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    Geld verdienen durch telefonische Markterhebung - Wie Steuern in BRD vermeiden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.06 14:36:01 von
    neuester Beitrag 26.07.06 11:32:53 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.073.012
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      schrieb am 25.07.06 14:36:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wenn man deutsche Firmen anruft, um eine Markterhebung fuer ein deutsches Unternehmen durchzufuehren, muesste man, wenn man in BRD lebt, einen Gewerbeschein anmelden.

      Wenn man im Ausland lebt und vom Ausland aus diese taetigkeit ueber das Telefon durchfuehrt, braucht man doch nichts in BRD anzumelden und auch nichts in Deutschland versteuern, richtig?

      In welchem Land braucht man sich nicht anzumelden und auch keine Steuern zahlen?

      Das Unternehmen, fuer das man die Markterhebung durchfuehrt und deutsche Firmen anruft, verlangt einen Briefborgen mit Adresse.

      Was ist, wenn man sagt, man sei alle drei Monate in einem anderen Land und fuehrt somit von verschiedenen Laendern die telefonische Arbeit aus? Reicht das fuer das deutsche Unternehmen? Oder kann das deutsche Unternehmen, von dem man bezahlt wird, probleme mit den deutschen Behoerden bekommen?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 15:17:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.039.183 von haariz am 25.07.06 14:36:01Du solltest Dir Dein Vorhaben noch einmal gründlich überlegen, vor allem nachdenken über die Prioritätenliste Ziel -- Nebenbedingungen.

      Wenn man unternehmerisch grenzüberschreitend tätig werden will, dann wird man bei einer gewerblichen Tätigkeit - je nach DBA und Ort der erbrachten Leistung - innerhalb der EU immer Steuerpflichtiger sein, entweder unbeschränkt oder beschränkt im jeweiligen Land mit den dortigen Einkünften. Das setzt - nicht nur aus Gründen der EU-weiten Umsatzbesteuerung nach dem sog. reverse-charge-System - eine Registrierung voraus und die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im jeweiligen Land, anhand der der entsprechende ausländische Geschäftspartner EU-weit eindeutig identifiziert werden kann. Das kann ggf. etwas dauern. Sonst kann z.B. der Leistungsempfänger wegen der Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft die einzubehaltende und abzuführende Umsatzsteuer gem. § 13b UStG nicht zugleich als Vorsteuer geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 15:21:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.039.183 von haariz am 25.07.06 14:36:01vergiss es einfach!


      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 17:53:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich suche auch noch ein Unternehmen, welches als Bedingung für Aufträge in einer Größenordnung, die ausländische Stützpunkte erfordern, lediglich Telefon und Briefkopf voraussetzt. Sowas würde ich NIE vergessen wollen ;)
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 17:56:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      oh, oh, guckt Ihr kein WISO oder Escher???

      Die Umfrage wird pro Umfrage/Stück bezahlt - d.h. evtl. 1 x am Tag je 6 euros

      - da verdient einer - Finger weg (nicht DU)

      - es gäbe dann noch Club-Urlaub - kann dam dann vom Gewinn kaufen :-(
      (früher Time-Sharing)

      -- man kommt leider so nicht an das große Geld --

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      Avatar
      schrieb am 25.07.06 19:43:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo zusammen,

      Danke fuer Euren Feedback.

      Es ist so:

      Ein Freund von mir hat von einem in Deutschland ansaessigen Unternehmen den Auftrag erteilt bekommen, bis Jahresende eine telefonische Markterhebung durchzufuehren, indem in Deutschland ansaessige Firmen angerufen und befragt werden sollen.
      Das ist also ein kurzfrister Job. Da er eh Urlaub machen will und ins Ausland gehen wollte, denkt er, er koennte sich von BRD abmelden und bis Jahresende in verschiedenen Laendern verweilen und von dort aus nach Deutschland telefonieren und die deutschen Firmen befragen. Folglich braucht er sich doch nirgendwo anzumelden, denn er macht doch offiziell Urlaub und ausserdem werden in diesen Laendern doch auch keine Fragen von den dortigen Behoerden gestellt, was man in den paar Monaten tut, denn mehr als ein paar Monate bleibt er dort nicht. Fuer die deutschen Behoerden duerfte es doch sch... egal sein, solange er nicht in Deutschland verweilt und in BRD abgemeldet ist.

      Oder was ist hier falsch?
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 23:29:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.044.179 von haariz am 25.07.06 19:43:00Leider so gut wie alles.
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:32:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mir wird es wohl immer unbegreiflich bleiben, wieso Leute, die von der entsprechenden Materie sowohl null Ahnung haben als auch anscheinend nicht einmal die Mittel, sich qualifizierten Rat zu besorgen, immer wieder meinen, sie könnten das Finanzamt mit treudoofen Konstruktionen bescheißen, die sie nicht einmal selbst kapieren. Man kann unseren Behörden vieles vorwerfen, aber (leider, leider :) ) nicht dem Fiskus BILD-hafte Konstruktionen nicht erfolgreich zerpflücken zu können.
      Jeder, der mit dem Finanzamt etwas mehr zu tun hat als Lohnsteuer zu zahlen kann ein Lied, die meisten sogar ein Gesangsbuch davon singen :(.


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