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    AFA auf Franciselizenz? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.06 18:55:31 von
    neuester Beitrag 25.07.06 22:20:51 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.073.063
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      Avatar
      schrieb am 25.07.06 18:55:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann mir jemand sagen (möglichst mit Quellenangabe) auf wieviel Jahre eine Franciselizenz abgeschrieben wird?

      Habe bisher nur gefunden, dass man diese wohl linear abschreibt, aber keinen Zeitraum.

      Danke für Eure Hilfe

      Gruß Kosto
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 19:21:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.043.684 von Kosto320 am 25.07.06 18:55:31Das kommt ganz auf die jeweilige vertragliche Gestaltung an und welchen Inhalt die Franchise-Leistung im Einzelfall hat.

      Normalerweise gibt es bei Franchise-Verträgen
      - eine Eintritts-/Abschlussgebühr,
      - lfd. Franchise-Gebühren,
      - spezielle (leistungsbezogene, d.h. gemäß Inanspruchnahme zu zahlende) Gebühren.

      Die Eintrittsgebühr ist i.d.R. wie ein vorausgezahltes Entgelt für eine zeitraumbezogene Gegenleistung über die Laufzeit des Vertrages (i.d.R. Mindestlaufzeit) zu verteilen, d.h. Behandlung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten.

      Die lfd. Franchise-Gebühr ist i.d.R. als Aufwand (Betriebsausgabe) zu erfassen, wenn nicht eine Abgrenzung analog zu oben geboten ist.

      Die leistungsbezogenen Gebühren stellen i.d.R. lfd. Aufwand (Betriebsausgaben) dar.

      Die möglicherweise vereinbarte und ggf. dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters (§ 89b HGB) weitgehend entsprechende Ausgleichszahlung des Franchise-Nehmers bei Vertragsbeendigung fällt i.d.R. unter die nachträglichen Einkünfte des § 24 EStG.

      Es kommt eben auf den Einzelfall an.
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 21:34:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank für Deine Antwort.

      Meine Frage geht dahin:

      Ich beschäftige mich mit einem Francisesystem, bei dem ich ein PLZ-Gebiet kaufe, d.h. eine Lizenz für das Gebiet erwerbe. Der Betrag ist eine Einmalzahlung zu Beginn des Vertrages.
      Nun möchte ich wissen, über wieviel Jahre man dies abschreibt.

      Danke und schönen Abend.
      Gruß Kosto
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 22:17:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich würde den Franchisegeber fragen. Falls er es nicht weiß, bestehen Zweifel an seiner Kompetenz.
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 22:20:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ansonsten hat sich crude_facts jaazu geäußert:

      Die Eintrittsgebühr ist i.d.R. wie ein vorausgezahltes Entgelt für eine zeitraumbezogene Gegenleistung über die Laufzeit des Vertrages (i.d.R. Mindestlaufzeit) zu verteilen, d.h. Behandlung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten.


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