.
Gemäss Satz 3: .... im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden
könnte man ja die Speku-Steuer auf fremdgenutztes Wohneigentum abwenden. Wenn die 10 Jahre Frist fällt und in Zukunft für alle Verkäufe Gewinnsteuer gezahlt werden muss, wäre das eine Möglichkeit. Maximal also 3 Jahre privat nutzen ohne Mieteinnahmen etc, und dann verkaufen.
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