Darf eine Bank 8 Euro Gebühr für einen Zeichnungsauftrag per Fax verlangen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.04.06 13:00:32 von
neuester Beitrag 30.04.06 13:38:23 von
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Neuemissionen sind doch normalerweise Gebührenfrei oder ? Gab doch dazu ein Urteil. Darf denn bei einem Zeichnungsauftrag per Fax 8 Euro verlangt werden, auch wenn nicht zugeteilt wurde ?
Es ist deshalb wichtig, weil ich 70 Aufträge per Fax gesendet habe, es sind also 560 Euro.
Es ist deshalb wichtig, weil ich 70 Aufträge per Fax gesendet habe, es sind also 560 Euro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.375.099 von JoePESCI am 29.04.06 13:00:32AGB ?
Für den Schwachsinn, 70 Neuemissionen zu faxen, sind 500 Euro Strafe noch zu wenig
es wird immer mehr Mode sich bei wo als Depp zu outen
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.375.490 von zocklany am 29.04.06 14:06:06@Apollo und zochlany: kann Euch nur zustimmen.
Wozu gibt es eigentlich Preisverzeichnisse?
Damit man nachher solche Fragen stellt !!
Wozu gibt es eigentlich Preisverzeichnisse?
Damit man nachher solche Fragen stellt !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.375.099 von JoePESCI am 29.04.06 13:00:32Frag direkt die Bank nach einer kulanten Lösung
Mit guter Zurede und im Ton freundlich nimmt die Bank auch das gesamte Guthaben, falls höher.
Glück auf
Mit guter Zurede und im Ton freundlich nimmt die Bank auch das gesamte Guthaben, falls höher.
Glück auf
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.375.099 von JoePESCI am 29.04.06 13:00:32 70 aufträge per fax???...da kann man nur noch mit dem kopf schütteln...
invest2002
invest2002
Wohl ne Endlosschleife eingelegt oder hat sich der Sendeschalter verklemmt?
BANKEN
Besonders kreativ bei der Erfindung neuer Gebühren sind Banken. Auch wenn die Rechtsprechung bestimmte Gebühren bereits für unzulässig erklärt hat, sind diese oft noch in den Preislisten von Kreditinstituten zu finden. Wir weisen ihnen den Weg aus der Gebührenfalle
Diese Bank-Gebühren sind unzulässig:
* Unzulässig ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und anderer Gerichte (BGH, Urteile vom 08.03.2005, Az.: XI ZR 154/04, vom 09.04.2002, AZ. XI ZR 245/01, vom 21.10.1997, AZ. XI ZR 5/97; OLG Köln, Az.: )die Berechnung von Entgelten (Gebühren oder Schadensersatz-Pauschalen) im Zusammenhang mit Rücklastschriften in folgenden Fällen:
- Nichtausführung eines Dauerauftrags wegen fehlender Deckung.
- Nichtausführung eine Lastschrift wegen fehlender Deckung.
- Nichtausführung einer Überweisung wegen fehlender Deckung.
- Scheckrückgabe mangels Deckung oder wegen Ablauf der Einlösefrist.
- Überwälzung von Gebühren einer Fremdbank wegen Rücklastschriften, wenn diese nicht vom Kunden verschuldet wurde.
* Gebühren für die Benachrichtigung über nicht ausgeführte Aufträge
* Pauschalisierte Gebühren/Schadensersatz bei Lastschriftrückgabe/Überweisungsrückgabe, wenn dem Kunden der Nachweis abgeschnitten wird, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
* Gebühren für die Übertragung eines Wertpapierdepots (Ausnahme, sog. Fremdkosten).
* Gebühren für die Verwaltung von Freistellungsaufträgen (BGH, Urteil vom 15.07.197, Az.: XI ZR 269/96 und XI ZR 279/96; BVerfG, Urteil vom 28.03.2000, Az.: 1 BvR 1821/97).
* Kostenpausch für die Löschungsbewilligung bei Grundpfandrechten (Grundschuld/Hypothek), zulässig ist nur die Weitergabe von verauslagten Notar- und Grundbuchamt-Kosten (BGH, Urteil vom 07.05.1997, Az.: XI ZR 244/90; OLG Köln, Urteil vom 28.02.2001, Az. 13 U 95/00).
* Gebühren für Bareinzahlungen und -auszahlungen auf das eigene Konto (BGH, Urteil vom 07.05.1996, Az.: XI ZR 217/95).
* Gebühren für Nachforschungsaufträge, auch wenn der Fehler beim Kunden lag (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.1999, Az.: 2/2 O 46/99).
* Gebühren für Buchungsreklamationen, auch bei Richtigkeit der Buchung (LG Köln, Urteil vom 24.02.2000, Az.: 26 O 30/00).
* Gebühren für die Bearbeitung von Kontopfändungen und Zahlungsverboten (BGH, Urteil vom 18.05.1999, Az.: XI ZR 219/98 und Urteil vom 19.10.1999, Az.: I ZR 8/99).
* Kostenüberwälzung für Nachforschungsaufträge, auch wenn dieser durch Fehler des Kunden unnötig war (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.1999, Az.. 272 O 46/99).
*Gebühren für die Kontoübertragung nach Versterben des Kontoinhabers (Nachlassentgelt, LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.1999, Az.: 2/2 0 46/99).
* Pauschale Jahresgebühren für EC- und Kreditkarten, wird im laufenden Jahr gekündigt, können Gebühren anteilig zurückgefordert werden (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.12.2000, Az.: 1 U 108/99).
* Zeichnungsgebühren für nicht ausgeführte Wertpapier-Kaufaufträge, Gebühren dürfen bei ausgeführten Aufträgen verlangt werden (LG Dortmund, Urteil vom 15.12.2000, Az.. 8 O 377/00).
* Gebühren für die Übertragung eines Wertpapierdepots (Schiedsspruch des Ombudsmanns des Bundesverbands dt. Banken aus 1999).
Besonders kreativ bei der Erfindung neuer Gebühren sind Banken. Auch wenn die Rechtsprechung bestimmte Gebühren bereits für unzulässig erklärt hat, sind diese oft noch in den Preislisten von Kreditinstituten zu finden. Wir weisen ihnen den Weg aus der Gebührenfalle
Diese Bank-Gebühren sind unzulässig:
* Unzulässig ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und anderer Gerichte (BGH, Urteile vom 08.03.2005, Az.: XI ZR 154/04, vom 09.04.2002, AZ. XI ZR 245/01, vom 21.10.1997, AZ. XI ZR 5/97; OLG Köln, Az.: )die Berechnung von Entgelten (Gebühren oder Schadensersatz-Pauschalen) im Zusammenhang mit Rücklastschriften in folgenden Fällen:
- Nichtausführung eines Dauerauftrags wegen fehlender Deckung.
- Nichtausführung eine Lastschrift wegen fehlender Deckung.
- Nichtausführung einer Überweisung wegen fehlender Deckung.
- Scheckrückgabe mangels Deckung oder wegen Ablauf der Einlösefrist.
- Überwälzung von Gebühren einer Fremdbank wegen Rücklastschriften, wenn diese nicht vom Kunden verschuldet wurde.
* Gebühren für die Benachrichtigung über nicht ausgeführte Aufträge
* Pauschalisierte Gebühren/Schadensersatz bei Lastschriftrückgabe/Überweisungsrückgabe, wenn dem Kunden der Nachweis abgeschnitten wird, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
* Gebühren für die Übertragung eines Wertpapierdepots (Ausnahme, sog. Fremdkosten).
* Gebühren für die Verwaltung von Freistellungsaufträgen (BGH, Urteil vom 15.07.197, Az.: XI ZR 269/96 und XI ZR 279/96; BVerfG, Urteil vom 28.03.2000, Az.: 1 BvR 1821/97).
* Kostenpausch für die Löschungsbewilligung bei Grundpfandrechten (Grundschuld/Hypothek), zulässig ist nur die Weitergabe von verauslagten Notar- und Grundbuchamt-Kosten (BGH, Urteil vom 07.05.1997, Az.: XI ZR 244/90; OLG Köln, Urteil vom 28.02.2001, Az. 13 U 95/00).
* Gebühren für Bareinzahlungen und -auszahlungen auf das eigene Konto (BGH, Urteil vom 07.05.1996, Az.: XI ZR 217/95).
* Gebühren für Nachforschungsaufträge, auch wenn der Fehler beim Kunden lag (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.1999, Az.: 2/2 O 46/99).
* Gebühren für Buchungsreklamationen, auch bei Richtigkeit der Buchung (LG Köln, Urteil vom 24.02.2000, Az.: 26 O 30/00).
* Gebühren für die Bearbeitung von Kontopfändungen und Zahlungsverboten (BGH, Urteil vom 18.05.1999, Az.: XI ZR 219/98 und Urteil vom 19.10.1999, Az.: I ZR 8/99).
* Kostenüberwälzung für Nachforschungsaufträge, auch wenn dieser durch Fehler des Kunden unnötig war (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.1999, Az.. 272 O 46/99).
*Gebühren für die Kontoübertragung nach Versterben des Kontoinhabers (Nachlassentgelt, LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.1999, Az.: 2/2 0 46/99).
* Pauschale Jahresgebühren für EC- und Kreditkarten, wird im laufenden Jahr gekündigt, können Gebühren anteilig zurückgefordert werden (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.12.2000, Az.: 1 U 108/99).
* Zeichnungsgebühren für nicht ausgeführte Wertpapier-Kaufaufträge, Gebühren dürfen bei ausgeführten Aufträgen verlangt werden (LG Dortmund, Urteil vom 15.12.2000, Az.. 8 O 377/00).
* Gebühren für die Übertragung eines Wertpapierdepots (Schiedsspruch des Ombudsmanns des Bundesverbands dt. Banken aus 1999).
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.375.757 von invest2002 am 29.04.06 14:58:06geht in eure kleinen Gehirne nicht rein, das man auf EIN Fax 70 x einen Zeichnungsauftrag draufschreibt. So weit habt ihr wahrscheinlich noch nie gedacht, weil ihr mit euren mickrigen paar Kröten Taschengeld nie 70 Aufträge auf einmal erteilen könntet.
Habe dadurch übrigens über 4k Gewinn gemacht. Waren die Wacker Aktien. 30 Suchträge wurden zugeteilt Und jetzt schlaft weiter.
Habe dadurch übrigens über 4k Gewinn gemacht. Waren die Wacker Aktien. 30 Suchträge wurden zugeteilt Und jetzt schlaft weiter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.377.211 von JoePESCI am 29.04.06 19:13:39was regst Du dich dann wegen 560 kröten auf?
Bist doch sowieso der größte Anleger unter der Sonne.
Bist doch sowieso der größte Anleger unter der Sonne.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.377.211 von JoePESCI am 29.04.06 19:13:39Endlich treffe ich auf einen Winner.
Danke was soll ich mit diesem Glück nur machen
Danke was soll ich mit diesem Glück nur machen
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