Verzichtserklärung- Eigentumsanteil - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.08.06 18:19:41 von
neuester Beitrag 17.08.06 16:53:21 von
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Folgender Sachverhalt:
Person A und Person B sind Geschwister und zu je 50% an einer Immobilie beteiligt. B lebt bis heut allein seid 25 Jahren in diesem Haus und übernimmt zu 100% sämtliche Kosten zur Pflege und Erhaltung.
Vor 15 Jahren verzichtet A zu Gunsten B auf seinen Anteil. Dies wird durch ein NICHT notariell beglaubigtes Schriftstück festgehalten. Auch wurde das Grundbuch nie auf B umgeschrieben. Dort sind noch die verstorbenen Eltern von A und B eingetragen.
Bis heute lebte B genauso wie vor dem Verzicht. Alle Pflegekosten und Arbeit zur Werterhaltung usw. der Immobilie wurden 100% von B getragen.
Besteht, trotz fehlender notarieller Beglaubigung der Verzichtserklärung denn nun ein Rechtsanspruch von B auf die gesamte Immobilie?
Person A und Person B sind Geschwister und zu je 50% an einer Immobilie beteiligt. B lebt bis heut allein seid 25 Jahren in diesem Haus und übernimmt zu 100% sämtliche Kosten zur Pflege und Erhaltung.
Vor 15 Jahren verzichtet A zu Gunsten B auf seinen Anteil. Dies wird durch ein NICHT notariell beglaubigtes Schriftstück festgehalten. Auch wurde das Grundbuch nie auf B umgeschrieben. Dort sind noch die verstorbenen Eltern von A und B eingetragen.
Bis heute lebte B genauso wie vor dem Verzicht. Alle Pflegekosten und Arbeit zur Werterhaltung usw. der Immobilie wurden 100% von B getragen.
Besteht, trotz fehlender notarieller Beglaubigung der Verzichtserklärung denn nun ein Rechtsanspruch von B auf die gesamte Immobilie?
Was für ein Rechtsanspruch - auf Eigentum (vermutlich) oder auf weitere Benutzung?
Grundeigentum wird hierzulande (nur) durch notarielle Beurkundung übertragen. Ein Stück Papier reicht hierzu nicht aus.
Grundeigentum wird hierzulande (nur) durch notarielle Beurkundung übertragen. Ein Stück Papier reicht hierzu nicht aus.
Der Anspruch auf Eigentum ist gemeint. Problem ist, das A bereits verstorben ist und das Erbe nicht angetreten wurde. Gibt es da überhaupt noch eine Chance, heil aus der Sache rauszukommen?
mcpai,
es gibt Leute, die eröffnen absichtlich nebulös einen Thread und freuen sich, wenn der Thread ordentlich Wellen schlägt. Sag mal, ob du Person B bist. Wann ist A gestorben? Hatte A Kinder? Haben die das Erbe ausgeschlagen?!
es gibt Leute, die eröffnen absichtlich nebulös einen Thread und freuen sich, wenn der Thread ordentlich Wellen schlägt. Sag mal, ob du Person B bist. Wann ist A gestorben? Hatte A Kinder? Haben die das Erbe ausgeschlagen?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.480.704 von mcpai am 17.08.06 13:05:41Ich würde mir einen Notar raussuchen, der ggfs. die nachfolgende Besitztransaktion beurkunden würde (und der deshalb für ein Erstgespräch prinzipiell aufgeschlossener sein dürfte) und ihm den Sachverhalt schildern, denn so einer weiß garantiert, was machbar ist. Im Zweifel weiß er auch, welcher Rechtsanwalt in derartigen Fällen zu empfehlen wäre. Denn er hat öfters mit denen zu tun
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