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    PKV - Alternative zum Conti CS2PLUS Tarif? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.10.06 13:23:26 von
    neuester Beitrag 26.10.06 14:58:50 von
    Beiträge: 17
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      schrieb am 12.10.06 13:23:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich bin seit 1 Jahr im CS2PLUS-Tarif der Conti mit 1200.- SB und 50.- Krankentagegeld ab 43. Tag versichert. Ich zahle 195.- monatlich; da ich nie zum Arzt gehe und ich zur Zeit und noch nie eine Rechnung eingereicht habe, frage ich mich, ob es Sinn macht zu einer günstigeren Gesellschaft, oder evt. vorübergehend in den Conti CB Tarif zu wechseln.

      Ein Versicherungsvertreter hat mir die Hallesche und die Central empfohlen.

      Hallesche:
      Tarif Primo SB3 plus mit 1200.- SB
      Beitrag: 127.- inkl. PVN und u. 50.- Krankentagegeld, ab 43. Tag

      Central
      tarif: CV3H1 mit 1000.- SB
      Beitrag: 142.- inkl. PVN und u. 50.- Krankentagegeld, ab 43. tag



      Für die Conti sprechen: kein Primärarztprinzip, kein Selbsbehalt bei Zahn- und stationärer Behandlung, offener Heil/Hilfsmittelkatalog und natürlich die sehr guten leistungen im stationären Bereich. Bei den alternativen spart man bis zu 840.- jährlich an Beiträgen.
      Ist es eigentlich erlaubt eine relativ gute PKV im ambulanten Bereich, aber dafür nur mit Basis-leistungen im stationären Bereich abzuschliessen und als Ergänzung eine stationäre Zusatzversicherung abzuschliessen?
      Worauf ich verzichten kann sind Kuren und Psychotherapie. Aber das ist bei den meisten Tarifen sowieso egal, da man diese nicht explizit ausschliessen kann, um den Beitrag zu senken.
      Die Frage ist auch, ob es Sinn macht eine zusatzversicherung für die Unfall-Heilkostenabsicherung abzuschliessen, welche die Selbtbeteiligung erstattet, oder man gleich einen Tarif mit einer geringeren SB abschliesst.
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 15:00:26
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.10.06 15:54:24
      !
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      schrieb am 12.10.06 15:56:36
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.10.06 10:39:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.577.683 von randy_brown am 12.10.06 13:23:26willst du die beste Krankenversicherung bei gesundheit (in diesem fall die billigste) oder willst du die beste bei krankheit?

      die billigste bei gesundheit zahlt halt nicht, wenn du mal schwer krank werden solltest (auch durch unfall oder zeckenbiss z.bsp), die beste bei gesundheit kostet mehr geld, auch wenn du gesund bleiben solltest.

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      schrieb am 15.10.06 10:48:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.627.925 von Prof.Dr.B.Scheuert am 15.10.06 10:39:08Aber Prof. er hat doch schon beides:laugh:

      Der CS2plus ist doch bei Gesundheit spottbillig, nach BRE und LFR-Rabatt gerechnet...nicht im ersten und zweiten jahr, ok, aber später auf jeden Fall.

      Und wenns um Leistung geht gibts auch nicht viel besseres...
      Avatar
      schrieb am 15.10.06 11:25:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.628.029 von VeryBestFLV am 15.10.06 10:48:58aber der threaderöffner weiss das nicht. deshalb kam von mir der klägliche versuch mit der alternative. aber ob er es merkt?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.10.06 08:13:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 13:49:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      also nach meiner Auffassung sind alle Alternativen besser, als ein Wechsel in den CB. Dieser Tarif entsprciht im Prinzip keiner prvaten Versicherung. Entscheidend hierbei ist die Abrechnungsmöglichkeit nach GOÄ. Hier zahlt der Tarif CB nur bis zum Regelhöchstsatz ( 2,3 ) Brauchst Du nun also doch einmal eine Spezialisten für eine komppliziertere OP etc. kann dieser bis zum 3,5 fachen Satz abrechnen ohne daß Du damit einverstanden sein mußt. Erst darüber hinaus muß er mit Dir eine gültige Honorarvereinbarung schließen. Auf der Differenz von ca. 1/3 bleibst Du dann unabhängig von der SB sitzen. Dies können bei einer OP schnell mal ein paar tausender sein.
      Für mich wären jedoch auch noch andere Dinge interessant um Dir einen Tarif zu empfehlen.Bist Du selbständig oder angestellt? wie ist Dein Geburtsdatum. Nur dann kann man die von Dir gestellten Fragen ausreichend beantworten. Stationäre Zusatzversicherung geht aber in Ergänzung einer privaten Vollversicherung auf gar leinen Fall.
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 19:39:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Entscheidend hierbei ist die Abrechnungsmöglichkeit nach GOÄ. Hier zahlt der Tarif CB nur bis zum Regelhöchstsatz ( 2,3 ) Brauchst Du nun also doch einmal eine Spezialisten für eine komppliziertere OP etc. kann dieser bis zum 3,5 fachen Satz abrechnen ohne daß Du damit einverstanden sein mußt. Erst darüber hinaus muß er mit Dir eine gültige Honorarvereinbarung schließen.

      Ist das auch in Zukunft so?
      Ich dachte die haben die Höchstsätze gekippt.:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.10.06 12:03:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.719.902 von schach8 am 19.10.06 13:49:50Stationäre Zusatzversicherung geht aber in Ergänzung einer privaten Vollversicherung auf gar leinen Fall.

      Die Aussage ist in ihrer pauschalisierung schlicht falsch.

      Es gibt durchaus stationäre Zusatzversicherungenmit Anspruch auf Ersattungen der Wahlleistungen ohneVorleistung der GKV! ( Z.B bei der UKV , Conti )

      D.h. diese Tarife passen auch zu einer PKV-Vollversicherung mit
      "Regeleistungen".

      In der Praxis ist das für Menschen interessant die die erworbennen Rückstellungen in dieser Zuisatzversicherung nicht verlierten möchten , Ihre Voll-PKV aber bei einem anderen Unternehmen machen möchten!


      Ob das "Verbot" einer parallelen "Zusatzversicherung", wie es z.B. in den Tarifbedingungen des Tarif CB bestimmt, ist einer
      gerichtlichen Überprüfung standhält wage ich persönlich ganz ernsthaft zu bezwfeifeln!
      Avatar
      schrieb am 20.10.06 15:30:22
      !
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      Avatar
      schrieb am 20.10.06 15:45:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.743.129 von MSteinM am 20.10.06 15:30:22Wer verhindern möchte, dass diese Links einem Schwachkopf die Taschen vollmachen, sollte die Finger davon lassen!
      :D
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 15:12:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      da hat doch wieder der MOD zugeschlagen....
      die links sind weg nur Hexelein darf weiterhin seine Vergleiche posten..
      wo sind die infos vom pkvprofi, da war doch wirklich nichts zum mäkeln dran...
      versteh ich nicht...:eek:
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 17:03:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      also mir liegt der Gesetzestext bisher nicht vor, womit die Höchstsätze gekippt werden. Wie wahrscheinlich bisher niemandem. Ich kann es mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, da dies meiner Ansicht nach zu einer Kollabierung unseres Gesundheitssystems, sprich Ärzteversorgung führen würde. 80% der Praxen sind ohne die höheren Abrechnungsmöglichkeiten der Privatpatienten nicht zu halten.
      Was die private Zusatzversicherung für einen Vollversicherten angeht, ist doch zunächst einmal die Frage, ob jemand dies gesetzlich durchfechten möchte. Nach jetzigem Stand ist es jedenfalls so, daß eine solche Versicherung bei den meisten Tarifen keinen Sinn macht. Selbstverständlich gibt es Zusatztarife die ohne Vorleistung durch die GKV abrechnen. So z.B. im Zahnbereich oder auch Heilpraktiker und Brille. Für den stationären Bereich halte ich dies in Zusammenhang mit einer bestehenden Vollversicherung für nicht zweckmäßig, da ferner auch der Zweibettzimmeranteil in der Vollversicherung oftmals nicht teurer ist als der Zusatztarif.
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 07:37:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.824.317 von schach8 am 24.10.06 17:03:48Für Privatpatienten gilt eine eigene Gebührenordnung, die doppelte und dreifache Sätze für gleiche Leistungen vorsieht. Die Bundesregierung plant, die Gebührensätze moderat anzugleichen. So müssen etwa die privaten Krankenversicherer in Zukunft einen Basistarif anbieten. Die niedergelassenen Ärzte fürchten nun, dadurch Einbrüche beim lukrativen Geschäft mit den Privatversicherten zu erleiden, denn die Sätze sind in diesem Tarif nur noch um den Faktor 1,3 steigerbar.
      Quelle: Taz

      Dann wird ja die PKV sogar billiger, oder?
      Avatar
      schrieb am 26.10.06 14:58:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.836.315 von Birk35 am 25.10.06 07:37:32das denke ich wird wohl eher nicht der Fall sein. Denn der Basistarif ist eine zusätzlicher Tarif mit gesetzlichem Niveau. Hier gibt es jedoch für die Versicherungskonzerne einen Kontrahierungszwang, heißt man muß alle freiwillig versicherten und ehemaligen Privatversicherten dort aufnehmen ohne eine Gesundheitsprüfung durchführen zu dürfen. Lediglich Alter und Geschlecht dürfen eine Rolle spielen.
      Die bestehenden Tarif decken jedoch weiterhin wohl das höhere Niveau ab. Auch wenn es vielleicht die Gebührenordnung in ihrer jetzigen Form nicht mehr geben wird, so kann doch jeder Arzt auch weiterhin Honorarvereinbarungen treffen. Diese werden dann sicherlich auch immer noch von den dementsprechend versicherten Kunden bezahlt werden. Nur fängt diese dann nicht wie bisher bei mehr als 3,5 fach an, sondern halt schon bei 2,3 fach etc.
      Da der Gesetzestext allerdings 581 Seiten hat, habe ich ihn mir noch nicht im Detail durchgelesen. Aber wer möchte. Es gibt ihn als pdf im Wortlaut unter: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/pdf/g…


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