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    Eigentumswohnung Selbstnutzung=>Vermietung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.07.06 14:13:49 von
    neuester Beitrag 08.07.06 20:12:57 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.070.121
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      Avatar
      schrieb am 08.07.06 14:13:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo w:o-ler,wer weiß das?

      Eine Eigentumswohnung wurde für 4,5 Jahre selbst genutzt und ab dem 6. Jahr vermietet. (ab Januar 2005)
      Wie wird nun die Abschreibung berechnet?
      Am besten einfaches Beispiel
      Kaufpreis incl. allem 100.000€
      Amschaffung 07/2000 zur Selbstnutzung, Vermietung ab 01/2005
      Avatar
      schrieb am 08.07.06 14:21:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wahrscheinlich sind die Voraussetzungen für die degressive AfA nach §7 V EStG nicht erfüllt?!

      Zur linearen AfA nach §7 IV: Du berechnest die AfA normal mit 2% p.a. (oder Baujahr vor 1.1.1925?).
      In 2005 kannst Du also 2000€ als AfA geltend machen.

      Am 31.12.2005 bleibt Dir noch ein AfA-Volumen von 89000€, da für die Zeit der selbstnutzung die AfA fiktiv in Anspruch genommen wurde.
      Avatar
      schrieb am 08.07.06 14:36:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.464.933 von mad_marc am 08.07.06 14:21:23Danke erst mal für die schnelle Antwort.

      Afa ist auf jeden Fall linear.
      Also die Afa ab Kaufdatum mit 2% p.a. monatsgenau berechnen und ab Zeitpunkt der Vermietung dann so geltend machen?
      Avatar
      schrieb am 08.07.06 15:38:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.465.183 von Michi301 am 08.07.06 14:36:19Du solltest nur aufpassen zum Thema Eigenheimförderung. Diese wird ab dem Datum an dem Du diese nicht mehr selbst nutzt nicht weiter bezahlt. Die normale Frist für die Förderung beträgt 8 Jahre.
      Avatar
      schrieb am 08.07.06 20:12:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Für 2005 können 100.000 x 0,02 = 2000 EUR geltend gemacht werden.


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