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    SCI AG - ab 26. Juni 2006 im Open Market (Seite 22)

    eröffnet am 23.06.06 16:17:23 von
    neuester Beitrag 26.03.24 16:56:13 von
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    ID: 1.067.616
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    SCI
    ISIN: DE0006051014 · WKN: 605101 · Symbol: SCI
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      schrieb am 08.04.11 15:21:19
      Beitrag Nr. 356 ()
      Das ist aber keine Dividende sondern eine Kapitalrückzahlung von 1,50 je Aktie. Steuerfrei natürlich. Auch schön:D:D:D

      SCI AG
      Usingen
      WKN 605 101, ISIN DE0006051014

      Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
      ordentlichen Hauptversammlung
      am 16. Mai 2011 um 10:00 Uhr
      im Bürgerhaus Wernborn (Eichkopfhalle), An der Eichkopfhalle, Ortsteil Wernborn, 61250 Usingen

      mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
      Tagesordnung
      TOP 1

      Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2010, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2010
      TOP 2

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR 1.558.099,91 auf neue Rechnung vorzutragen.
      TOP 3

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      TOP 4

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      TOP 5

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat schlägt vor die Fahrni Süring & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Thomasstr. 10–12, 61348 Bad Homburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
      TOP 6

      Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von insgesamt EUR 17.925,00 (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass zeitanteilig für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010 ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung erhält, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
      TOP 7

      Beschlussfassung über ein neues Genehmigtes Kapital; Änderung von § 7 der Satzung

      Die von der Hauptversammlung am 15. Mai 2007 beschlossene Ermächtigung des Vorstands der Gesellschaft, das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 534.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007), läuft mit Ablauf des 14. Mai 2012 aus. Sie soll durch eine neue Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals ersetzt werden (Genehmigtes Kapital 2011).

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

      Unter Aufhebung der bestehenden Satzungsregelung des § 7 der Satzung wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der im Folgenden beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister ein Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2011) durch Neufassung von § 7 der Satzung wie folgt geschaffen:

      „Der Vorstand ist ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Mai 2016 um bis zu EUR 226.195,00 (Nennbetrag) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011).

      Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht darf nur in folgenden Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden:

      1. für Spitzenbeträge;

      2. soweit erforderlich, um den Inhabern von Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Optionsrechte als Aktionär zustehen würde;

      3. wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und des § 7 der Satzung (Genehmigtes Kapital) entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen.“
      TOP 8

      Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

      Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.130.975,00, eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Zwecke der teilweisen Rückzahlung des Grundkapitals an die Aktionäre um EUR 678.585,00 auf EUR 452.390,00 herabgesetzt.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung festzulegen.

      § 4 Absatz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird wie folgt neu gefasst.

      „(1) Das Grundkapital beträgt EUR 452.390,00 (in Worten: Euro vierhundertzweiundfünfzigtausenddreihundertneunzig Komma null).“

      Bericht des Vorstands gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu TOP 7

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals vor, um der Gesellschaft kurzfristige Reaktionen auf Marktgegebenheiten ohne erneute Einberufung einer Hauptversammlung zu ermöglichen. Die der Gesellschaft von der Hauptversammlung am 15. Mai 2007 erteilte Ermächtigung zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals läuft am 14. Mai 2012 aus. Um der Gesellschaft die lückenlose Möglichkeit der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital zu ermöglichen, soll das Genehmigte Kapital bereits jetzt erneuert werden.

      Das Genehmigte Kapital soll bis zum höchsten gesetzlich zulässigen Betrag von EUR 226.195,00 geschaffen werden. Dies entspricht 50 % des Grundkapitals der Gesellschaft nach Durchführung der Kapitalherabsetzung gem. TOP 8 der obigen Tagesordnung. Gesetzlich zulässig ist eine Ermächtigung von bis zu fünf Jahren. Dies ist im vorliegenden Fall bis zum 15. Mai 2016.

      Den Aktionären sind die aus der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals entstehenden neuen Aktien grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (§§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 5 AktG).

      Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise für bestimmte Fälle auszuschließen. Dazu im Einzelnen:

      Der Vorstand soll ermächtigt werden, das Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen. Dies dient der Herstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrages würden insbesondere bei der Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die Ausübung des Bezugsrechts erheblich erschwert. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.

      Ferner wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, das Bezugsrecht soweit erforderlich auszuschließen, um den Inhabern von Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Optionsrechte als Aktionär zustehen würde. Dies ist vor dem Hintergrund erforderlich und angemessen, da ansonsten wegen des den Optionsscheininhabern gewährten Verwässerungsschutzes die Optionsbedingungen anzupassen wären. Dadurch wäre den Optionsscheininhabern eine höhere Anzahl Aktien zu gewähren, was im Resultat dem vorgeschlagenen Bezugsrechtsausschluss wirtschaftlich gleichkommt.

      Für den Fall, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des KWG ist, die Aktien zeichnet und übernimmt und sie sodann den Aktionären entsprechend ihres gesetzlichen Bezugsrechtes zum Bezug anbietet, wird den Aktionären ein indirektes Bezugsrecht gewährt, welches sie gegenüber dem direkten gesetzlichen Bezugsrecht nicht benachteiligt. Die Möglichkeit der Übernahme der Aktien durch einen Dritten dient lediglich der schnelleren und einfacheren Durchführung der Kapitalerhöhung.

      Der Ausgabebetrag kann naturgemäß derzeit noch nicht festgesetzt werden, da es an einer konkreten Verwendungsabsicht fehlt. Die Festsetzung des jeweiligen Ausgabebetrages obliegt daher kraft Gesetzes dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

      Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen, auch unter Berücksichtigung des zulasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffekts, für sachlich gerechtfertigt und angemessen.

      Der Vorstand wird über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals jeweils in der nächsten Hauptversammlung berichten.

      Teilnahmeberechtigung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.

      Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 25. April 2011 zu beziehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 9. Mai 2011 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:

      SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051

      Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.

      Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

      Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

      Anträge von Aktionären

      Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:


      SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen

      Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.130.975,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 452.390 Aktien.

      Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.



      Usingen, im April 2011

      Der Vorstand
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.04.11 13:11:42
      Beitrag Nr. 355 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.295.233 von schaerholder am 31.03.11 11:23:11Ich denke, da wird auch noch was aus der Vergangenheit nachgeholt, also ich freu mich schon mal drauf:)
      Avatar
      schrieb am 31.03.11 15:20:08
      Beitrag Nr. 354 ()
      Bisher wurde nur per Aktionärsbrief kommuniziert, daß die Dividende höher ausfallen soll als die letzte (30ct für 2007) und steuerfrei (d.h. aus dem Einlagekonto) ausgezahlt werden soll.
      Avatar
      schrieb am 31.03.11 11:23:11
      Beitrag Nr. 353 ()
      Wie hoch wohl die Dividende sein wird? Ob´s da eine Überraschung gibt? Oder hab ich was überlesen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.03.11 16:32:39
      Beitrag Nr. 352 ()

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      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.03.11 19:27:58
      Beitrag Nr. 351 ()
      Immoment kaum umsatz.
      Avatar
      schrieb am 09.03.11 11:36:15
      Beitrag Nr. 350 ()
      Jetzt ist mal an beiden Börsen Umsatz gewesen. Der Kurs schiebt sich auch langsam nach oben...
      Avatar
      schrieb am 07.03.11 11:49:42
      Beitrag Nr. 349 ()
      Nochmal 1000 Stück Umsatz über 15 aber jetzt niedrigerer Brief
      Avatar
      schrieb am 04.03.11 13:08:02
      Beitrag Nr. 348 ()
      So, alles wieder normal, aber immerhin fast 1000 Stücke Umsatz..
      Avatar
      schrieb am 04.03.11 11:13:29
      Beitrag Nr. 347 ()
      Jetzt glaub ich nicht mehr an einen Zahlendreher. Jetzt wird 60 statt 61 angezeigt...
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