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    Jahressteuerbescheinigung der Bank und ausländische Aktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.06 03:41:22 von
    neuester Beitrag 11.05.06 10:09:02 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.057.455
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      schrieb am 03.05.06 03:41:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Fimatex hat es immer noch nicht geschafft die Jahressteuerbescheinigung zu verschicken, eine Frage an die Experten: Werden in dieser nur *deutsche* Kapitalertragssteuern auf Zinsen und Dividenden ausgewiesen oder auch ausländische Quellensteuern, etwa auf Auslandsdividenden? Diese fließen zwar soweit ich weiß an den betreffenden ausländischen Staat, können aber in Deutschland oft teilweise verrechnet werden...

      Stehen diese ausländischen Quellensteuern also auf der Jahressteuerbescheinigung drauf oder muß man später da einfach die ausländische Dividendenabrechnung extra dazu legen da sich die Jahressteuerbescheinigung ausschließlich auf *deutsche* Steuern bezieht? Wer hat schon mal ausländische Dividenden kassiert und weiß wie das aussieht?
      Avatar
      schrieb am 04.05.06 01:49:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      noch nie jemand ausländische Dividenden kassiert?
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 02:49:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      och, ihr seid doch Profis. Sagt doch mal ;)
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 10:21:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      vielleicht hat auch nur niemand ein depot bei firmatex.

      die quellensteuer steht normalerweise auf den jahressteuerbescheinigungen drauf, somit sollte sie auch in den jahresbescheinigungen enthalten sein.

      aber bei zwei verschiedenen banken wurde bei mir die fiktive quellensteuer fuer eine dividendenzahlung auf irland nicht angegeben - also besser alles nochmal nachkontrollieren.
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 10:25:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo angkorwat,

      vielen Dank für deine Antwort. Naja Fimatex spielt ja keine Rolle, Jahressteuerbescheinigungen sollten sich ja überall an die selben Regeln halten.

      Bei niederländischen Aktien ist es zum Beispiel so, dass 25% Quellensteuer abgezogen werden. Davon kann man 15% in Deutschland anrechnen und 10% in den Niederlanden auf Antrag zurückholen.

      Fragt sich also was von diesen 25% ausländischer Quellensteuer auf der Jahressteuerbescheinigung steht:

      - gar nichts (da nur *deutsche* Steuern ausgewiesen werden, die auch tatsächlich an den deutschen Fiskus geflossen sind)
      - die 25% Quellensteuer, die an die Niederlande geflossen sind
      - die 15%, die in Deutschland angerechnet werden dürfen

      :confused:

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      Avatar
      schrieb am 06.05.06 16:06:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      noch jemand ne Idee? :(:confused:
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 10:09:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.455.069 von hegels am 06.05.06 16:06:45sorry, habe gerade erst wieder reingeschaut.

      also, meine banken bestaetigen mir auf der jahressteuerbescheinigung:

      in der einzelaufstellung:

      rueckforderbare quellensteuer euro nn,nn
      ggf. anrechenbare quellensteuer euro xx,xx

      in der zusammenstellung fuer die anlage aus:

      land niederlande

      zeile 17 - anzurechnende auslaendische quellensteuer euro xx,xx


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