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    Vorsorgehöchstbeträge 2004 / 2005 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.05.06 08:38:59 von
    neuester Beitrag 17.05.06 19:17:59 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.060.547
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      Avatar
      schrieb am 17.05.06 08:38:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Fall:
      Als Selbstständiger sind Vorsorgeaufwendungen , also Aufwendungen für KV, RV, LV etc.ja nur teilweise absetzbar.Für 2004 werden mir daher vom FA nur die ( kompliziert zu berechnenden ) sogenannten Vorsorgehöchstbeträge anerkannt.
      Frage: gibt es noch beim BFH oder BVG anhängige Verfahren auf die man sich für einen Einspruch gegen Kürzung der Vorsorgeaufwendungen
      berufen kann?( und damit den Bescheid 2004 offenhalten kann?)
      Gibt es diese nebem dem Veranlagungsjahr 2004 auch noch für die
      stark geänderten Vorsorgeaufwendungsberechnungen 2005 / 2006?
      Danke im voraus

      socius
      Avatar
      schrieb am 17.05.06 19:17:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.615.934 von socius am 17.05.06 08:38:59Soweit ich das weiss, fielen die anhängigen Verfahren für Arbeitnehmer negativ aus.
      So nach dem Motto, Du kannst deine jetzt zuviel gezahlten Vorsorgeaufwendungen erst mit einer evtl. zu zahlenden Rentensteuer verrechnen.


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      Vorsorgehöchstbeträge 2004 / 2005