Allgussa 503850-Es ist doch alles Gold was glaenzt (Seite 12)
eröffnet am 21.11.06 15:54:53 von
neuester Beitrag 19.04.24 09:42:07 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.389.046 von Dagobert Bull am 03.06.21 09:56:26110 Stück zu 189 und 100 wieder zurück auf Los. Jetzt 1.000 im Brief für 185. Offenbar nur eine Eintagsfliege? Dann aber eine sehr teure.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.388.926 von ar13pk am 03.06.21 09:48:24€189 ist schon ein toller Kurs....das wäre ein schöner Übernahmepreis.
110 Stück in München zu 189 €; das schwankt heftig hin und her. Weiß da einer was oder glaubt er nur etwas zu wissen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.389.383 von Dagobert Bull am 10.03.21 07:27:54Mein Tipp 178 €
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.269.321 von ar13pk am 21.05.21 16:31:48
Das Firmen-Selbstbewußtsein der AGOSI mit der über die Jahrzehnte, ja fast 130 Jahre, geschaffenen Wertigkeit wird dort sicher von einem weiter steigenden Aktienkurs vor der Nennung der Barabfindung als Bestätigung der Leistungsfähigkeit des heutigen potenten unterbewerteten Unternehmens gesehen.
Die Umicore wird über die Barabfindung wohl die faire Bestätigung der Wertigkeit der einzuverleibenden AGOSI für den Erwerb des restlichen Unternehmensanteil zu geben haben. Es geht nicht immer nur um Macht zum Nachteil der Kleinaktionäre.
...erfreuliche Geschäftsentwicklung....
Der Vorstand ist sich wohl bewußt, dass solch eine positive Nachricht von heute von den Minderheitsaktionären im Zusammenhang mit dem Squeeze Out interpretiert wird. Das Firmen-Selbstbewußtsein der AGOSI mit der über die Jahrzehnte, ja fast 130 Jahre, geschaffenen Wertigkeit wird dort sicher von einem weiter steigenden Aktienkurs vor der Nennung der Barabfindung als Bestätigung der Leistungsfähigkeit des heutigen potenten unterbewerteten Unternehmens gesehen.
Die Umicore wird über die Barabfindung wohl die faire Bestätigung der Wertigkeit der einzuverleibenden AGOSI für den Erwerb des restlichen Unternehmensanteil zu geben haben. Es geht nicht immer nur um Macht zum Nachteil der Kleinaktionäre.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.267.749 von E.S.T. am 21.05.21 14:19:58
Die Einberufungsfrist ist pandemiebedingt derzeit auf 21 Tage verkürzt.
Zitat von E.S.T.: § 123
Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis
(1)
1 Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen.
2 Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen.
https://dejure.org/gesetze/AktG/123.html
Die Barabfindung könnte auch bis spätestens zum 27.6.2021 bekannt gegeben werden, wenn die Abstimmung zur Annahme der Barabfindung bei der HV erfolgen soll.
Die Einberufungsfrist ist pandemiebedingt derzeit auf 21 Tage verkürzt.
Das hört sich nicht schlecht an, wo man doch konservativ denkt...
Der Vorstand der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG (WKN 503850, ISIN DE0005038509) hat heute die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft analysiert. Er erwartet für das laufende Geschäftsjahr 2021 erneut einen Jahresüberschuss in etwa auf der Höhe des Vorjahres.
Nach den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres zeichnet sich eine weiterhin erfreuliche Geschäftsentwicklung ab. Die Ergebnisprognose basiert auf den Annahmen einer weiter prosperierenden Konjunktur und Edelmetallpreisen auf dem derzeitigen Niveau.
Mitteilende Person:
Dr. Bernhard Olt, Vorstand Finanzen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG
Dr. Bernhard Olt
Tel.: +49 (0) 7231 960-331
E-Mail: investorrelations@agosi.de
21.05.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG
Kanzlerstr. 17
75175 Pforzheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)7231 9600
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ISIN: DE0005038509
WKN: 503850
Börsen: Freiverkehr in München
EQS News ID: 1199570
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1199570 21.05.2021
Der Vorstand der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG (WKN 503850, ISIN DE0005038509) hat heute die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft analysiert. Er erwartet für das laufende Geschäftsjahr 2021 erneut einen Jahresüberschuss in etwa auf der Höhe des Vorjahres.
Nach den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres zeichnet sich eine weiterhin erfreuliche Geschäftsentwicklung ab. Die Ergebnisprognose basiert auf den Annahmen einer weiter prosperierenden Konjunktur und Edelmetallpreisen auf dem derzeitigen Niveau.
Mitteilende Person:
Dr. Bernhard Olt, Vorstand Finanzen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
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1199570 21.05.2021
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.252.200 von ar13pk am 20.05.21 11:04:15
Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis
(1)
1 Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen.
2 Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen.
https://dejure.org/gesetze/AktG/123.html
Die Barabfindung könnte auch bis spätestens zum 27.6.2021 bekannt gegeben werden, wenn die Abstimmung zur Annahme der Barabfindung bei der HV erfolgen soll.
28.7.2021 - 30 Tage
§ 123Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis
(1)
1 Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen.
2 Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen.
https://dejure.org/gesetze/AktG/123.html
Die Barabfindung könnte auch bis spätestens zum 27.6.2021 bekannt gegeben werden, wenn die Abstimmung zur Annahme der Barabfindung bei der HV erfolgen soll.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.251.015 von E.S.T. am 20.05.21 09:51:37ja, das macht Sinn. Muss nicht 6 Wochen vor der HV auch die Tagesordnung raus?
Termin Nennung Barabfindung ?
https://www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/finanzka…Vielleicht am 17. Juni mit dem Jahresabschluss ?