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    Scheidung Frage zur gütlichen Einigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.06 13:15:54 von
    neuester Beitrag 18.07.06 09:30:04 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.071.538
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      schrieb am 17.07.06 13:15:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin Gemeinde.

      Ein Problem, zwar nicht meines, aber ich versuche zu vermitteln.

      Er Angestellter, sie Mutter und Hausfrau mit selbständigen Nebenjob, zwei schulpflichtige Kinder. Kurz nach der Geburt des ersten kindes vor 17 Jahren wurde geheiratet.

      Nun will man sich gütlich einigen, Vermögen ist keines vorhanden, nur Werte wie Haus, Kfz, Mobilar, etc. Es besteht zu gleichen Teilen Anteil am Haus, und es besteht Gütergemeinschaft.

      Sie zieht aus, er behält das Haus und die Kinder. Unterhalt soll keiner fliessen.

      Nun sehe ich ein Problem bei den Altersvorsorgebeiträgen, er zahlt weiter kräftig in die gemeinsame Rente ein. Sie hat wegen der Kinder und der Selbständigkeit nichts zur Altersvorsorge beigetragen. Hilft ein Notarvertrag oder ist gleich die Scheidung die beste Lösung?

      Ist Kindesunterhalt immer zu zahlen, wenn entsprechendes Einkommen vorhanden ist, oder kann man darauf verzichten?

      Ich meine eine Scheidung wäre ebenfalls negativ, da sie ja über ihn mit krankenversichert ist und hier wieder emense Kosten aufkommen könnten.

      Wie soll man es am besten lösen und was wäre eine neutrale Beratungsstelle in einem solchen gütlichen Fall?

      Thx
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 13:29:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.642.644 von Sprengli am 17.07.06 13:15:54"Sie hat wegen der Kinder und der Selbständigkeit nichts zur Altersvorsorge beigetragen"

      aha
      dann würde ich mal die Kinder als 1. verkaufen:(
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 13:34:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.642.845 von bcschirmer am 17.07.06 13:29:12ist Kindesunterhalt immer zu zahlen, wenn entsprechendes Einkommen vorhanden ist, oder kann man darauf verzichten?

      Ich meine eine Scheidung wäre ebenfalls negativ, da sie ja über ihn mit krankenversichert ist und hier wieder emense Kosten aufkommen könnten.


      um was geht es denn hier? um Neurosen von 2 Erwachsenen auf Kosten der Kinder:mad:
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 13:39:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      bin auch "in gegenseitigem einvernehmen" geschieden.
      ich bin kein fachmann, aber damals war es so, dass die scheidenden keinen einfluss auf die anteile an der altersversorgung haben. dies wurde bei uns, ohne darauf einwirken zu können, automatsich geregelt.
      um unterhaltszahlungen, in erster linie für die kinder, auszuschließen, haben wir das gemeinsame sorgerecht für die kinder beantragt, was auch so entschieden wurde. unterhalt war demnach nicht zu zahlen (geht aber wohl nur, wenn beide sich einig sind).
      ansonsten denke ich, so schnell wie möglich die scheidung einreichen. das schließt ja nicht aus, dass man sich weiter gut versteht.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 13:42:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2+3

      Mal ganz ruhig, die Kinder leiden eher unter Fortbestand dieser Beziehung. Deine Kommentare sind aber wirklich nicht dienlich. :rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 17.07.06 13:50:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn die Beiden sich nicht nicht scheiden lassen wollen, dann ist alles wie bisher - Zugewinngemeinschaft und Aufteilung erst wenn dann mal eine Scheidung erfolgt.

      Bei der Scheidung ist es eigentlich ganz einfach. Die Erwachsenen einigen sich mit einem entsprechenden Vertrag und man kann tatsächliche auch auf die Aufteilung der Rentenansprüche verzichten.

      Anders verhält es sich mit dem Kindesunterhalt. Der steht den Kindern zu und eine Einigung der Eltern gibt es dafür nicht. Das hat der Gesetzgeber zum Schutz der Kinder so festgelegt.

      So hab ich das jedenfalls von meiner Anwältig noch in Erinnerung.

      Gruß
      Gnutz
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 14:06:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.643.041 von Sprengli am 17.07.06 13:42:05ja passt schon
      "Ist Kindesunterhalt immer zu zahlen, wenn entsprechendes Einkommen vorhanden ist, oder kann man darauf verzichten?
      "

      das wertet natürlich mein Bild von Germany wieder enorm auf- auf einige Leute in Germany kann ich auch verzichten:(
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 14:32:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hier im Board wirst Du keine "richtige" Antwort erhalten.:(

      Da das Thema zu komplex ist, würde ich vorschlagen, sich von
      einem Fachanwalt beraten zu lassen. Scheidungen sind nie
      irgendwo gleich gelagert und daher kann man eigentlich keine
      "verbindliche" Aussage treffen.

      Wie gesagt, von einem Fachanwalt beraten lassen; spart sich am Ende
      viel Geld und Ärger.;)

      ..........und nur nicht auf den Rücken der Kinder austragen :(:(
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 14:43:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.643.799 von janolo am 17.07.06 14:32:02Beratung geht natürlich auch bei einem Notar - ist, glaube
      ich jedenfalls, billiger ;)
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 14:46:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.642.644 von Sprengli am 17.07.06 13:15:54Hallo,

      ich arbeite am Familiengericht und möchte folgendes sagen:

      Die Rentenansprüche, genannt Versorgungsausgleich ist kein Antragsverfahren sondern wird von Amts wegen durchgeführt. Diese Durchführung kann man durch einen Notarvertrag ausschließen, unwiderruflich. Also muss man schon wissen, dass das später einmal eine große Versorgungslücke aufweisen kann!!! Es kommt auch auf die Ehezeit an, geregelt im § 1587 BGB. Also alle Ansprüche, die Während dieser Zeit erworben wurde werden zusammengerechnet und dann gegeneinander verrechnet. Und der, der mehr Entgeltpunkte aufweisen kann muss diese an die Partnerin abgeben.

      Zum Kindesunterhalt ist zu sagen, dass man sich einigen kann bzw. auch einen Vergleich vor Gericht, der vollstreckbar ist abschließen. Es geht immerhin um Unterhalt für das Kind! Dieses braucht wenigsten einen Titel (so nennt sich die gerichtliche Entscheidung zum Unterhalt) um später einmal Geld für eventuelle Zahlungsrückstände einzufordern. Ohne Titel oder in Verzugsetzung kein Anspruch!

      SK
      Avatar
      schrieb am 18.07.06 09:30:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zum Notavertrag meine ich, dass er 1 Jahr Bestand haben muss, und der Richter ihn nicht anerkennen muss; z.B. wegen Sittenwidrigkeit o.ä.. Kein Richter entlässt einen Ehepartner in die Sozialhilfe, selbst bei Antrag nicht.

      Eigentlich sollte eine Scheidung der "einfachste" Weg sein, allerdings bringt sie auch Nachteile mit sich.

      Also werde ich den Beiden eine anwaltliche Beratung empfehlen.

      Im Übrigen sind die Kids mit der Lösung zufrieden, da sie auch wollen, dass ihre Eltern glücklich leben sollen.

      Nun denn, danke für die hilfreichen Kommentare.

      S.


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