Verlustvorträge: Wie lange möglich? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.08.06 13:23:02 von
neuester Beitrag 13.09.06 16:09:43 von
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Habe folgende BM erhalten:
Hallo liebe Nataly
Ich habe folgende Frage, wie lange kann man Verluste durch Aktienkäufe bzw. Verkäufe in die Zukunft vortragen ?
Z.B. Verlust in 2004 mit Gewinnen verrechnet,der Verlust ist jedoch höher, und soll nun in 2005 vorgetragen werden, da wird der Verlust dann nicht benötigt weil die
realisierten Gewinne steuerfrei waren, jetzt möchte ich die Verluste weiter vortragen in 2006 bzw. 2007
Ist dies möglich ?
Was ist zu beachten ?
Antwort: Nach derzeit geltender Rechtslage ist der Verlustvortrag zeitlich unbeschränkt möglich, bis er durch Gewinne aufgebraucht ist.
Für den Verlust in 2004 bekommt man zusätzlich zum Einkommensteuerbescheid einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag. In jedem folgenden Jahr prüft dann das Finanzamt, ob ein Speku-Gewinn erzielt worden ist und verrechnet in diesem Fall den Gewinn mit dem Verlustvortrag. Über den verbleibenden Verlustvortrag wird ein entsprechend geänderter Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag erstellt. Wird kein Gewinn erzielt, gibt es einen unveränderten Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag.
Hallo liebe Nataly
Ich habe folgende Frage, wie lange kann man Verluste durch Aktienkäufe bzw. Verkäufe in die Zukunft vortragen ?
Z.B. Verlust in 2004 mit Gewinnen verrechnet,der Verlust ist jedoch höher, und soll nun in 2005 vorgetragen werden, da wird der Verlust dann nicht benötigt weil die
realisierten Gewinne steuerfrei waren, jetzt möchte ich die Verluste weiter vortragen in 2006 bzw. 2007
Ist dies möglich ?
Was ist zu beachten ?
Antwort: Nach derzeit geltender Rechtslage ist der Verlustvortrag zeitlich unbeschränkt möglich, bis er durch Gewinne aufgebraucht ist.
Für den Verlust in 2004 bekommt man zusätzlich zum Einkommensteuerbescheid einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag. In jedem folgenden Jahr prüft dann das Finanzamt, ob ein Speku-Gewinn erzielt worden ist und verrechnet in diesem Fall den Gewinn mit dem Verlustvortrag. Über den verbleibenden Verlustvortrag wird ein entsprechend geänderter Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag erstellt. Wird kein Gewinn erzielt, gibt es einen unveränderten Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag.
geht automatisch sofern korrekt angegeben, alles was nicht verechnenbar ist wird weiter vorgetragen.
Evtl. ist 2008 Schluss weil dann ja die Abgeltungssteuer kommen soll. Das muß man abwarten wegen der fehlenden,bekannten Ausgestaltung.
Evtl. ist 2008 Schluss weil dann ja die Abgeltungssteuer kommen soll. Das muß man abwarten wegen der fehlenden,bekannten Ausgestaltung.
Habe da auch eine Frage zu einem Verlust aus Wertpapiergeschäften.
Im Jahr 2000 habe ich unter zur Hilfenahme eines Anlageberaters
eine große Summe aus einer zugeteilten Lebensversicherung in Fonds angelegt.( Altersvorsorge eines mittelst. Unternehmers )
Damals habe ich mich noch nicht so intensiv und persönlich um meine Geldanlagen gekümmert wie ich dies heute mache.
Die in den Folgejahren entstandenen Buchverluste aus den Fonds wollte ich aussitzen.
Nun habe ich mich letztes Jahr dazu entschlossen die Buchverluste zu realisieren. Sprich verkauf der Fonds.
Daraus resultiert ein realer Kapitalverlust von etwa 60 K Euro.
Diesen Kapitalverlust könte mir sogar meine Onlinebank bestätigen.
Differenz Kaufkurs zu Verkaufkurs.
Warum sind diese Verluste nicht mit Aktiengewinnen aus 2006 verrechenbar???
Im Jahr 2000 habe ich unter zur Hilfenahme eines Anlageberaters
eine große Summe aus einer zugeteilten Lebensversicherung in Fonds angelegt.( Altersvorsorge eines mittelst. Unternehmers )
Damals habe ich mich noch nicht so intensiv und persönlich um meine Geldanlagen gekümmert wie ich dies heute mache.
Die in den Folgejahren entstandenen Buchverluste aus den Fonds wollte ich aussitzen.
Nun habe ich mich letztes Jahr dazu entschlossen die Buchverluste zu realisieren. Sprich verkauf der Fonds.
Daraus resultiert ein realer Kapitalverlust von etwa 60 K Euro.
Diesen Kapitalverlust könte mir sogar meine Onlinebank bestätigen.
Differenz Kaufkurs zu Verkaufkurs.
Warum sind diese Verluste nicht mit Aktiengewinnen aus 2006 verrechenbar???
@Kallenfels:
Sowohl Gewinne als auch Verluste sind nach derzeitiger Rechtslage nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb von 365 Tagen realisiert werden. Du kannst nicht ernsthaft erwarten, dass hier eine Ungleichbehandlung zu Deinen Gunsten stattfinden soll.
Sowohl Gewinne als auch Verluste sind nach derzeitiger Rechtslage nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb von 365 Tagen realisiert werden. Du kannst nicht ernsthaft erwarten, dass hier eine Ungleichbehandlung zu Deinen Gunsten stattfinden soll.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.907.455 von NATALY am 13.09.06 12:35:31Deine Auskunft war mir so auch schon bekannt, darum der letzte Satz meines Posts.
Nur ist es doch möglich, auch Verluste mehrjährig vorzutragen.
Also, so richtig gleichberehtigt finde ich daß dann auch nicht.
Verlust ist Verlust!!!!!! Ich habe halt immer geglaubt die
Buchverluste würden über einenabsehbaren Zeitraum wieder
neutralisiert.
Mein Rechtsempfinden ändert natürlich nichts an der Rechtslage.
Jeder sucht für sich selbst die beste Erklärung.
Der Staat wie auch der Steuerzahler.
Nur ist es doch möglich, auch Verluste mehrjährig vorzutragen.
Also, so richtig gleichberehtigt finde ich daß dann auch nicht.
Verlust ist Verlust!!!!!! Ich habe halt immer geglaubt die
Buchverluste würden über einenabsehbaren Zeitraum wieder
neutralisiert.
Mein Rechtsempfinden ändert natürlich nichts an der Rechtslage.
Jeder sucht für sich selbst die beste Erklärung.
Der Staat wie auch der Steuerzahler.
kallenfels
wenn ich dich recht verstehe bedeutet das falls es keine verluste in höhe von 60k gewesen wären sondern gewinne
würdest du gerne die steuer für gewinne in höhe 60k versteuer obwohl die haltefrist eines jahres den gewinn schon steuerfrei gestellt hätte
wenn ich dich recht verstehe bedeutet das falls es keine verluste in höhe von 60k gewesen wären sondern gewinne
würdest du gerne die steuer für gewinne in höhe 60k versteuer obwohl die haltefrist eines jahres den gewinn schon steuerfrei gestellt hätte
@Kallenfels:
Das Wesen eines Rechtsstaats besteht darin, dass das Gesetz gilt, nicht das Rechtsempfinden einzelner und auch nicht das "gesunde Volksempfinden".
Das Wesen eines Rechtsstaats besteht darin, dass das Gesetz gilt, nicht das Rechtsempfinden einzelner und auch nicht das "gesunde Volksempfinden".
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.909.440 von NATALY am 13.09.06 14:39:21Na da stimme ich Dir voll zu.
Gibt es eigentlich auch einen Thread über notleidende Berlin Immobilien Fonds ??
Mangelnde Anschlußförderung treibt so manchen Fond in die Insolvenz.
Gibt es eigentlich auch einen Thread über notleidende Berlin Immobilien Fonds ??
Mangelnde Anschlußförderung treibt so manchen Fond in die Insolvenz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.908.406 von Lalli1 am 13.09.06 13:33:50sehr ungern, aber wer hat an der Börse nur Gewinne ????
#9
siehst du und wenn du keine gwinne mehr versteuern darfst weil die haltefrist verstrichen ist
dann darft du auch keine verluste mehr absetzen nachdem die haltefrist verstrichen ist
und das ist ausgewogen und gerecht so
( denke ich )
siehst du und wenn du keine gwinne mehr versteuern darfst weil die haltefrist verstrichen ist
dann darft du auch keine verluste mehr absetzen nachdem die haltefrist verstrichen ist
und das ist ausgewogen und gerecht so
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