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    Optionsscheingewinne unter Umständen nicht zu versteuern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.06 12:33:06 von
    neuester Beitrag 24.07.06 09:39:12 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.070.183
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      schrieb am 09.07.06 12:33:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Grundsätzlich schon, ist klar. Aber was ist, wenn man bspw. über kein Vermögen verfügte und aus 5.000DM Startkapital mit ausschließlich extrem riskanten Optionsscheinen nach 4 Jahren 1 Million gemacht hat?
      Jegliche Fachliteratur bestätigt, dass rd. 80 oder 90% aller Optionsscheine wertlos verfallen. Kann somit überhaupt von einer - für die Steuerbarkeit m. E. unabdingbaren - "objektiven Gewinnerzielungsabsicht" gesprochen werden? Oder ist eine solche EXTREM riskante Anlage des gesamten Vermögens nicht eher "Spiel und Wette" und somit nicht steuerbar? :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.07.06 13:05:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.476.096 von BaronvonHabsburg am 09.07.06 12:33:061. Auf die Bahamas auswandern
      2. Aus der Million in 4 Jahren 200 Millionen machen ;)
      3. Sich selbst 3 Wünsche erfüllen
      4. Glücklich sein :D
      Avatar
      schrieb am 09.07.06 15:07:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du kannst davon ausgehen, dass Dir eine Einkunftserzielungsabsicht unterstellt wird.

      Spätestens beim BFH, wenn Du dich soweit durchklagst, wird ergebnisorientiert entschieden. Denke ich mal... :D

      Just my 2 cents!
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 22:45:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.476.096 von BaronvonHabsburg am 09.07.06 12:33:06Jetzt ist mir auch klar warum Optionsscheine in Amerika verboten sind. ;););)
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 14:26:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      OS sind in den USA nicht verboten, nur die Emission ist sehr schwierig. So weit ich weiß, werden für solche Emissionen eine Mindestanzahl an anleger benötigt, fernen müssen mindestens 1 Mio $ bereits verkauft sein, bevr ein öffentliches Angebot gemacht werden darf usw.

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      schrieb am 22.07.06 08:08:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Glaube kaum, dass das Finanzamt bereit wäre, die Optionen als Liebhaberei anzusehen ...
      Avatar
      schrieb am 22.07.06 09:22:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #6:
      Falls aus den OS-Geschäften Verluste entstehen, besteht eine gute Chance, das Finanzamt vom Vorliegen einer "Liebhaberei" zu überzeugen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.07.06 09:39:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn es tatsächlich zutrifft, dass 90 vH der OS wertlos verfallen, könnte man durchaus die Meinung vertreten, dass es sich um nicht steuerpflichtiges Glücksspiel handelt.
      Aber: Im Gesetz werden Einkünfte aus Optionsscheinen ausdrücklich als steuerbar bezeichnet:

      4.


      Termingeschäfte, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nicht mehr als ein Jahr beträgt. <2>Zertifikate, die Aktien vertreten, und Optionsscheine gelten als Termingeschäfte im Sinne des Satzes 1.


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