Kein HEV bei der Besteuerung von Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen - Klage? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.11.06 20:24:46 von
neuester Beitrag 04.11.06 11:41:18 von
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Hallo allerseits,
leider werden ja Gewinne, die aus der Veräußerung von Aktienfondsanteilen entstehen, nicht nach dem HEV besteuert. Bei Aktien hingegen wird das HEV angewandt.
Weiß jemand, ob es mittlerweile eine Klage dagegen gibt?
Danke!
Boersenflieger
leider werden ja Gewinne, die aus der Veräußerung von Aktienfondsanteilen entstehen, nicht nach dem HEV besteuert. Bei Aktien hingegen wird das HEV angewandt.
Weiß jemand, ob es mittlerweile eine Klage dagegen gibt?
Danke!
Boersenflieger
edit: ebenso gilt das HEV ja auch nicht bei Zertifikaten. Wie siehts da mit Klagen aus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.069.931 von Boersenflieger am 01.11.06 20:40:29Auf so eine Klage warte ich auch schon lange.
Mir scheint das Gesetzt an dieser Stelle auch nicht eindeutig formuliert zu sein.
HEV ergibt sich ja aus §3 EStG:
Steuerfrei sind
..
40. die Hälfte
..
j) des Veräußerungspreises im Sinne des § 23 Abs. 3 bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 gehören.
Wie kann die Hälfte des Veräußerungspreises steuerfrei sein ?
Meinten die vielleicht die Hälfte des Gewinns ? Und was ist dann mit dem Verlust ?
Und wo steht dass der Anschaffungspreis auch nur zur Hälfte anzusetzen ist ?
Mir scheint das Gesetzt an dieser Stelle auch nicht eindeutig formuliert zu sein.
HEV ergibt sich ja aus §3 EStG:
Steuerfrei sind
..
40. die Hälfte
..
j) des Veräußerungspreises im Sinne des § 23 Abs. 3 bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 gehören.
Wie kann die Hälfte des Veräußerungspreises steuerfrei sein ?
Meinten die vielleicht die Hälfte des Gewinns ? Und was ist dann mit dem Verlust ?
Und wo steht dass der Anschaffungspreis auch nur zur Hälfte anzusetzen ist ?
Schau mal in den § 23 Abs. 3 EStG.
Aber hier steht auch noch was dazu: Thread: Halbeinkünfteverfahren bei Aktienfonds-Veräusserungsgewinnen?
Aber hier steht auch noch was dazu: Thread: Halbeinkünfteverfahren bei Aktienfonds-Veräusserungsgewinnen?
Und nun? Was mache ich jetzt mit meinen kurzfristigen Fonds- und Zertifikategewinnen? Ich werde sie voll versteuern müssen, oder? Lohnt sich ein Einspruch? Leider habe ich bis jetzt noch keine entsprechende Klage im Netz finden können, auf die ich mich berufen könnte. Wie macht Ihr es?
Es ist doch nicht nachvollziehbar, warum derjenige, der einen bestimmten "Aktienkorb" in Form eines Fonds (Aktienfonds) oder Zertifikats (z.B. Indexzertifikat) kauft, steuerlich anders behandelt wird als derjenige, der die gleichen Aktien aus diesem "Aktienkorb" enzeln an der Börse kauft.
Es ist doch nicht nachvollziehbar, warum derjenige, der einen bestimmten "Aktienkorb" in Form eines Fonds (Aktienfonds) oder Zertifikats (z.B. Indexzertifikat) kauft, steuerlich anders behandelt wird als derjenige, der die gleichen Aktien aus diesem "Aktienkorb" enzeln an der Börse kauft.
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