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    Finanzamt schwingt beim Elterngeld mit der Bürokrtiekeule und führt den Progressionsvorbehalt ein! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.06 21:49:52 von
    neuester Beitrag 06.05.06 20:21:11 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 04.05.06 21:49:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Finanzamt kappt neues Elterngeld
      von Claus Hulverscheidt, Berlin

      Das von der Bundesregierung geplante Elterngeld wird für viele Familien spürbar geringer ausfallen als bislang erwartet. Grund ist, dass die Finanzämter die neue Lohnersatzleistung bei der Berechnung des Gesamteinkommens beider Ehepartner in Rechnung stellen und teilweise zur Steuer heranziehen sollen.


      Das würde dem Staat 300 Mio. Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen. Zwar hatte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) diesen so genannten Progressionsvorbehalt nach dem Koalitionstreffen am Montagabend erwähnt. In der Öffentlichkeit hatte die Regierung jedoch stets den Eindruck erweckt, dass das Elterngeld von maximal 1800 Euro ohne Abzüge ausgezahlt wird. Tatsächlich wird es jedoch in vielen Fällen 200 bis 300 Euro geringer ausfallen.

      Von der Leyen will mit Hilfe des Elterngelds vor allem Akademikerinnen vermehrt dazu bewegen, Kinder zu bekommen. Gut ausgebildete Frauen verzichten aus Sorge um die Karriere häufig auf Nachwuchs - ein Grund für die niedrige Geburtenrate. Das Elterngeld soll bis zu 14 Monate lang zwei Drittel des Einkommens ersetzen und maximal 1800 Euro betragen. Dafür wird das Erziehungsgeld als reine Sozialleistung abgeschafft.
      Höherer Durchschnittssteuersatz


      Das Elterngeld wird jedoch bei der Steuererklärung dem Verdienst des Ehepartners zugeschlagen. Zwar muss es nicht wie ein normales Gehalt versteuert werden, es sorgt jedoch dafür, dass das Einkommen des Partners mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird.

      Dadurch reduziert sich etwa das Elterngeld einer Frau, die zuvor 3000 Euro im Monat verdient hatte und deren Mann 100.000 Euro Gehalt im Jahr bezieht, rechnerisch auf 1525 Euro. Verdient der Partner 60.000 Euro, bleibt ein Elterngeld von 1568 Euro, bei 30.000 Euro sind es 1562 Euro. Besser sind Spitzenverdiener dran: Weil der Durchschnittssteuersatz in höheren Gehaltsregionen immer langsamer ansteigt, liegt das maximale Elterngeld eines Elternteils, bei dem der Partner 250.000 Euro verdient, bei 1662 Euro.

      http://www.ftd.de/politik/deutschland/69930.html
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 23:41:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      ach eltergeld - alles nur fake
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 06:12:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.452.027 von Kurumba am 05.05.06 23:41:59Halt eines von den vielen staatlichen Versrschungsprogramme damit unsere Beamten ihre Bürokratie ausleben dürfen!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 19:48:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.437.036 von Albatossa am 04.05.06 21:49:52Das Elterngeld wird jedoch bei der Steuererklärung dem Verdienst des Ehepartners zugeschlagen. Zwar muss es nicht wie ein normales Gehalt versteuert werden, es sorgt jedoch dafür, dass das Einkommen des Partners mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird. - das nennt man Ehegattensplitting :D

      Um diese Steuer zu sparen, steht der Mutter frei, auf das Elterngeld zu verzichten oder unmittelbar nach der Geburt ihre Arbeit wieder aufzunehmen - niemand wird gezwungen staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen :D
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 20:21:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.455.739 von StellaLuna am 06.05.06 19:48:40Hallo StellaLuna,

      ich glaube wir können unseren Sarkasmus für andere Themen aufheben!:keks:


      Gruß Albatossa


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