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    CFD Besteuerung 2 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.06 22:02:29 von
    neuester Beitrag 27.06.06 19:10:02 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.064.529
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      Avatar
      schrieb am 06.06.06 22:02:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Einen schönen Abend Zusammen,

      in folgenden Thread hab ich erfahren, das CFD Gewinne steuerlich wie Akien behandelt werden. Da man auf dieses Thema nicht mehr Antworten kann eröffne ich ein neues Thema mit meiner Frage: Reicht für den steuerlichen Nachweis die monatlichen Kontoauszüge oder muss ich sonst noch was mit protokollieren oder sonst etwas wichtiges beachten?

      http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/thread/976709-…

      Thread: Kein Titel für Thread 9767091

      Vielen Dank für eure Antworten.

      Schönen Gruß,
      frachrise
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 22:27:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für Speku-Gewinne bei CFDs gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.06.06 10:18:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da steht aber in diesem Thread was anderes (letzter Beitrag):
      Thread: CFD - Besteuerung!
      Avatar
      schrieb am 07.06.06 19:49:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      Du kennst wohl NATALY und Ihre ausgezeichnete Fachkompetenz noch nicht! Les nochmal Deinen Link durch, denn da steht jetzt was anderes, als Du glaubst!

      MFG

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 08.06.06 10:22:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.982.024 von frachrise am 07.06.06 10:18:04Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

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      Avatar
      schrieb am 23.06.06 23:00:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das das Halbeinkünfteverfahren bei CFDs nicht anwendbar ist, ist mir schon klar. Aber ich weis nicht was ich mit der Vollbesteuerung anfangen soll. Muss ich das einfach nur bei der Stuererklährung angeben oder wie.

      (Ich geh davon aus das ich meine CFDs nicht länger als eine Jahr halte.)

      Ich hab mir die Community anders vorgestellt. Ich denk ich werd mich da wohl eher an einen Steuerberater weden von dem werden wenigsten meine Frage beantwortet und bekomm nicht bloß so dumme Komentare wie z. B. von anleger16. Ich hab am anfang folgende Frage gestellt worauf ich überhaupt keine Anwort bekommen hab. Damit Sie auch allen auffällt mach ich sie extra fett:
      Reicht für den steuerlichen Nachweis die monatlichen Kontoauszüge oder muss ich sonst noch was mit protokollieren oder sonst etwas wichtiges beachten?
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 15:28:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das hängt davon ab, was in den monatlichen Kontoauszügen alles drin steht (ist ja von Broker zu Broker unterschiedlich und einigen kennen auch keine monatlichen Auszüge, sonder haben andere Zeiträume - quartal oder auch täglich per email).

      Sind dort aber alle Trades aufgelistet, bzw. steht dort das Netto-Ergebnis der Handelstätigkeit, so dürfte es völlig ausreichen.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 19:10:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      @plustrade: Danke für Ihre Antwort. Das war genau das was ich wissen wollte.


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