checkAd

    Verzichtserklärung- Eigentumsanteil - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.06 18:19:41 von
    neuester Beitrag 17.08.06 16:53:21 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.077.347
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.113
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.08.06 18:19:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Sachverhalt:
      Person A und Person B sind Geschwister und zu je 50% an einer Immobilie beteiligt. B lebt bis heut allein seid 25 Jahren in diesem Haus und übernimmt zu 100% sämtliche Kosten zur Pflege und Erhaltung.
      Vor 15 Jahren verzichtet A zu Gunsten B auf seinen Anteil. Dies wird durch ein NICHT notariell beglaubigtes Schriftstück festgehalten. Auch wurde das Grundbuch nie auf B umgeschrieben. Dort sind noch die verstorbenen Eltern von A und B eingetragen.
      Bis heute lebte B genauso wie vor dem Verzicht. Alle Pflegekosten und Arbeit zur Werterhaltung usw. der Immobilie wurden 100% von B getragen.
      Besteht, trotz fehlender notarieller Beglaubigung der Verzichtserklärung denn nun ein Rechtsanspruch von B auf die gesamte Immobilie?
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 09:55:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was für ein Rechtsanspruch - auf Eigentum (vermutlich) oder auf weitere Benutzung?

      Grundeigentum wird hierzulande (nur) durch notarielle Beurkundung übertragen. Ein Stück Papier reicht hierzu nicht aus.
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 13:05:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Anspruch auf Eigentum ist gemeint. Problem ist, das A bereits verstorben ist und das Erbe nicht angetreten wurde. Gibt es da überhaupt noch eine Chance, heil aus der Sache rauszukommen?
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 16:38:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      mcpai,
      es gibt Leute, die eröffnen absichtlich nebulös einen Thread und freuen sich, wenn der Thread ordentlich Wellen schlägt. Sag mal, ob du Person B bist. Wann ist A gestorben? Hatte A Kinder? Haben die das Erbe ausgeschlagen?!
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 16:53:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.480.704 von mcpai am 17.08.06 13:05:41Ich würde mir einen Notar raussuchen, der ggfs. die nachfolgende Besitztransaktion beurkunden würde (und der deshalb für ein Erstgespräch prinzipiell aufgeschlossener sein dürfte) und ihm den Sachverhalt schildern, denn so einer weiß garantiert, was machbar ist. Im Zweifel weiß er auch, welcher Rechtsanwalt in derartigen Fällen zu empfehlen wäre. Denn er hat öfters mit denen zu tun ;)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verzichtserklärung- Eigentumsanteil