checkAd

    SCI AG - ab 26. Juni 2006 im Open Market (Seite 34)

    eröffnet am 23.06.06 16:17:23 von
    neuester Beitrag 26.03.24 16:56:13 von
    Beiträge: 566
    ID: 1.067.616
    Aufrufe heute: 3
    Gesamt: 68.127
    Aktive User: 0

    SCI
    ISIN: DE0006051014 · WKN: 605101 · Symbol: SCI
    16,400
     
    EUR
    0,00 %
    0,000 EUR
    Letzter Kurs 08:16:04 Hamburg

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    0,5080+102,39
    0,9680+101,67
    0,6550+43,17
    1,4600+43,14
    5,5000+29,41
    WertpapierKursPerf. %
    5,4300-10,98
    0,7500-14,29
    14,950-14,33
    1,8200-14,95
    1,3000-18,50

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 34
    • 57

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.08.09 13:30:05
      Beitrag Nr. 236 ()
      Der www.investors-communications-group.de war da und hat seinen Bericht für die Mitglieder reingestellt.

      Soll alles haushoch durchgegangen sein, Top 2 sogar einstimmig, aber es gab sonst wohl immer 80 Gegenstimmen und Anfechtungen, warum weiß ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 15.08.09 17:34:48
      Beitrag Nr. 235 ()
      War wer bei der Hv und kann berichten:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 15:50:37
      Beitrag Nr. 234 ()
      Freudentag für SCI Aktionäre (wenn sie nicht sowieso E&Z Aktionäre sind:D) Siehe dortige Meldung und Kurse...:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 16:58:14
      Beitrag Nr. 233 ()
      Man ist dort erst über ein Kaufangebot an die Bezugsrechteinhaber zu 5 EUR eingestiegen (plus 3 ct für die BZR), siehe eBundesanzeiger - also von Januar bis heute das investierte Kapital fast verdreifacht. Laut GB ist E&Z aktuell die fünftgrößte Position.
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 11:29:09
      Beitrag Nr. 232 ()
      Hatte nicht SCI bei der Eckert & Ziegler Kapitalerhöhung im größeren Umfang mitgezogen? Die Kursentwicklung dort ist sehr erfreulich:D:D

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,4100EUR -14,11 %
      Die nächste 700% NASDAQ-Crypto-Chance? mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.07.09 19:14:16
      Beitrag Nr. 231 ()
      Ist richtig, trotzdem ist es aus meiner Sicht eine gute Wette, selbst wenn es nachher keinen Nachschlag gibt. Mit einem Einsatz von 160.000 EUR hat die Gesellschaft die Chance auf 2-3 mio. EUR Nachbesserung. Statistisch gibt es ja in Deutschland 27% oder so ähnlich auf das Nachbesserungsvolumen. Der Vorstand ist aber auch vorsichtig und hat die Berechnung des NAV konservativ verändert, indem seit BU nur noch das tatsächlich bezahlte Aufgeld in die NAV-Berechnung einfließt...
      Avatar
      schrieb am 08.07.09 18:13:24
      Beitrag Nr. 230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.532.628 von CharlieMunger am 08.07.09 13:16:37obs ein guter deal war wird man erst noch sehn.... kann ja auch sein daß es bei böhler gar kein nachbesserng gibt am ende....
      Avatar
      schrieb am 08.07.09 13:16:37
      Beitrag Nr. 229 ()
      Kleiner Nachtrag noch zum eingereichten Abfindungsvolumen: Die signifikante Steigerung desselben dürfte auf die erworbenen Nachbesserungsrechte der Böhler-Uddeholm zurückzuführen sein. Steht ja auch so im Geschäftsbericht;)

      Laut GB wurden 140.000 Nachbesserungsrechte (für 1,15 EUR) erworben. Die Abfindung betrug etwa 70 EUR pro BU-Aktie. Macht insofern ein Andienungsvolumen von ca. 10 mio. EUR.

      Wahnsinnig guter Deal.
      Avatar
      schrieb am 06.07.09 19:35:01
      Beitrag Nr. 228 ()
      Geschäftsbericht ist auf der Homepage verfügbar:

      - Im letzten Jahr wurden vor Steuern nur 245,000 EUR verbrannt, angesichts der Finanzkrise ein wirklich hervorragendes Ergebnis

      - aktueller NAV bei 14,20 EUR (entspricht meiner Erwartung)

      - wirklich sensationell finde ich das aktuelle Abfindungsvolumen iHv 23 mio. EUR (!), wenn das kein Druckfehler ist und man die geänderte NAV-Berechnung zugrunde legt, komme ich mittlerweile zu dem Ergebnis, daß der angegebene NAV deutlich zu niedrig ist und der Fair Value deutlich höher ist als 14,20 EUR (ich nehme das ausgewiesene EK als Basis und rechne mit 20% auf das Abfindungsvolumen, ggf. kann man ja letzteres noch abdiskontieren)

      - eine Dividende fällt aus, dafür sollen Aktien zurück gekauft werden, das macht aus meiner Sicht absolut Sinn (steuerlich und wirtschaftlich)

      - in 2008 wurden bereits 3000 Aktien zu 11,50 zurückgekauft

      - die ohnehin maßvolle Vorstandsvergütung ist in 2008 sogar noch zurückgegangen. Man sollte nochmal erwähnen, daß Herr Wiederhold für seinen sehr guten Job unterbewertet ist;-)

      - größte Positionen sind Möbel Walther, Depfa-Anleihe, Innotec, Escada-Bond, Eckert+Ziegler, dabei Möbel Walther größte Position mit 7%
      Avatar
      schrieb am 03.07.09 15:44:58
      Beitrag Nr. 227 ()
      SCI AG
      Usingen
      WKN 605 101, ISIN DE0006051014

      Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
      ordentlichen Hauptversammlung
      am 10. August 2009 um 17:30 Uhr
      in den Geschäftsräumen der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH
      60314 Frankfurt am Main, Lindleystraße 14, 6. OG

      mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
      Tagesordnung
      TOP 1

      Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2008, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
      TOP 2

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von EURO 811.318,83 auf neue Rechnung vorzutragen.
      TOP 3

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      TOP 4

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      TOP 5

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor die WORMSER WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT DR. WIENEMANN + PARTNER GMBH, Am Hang 38, 61440 Oberursel zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
      TOP 6

      Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von insgesamt 11.250,00 EURO (einschließlich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern.
      TOP 7

      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetz (ARUG)

      Das vom Deutschen Bundestag am 29. Mai 2009 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sieht unter anderem vor, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Berechnung der Fristen insbesondere für die Einberufung und die Anmeldung zur Hauptversammlung geändert werden. Im Vorgriff auf diese Änderungen, die für nach dem 31. Oktober 2009 einberufene Hauptversammlungen gelten werden, soll schon jetzt eine Anpassung von § 19 Abs. 1 der Satzung beschlossen werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

      § 19 der Satzung der Gesellschaft wird in Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
      „(1)

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird.“

      Der Vorstand wird angewiesen, vorstehenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 über die Änderung der Satzung erst und nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn § 123 AktG in der Fassung des Gesetzesbeschlusses des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) als Teil eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Sofern zwischen der im Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung und der Fassung nach dem Gesetzesbeschluss Abweichungen bestehen, ist der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 gleichwohl zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn es sich um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.
      TOP 8

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien

      Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Februar 2011 eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.

      b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktie im Handel der Börse an der der Rückkauf erfolgen soll um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand zeitnah ermittelten Net Asset Value (NAV) je Aktie nicht überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten.

      c) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten zum Kauf oder als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Der Preis darf hierbei den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) nicht wesentlich unterschreiten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden.

      d) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 unter Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien) wird aufgehoben.

      Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu TOP 8

      Der Gesellschaft soll gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erneut die Möglichkeit gegeben werden, auf den Inhaber lautende Stückaktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und diese auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern.

      Die Veräußerung soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:

      Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. In derartigen Transaktionen wird nicht selten die Gegenleistung in Aktien bevorzugt. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung.

      Außerdem enthält der Beschlussvorschlag die Ermächtigung, die eigenen Aktien gegen Barleistung an Dritte zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Die Gesellschaft wird den etwaigen Abschlag vom Börsenpreis bzw. NAV möglichst niedrig halten. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung 10 % des Grundkapitals überschreiten. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Kauf von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.

      Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.

      Teilnahmeberechtigung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.

      Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 20. Juli 2009 zu beziehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tage vor der Versammlung, das ist der 3. August 2009 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen.

      SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051

      Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.

      Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

      Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt wird, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Schriftformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft.

      Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

      Anträge von Aktionären

      Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:


      SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen

      Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.130.975,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.500 eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 447.890 Aktien.

      Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.



      Usingen, im Juli 2009

      Der Vorstand
      • 1
      • 34
      • 57
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,34
      +1,90
      0,00
      +1,54
      0,00
      0,00
      0,00
      0,00
      -0,24
      +1,09

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      152
      74
      68
      58
      28
      25
      24
      23
      23
      21
      SCI AG - ab 26. Juni 2006 im Open Market