Ersatzfahrzeugbrief bei Verlust ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.08.06 18:54:58 von
neuester Beitrag 16.08.06 19:48:03 von
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Vieleicht weiß ja einer Bescheid von Euch?
Habe folgendes Problem!
Will jetzt in nächster Zeit mein Auto verkaufen ( zwecks Neuanschaffung), und habe nun mal nach dem Fahrzeugbrief sehen wollen. Und da haben wir das Problem, der ist nicht mehr auffindbar. Habe die ganze Wohnung auf den Kopf gestellt, wahrscheinlich nach 2 Umzügen irgendwie verschollen!
Nun meine Frage, weiß jemand von Euch ob man über die Zulassungsbehörde oder so den Brief als Ersatz ausstellen lassen kann? Weil, ohne Brief kein Autoverkauf
Habe folgendes Problem!
Will jetzt in nächster Zeit mein Auto verkaufen ( zwecks Neuanschaffung), und habe nun mal nach dem Fahrzeugbrief sehen wollen. Und da haben wir das Problem, der ist nicht mehr auffindbar. Habe die ganze Wohnung auf den Kopf gestellt, wahrscheinlich nach 2 Umzügen irgendwie verschollen!
Nun meine Frage, weiß jemand von Euch ob man über die Zulassungsbehörde oder so den Brief als Ersatz ausstellen lassen kann? Weil, ohne Brief kein Autoverkauf
Du must den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei der Zulassungsstelle aufbieten (als verloren melden). Es ist eine eidesstattliche Erklärung erforderlich. Nach 6 Wochen erhälst Du dann den Ersatzbrief zugeschickt. Wird dich ungefährt 100 Euro kosten.
Hi,
Verlusterklärung geht bei der Polizei oder beim STVA. (Ausweis mitnehmen) Ist das Auto auf Vater, Mutter, Kumpel angemeldet muss der Halter laut Brief die Verlusterklärung machen. Verkauf ist möglich, auch in anderen Zulassungsbereich. Der Brief wird bei dem STVA aufgeboten, wo der letzte Halter war. Der neue Halter (Käufer) bekommt nach 6 Wochen den Brief zugeschickt. Verkauf ohne Brief etwas schwieriger, weil die meisten nicht 6 Wo. warten wollen, bis zur Ummeldung, bzw. skeptisch gucken, wenn FZ. Verkauf ohne Brief.
Habe das Procedere vor 4 Wochen durchgemacht, weil ich gepfändeten Anhänger vom Finanzamt ersteigert habe. Kosten für die Zulassungsbescheinigung II (Ex- Brief) bei ca 20,- € für STVA Recklinghausen.
Viel Erfolg,
ML
Verlusterklärung geht bei der Polizei oder beim STVA. (Ausweis mitnehmen) Ist das Auto auf Vater, Mutter, Kumpel angemeldet muss der Halter laut Brief die Verlusterklärung machen. Verkauf ist möglich, auch in anderen Zulassungsbereich. Der Brief wird bei dem STVA aufgeboten, wo der letzte Halter war. Der neue Halter (Käufer) bekommt nach 6 Wochen den Brief zugeschickt. Verkauf ohne Brief etwas schwieriger, weil die meisten nicht 6 Wo. warten wollen, bis zur Ummeldung, bzw. skeptisch gucken, wenn FZ. Verkauf ohne Brief.
Habe das Procedere vor 4 Wochen durchgemacht, weil ich gepfändeten Anhänger vom Finanzamt ersteigert habe. Kosten für die Zulassungsbescheinigung II (Ex- Brief) bei ca 20,- € für STVA Recklinghausen.
Viel Erfolg,
ML
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.472.726 von MuttisLiebling am 16.08.06 19:26:04Habt vielen Dank!
Habt mir erstmal sehr geholfen!
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