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    Verlustvorträge: Wie lange möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.06 13:23:02 von
    neuester Beitrag 13.09.06 16:09:43 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.078.975
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      Avatar
      schrieb am 25.08.06 13:23:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      Hallo liebe Nataly

      Ich habe folgende Frage, wie lange kann man Verluste durch Aktienkäufe bzw. Verkäufe in die Zukunft vortragen ?


      Z.B. Verlust in 2004 mit Gewinnen verrechnet,der Verlust ist jedoch höher, und soll nun in 2005 vorgetragen werden, da wird der Verlust dann nicht benötigt weil die
      realisierten Gewinne steuerfrei waren, jetzt möchte ich die Verluste weiter vortragen in 2006 bzw. 2007

      Ist dies möglich ?
      Was ist zu beachten ?

      Antwort: Nach derzeit geltender Rechtslage ist der Verlustvortrag zeitlich unbeschränkt möglich, bis er durch Gewinne aufgebraucht ist.
      Für den Verlust in 2004 bekommt man zusätzlich zum Einkommensteuerbescheid einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag. In jedem folgenden Jahr prüft dann das Finanzamt, ob ein Speku-Gewinn erzielt worden ist und verrechnet in diesem Fall den Gewinn mit dem Verlustvortrag. Über den verbleibenden Verlustvortrag wird ein entsprechend geänderter Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag erstellt. Wird kein Gewinn erzielt, gibt es einen unveränderten Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag.
      Avatar
      schrieb am 25.08.06 22:46:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      geht automatisch sofern korrekt angegeben, alles was nicht verechnenbar ist wird weiter vorgetragen.

      Evtl. ist 2008 Schluss weil dann ja die Abgeltungssteuer kommen soll. Das muß man abwarten wegen der fehlenden,bekannten Ausgestaltung.
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 11:58:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Habe da auch eine Frage zu einem Verlust aus Wertpapiergeschäften.

      Im Jahr 2000 habe ich unter zur Hilfenahme eines Anlageberaters
      eine große Summe aus einer zugeteilten Lebensversicherung in Fonds angelegt.( Altersvorsorge eines mittelst. Unternehmers )
      Damals habe ich mich noch nicht so intensiv und persönlich um meine Geldanlagen gekümmert wie ich dies heute mache.
      Die in den Folgejahren entstandenen Buchverluste aus den Fonds wollte ich aussitzen.
      Nun habe ich mich letztes Jahr dazu entschlossen die Buchverluste zu realisieren. Sprich verkauf der Fonds.
      Daraus resultiert ein realer Kapitalverlust von etwa 60 K Euro.
      Diesen Kapitalverlust könte mir sogar meine Onlinebank bestätigen.
      Differenz Kaufkurs zu Verkaufkurs.

      Warum sind diese Verluste nicht mit Aktiengewinnen aus 2006 verrechenbar???
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 12:35:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Kallenfels:
      Sowohl Gewinne als auch Verluste sind nach derzeitiger Rechtslage nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb von 365 Tagen realisiert werden. Du kannst nicht ernsthaft erwarten, dass hier eine Ungleichbehandlung zu Deinen Gunsten stattfinden soll.
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 13:22:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.907.455 von NATALY am 13.09.06 12:35:31Deine Auskunft war mir so auch schon bekannt, darum der letzte Satz meines Posts.

      Nur ist es doch möglich, auch Verluste mehrjährig vorzutragen.

      Also, so richtig gleichberehtigt finde ich daß dann auch nicht.

      Verlust ist Verlust!!!!!! Ich habe halt immer geglaubt die

      Buchverluste würden über einenabsehbaren Zeitraum wieder
      neutralisiert.

      Mein Rechtsempfinden ändert natürlich nichts an der Rechtslage.

      Jeder sucht für sich selbst die beste Erklärung.

      Der Staat wie auch der Steuerzahler.

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      Avatar
      schrieb am 13.09.06 13:33:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      kallenfels
      wenn ich dich recht verstehe bedeutet das falls es keine verluste in höhe von 60k gewesen wären sondern gewinne
      würdest du gerne die steuer für gewinne in höhe 60k versteuer obwohl die haltefrist eines jahres den gewinn schon steuerfrei gestellt hätte
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 14:39:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Kallenfels:
      Das Wesen eines Rechtsstaats besteht darin, dass das Gesetz gilt, nicht das Rechtsempfinden einzelner und auch nicht das "gesunde Volksempfinden".
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 15:01:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.909.440 von NATALY am 13.09.06 14:39:21Na da stimme ich Dir voll zu.

      Gibt es eigentlich auch einen Thread über notleidende Berlin Immobilien Fonds ??
      Mangelnde Anschlußförderung treibt so manchen Fond in die Insolvenz.
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 15:03:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.908.406 von Lalli1 am 13.09.06 13:33:50sehr ungern, aber wer hat an der Börse nur Gewinne ????;);););)
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 16:09:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9
      siehst du und wenn du keine gwinne mehr versteuern darfst weil die haltefrist verstrichen ist
      dann darft du auch keine verluste mehr absetzen nachdem die haltefrist verstrichen ist
      und das ist ausgewogen und gerecht so
      ( denke ich )


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